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Alt 25.01.2012, 01:51   #18
DVD-Rookie
V8 Connaisseur
Premium Mitglied
 
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Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
Standard

Ich denke,

da Du nicht Schuld hast, können die Freunde nicht verlangen, einen eigenen Gutachter zu schicken.

Wohl ist die Vorgehensweise so:

1. Kostenvoranschlag
2. wenn das nicht reicht, dann forderst Du von der Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung für ein eigentlich vermeidbares Gutachten bei dem verhältnismäßig geringen Schadenswert.
3. Dann Gutachten erstellen, keinen von der Gegenseite ans Auto lassen
4. Sollte die Gegenseite nicht mit dem Gutachjten einverstanden sein, erst dann steht denen meines Erachtens zu, das Fahrzeug zu besichtigen.

Es ist ja ein vereidigter Sachverständigter, dabei geht man aus, dass der seine Arbeit korrekt und vertretbar durchführt. Das anzuzweifeln, da muss er entweder einen offensichtlichen Fehler gemacht haben, oder die Versicherung ist ziemlich dumm, nochmals Kosten zu verursachen.

Ich denke die rühren sich, weil das Fahrzeug ein hohes Alter hat und denen Anhaltspunkte für den Wiederbeschaffungs- und Restwert fehlt. Sonst hätten die wohl sofort reguliert, dass der Geschädigte nicht auf die Idee kommt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder doch ein Gutachten zu beauftragen. Zumal so ein Gutachten fast die Hälfte des Schadenswertes kostet.



Ich empfehle Dir aber folgendes dringend: Nimm Dir einen Rechtsanwalt, ein Verkehrsunfall ist eine so außertägliche Sache, dass Dir das Recht zusteht, einen Anwalt zu nehmen und da Du unschuldig bist, muß die gegnerische Versicherung auch die Kosten dafür übernehmen. Machst Du das nicht, unterlaufen Dir Fehler - zwangsläufig. Dir stehen auch noch ein paar Kostenpauschalen zu, die kennt nur ein RA - Du jedenfalls nicht.

Auf alle Fälle würdest Du einen dicken Fehler machen NICHT einen Anwalt bei der klaren Sachlage zu nehmen!


Viele Grüße


Harry

Geändert von DVD-Rookie (25.01.2012 um 02:00 Uhr).
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