


BMW 7er, Modell E32 |
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12.06.2010, 16:50
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#1
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Hast du den Gutachter gewählt oder ist der von der gegnerischen Versicherung geschickt worden?
Ich würde einfach mal zu einem anderen Gutachter fahren und ihn bitten, nur mal einen kurzen Blick auf das Gutachten zu werfen, ob dieses überhaupt plausibel sei.
Aber: Mir fehlt jetzt zwar eine Gesamtansicht des Hecks, aber knapp 2.000 Euro erscheinen mir für Stoßstange ersetzten und Heckblech richten und lackieren ungefähr passend. Eine gute freie Werkstatt sollte den Schaden dafür vernünftig richten können.
Wie begründet die Versicherung den Abzug?
Bei Abrechnung nach Gutachten werden i.d.R. fiktive (mittlere) Stundensätze angesetzt und die Mehrwertsteuer wird natürlich nicht gezahlt, da nicht angefallen. Das wäre normal. Daher rechnet sich diese Vorgehensweise sehr häufig nicht, wenn man es doch instandsetzen lassen muss und nicht selbst Hand anlegt. Wir hatten da schon so einige Kunden, die sich ein schnelles Taschengeld erhofften und letztlich blöd aus der Wäsche schauten.
Gruß
Mark
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12.06.2010, 17:12
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
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Zitat:
Zitat von Sheriff
Hast du den Gutachter gewählt oder ist der von der gegnerischen Versicherung geschickt worden?
Ich würde einfach mal zu einem anderen Gutachter fahren und ihn bitten, nur mal einen kurzen Blick auf das Gutachten zu werfen, ob dieses überhaupt plausibel sei.
Aber: Mir fehlt jetzt zwar eine Gesamtansicht des Hecks, aber knapp 2.000 Euro erscheinen mir für Stoßstange ersetzten und Heckblech richten und lackieren ungefähr passend. Eine gute freie Werkstatt sollte den Schaden dafür vernünftig richten können.
Wie begründet die Versicherung den Abzug?
Bei Abrechnung nach Gutachten werden i.d.R. fiktive (mittlere) Stundensätze angesetzt und die Mehrwertsteuer wird natürlich nicht gezahlt, da nicht angefallen. Das wäre normal. Daher rechnet sich diese Vorgehensweise sehr häufig nicht, wenn man es doch instandsetzen lassen muss und nicht selbst Hand anlegt. Wir hatten da schon so einige Kunden, die sich ein schnelles Taschengeld erhofften und letztlich blöd aus der Wäsche schauten.
Gruß
Mark
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Es fehlt noch die Stoßstange komplett und der Endschalldämpfer, da sind die Endrohre verbogen.
Abgezogen haben sie den Ersatzteilpreisaufschlag von 10% und an den Lohnkosten.
Es war ein von mir gewählter Gutachter, was ich nicht mehr tun werde.
Das nächste mal soll mir die Versicherung des Gegners eine schicken.
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12.06.2010, 18:08
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#3
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Gesperrt
Registriert seit: 10.04.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: Bmw E38 740i M60, Bmw E32 730i M30, Renault Laguna 1.6 16V
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Bloß nicht ein Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen. Die wissen schon wen se an der Hand haben und die Gutachter arbeiten immer zu Gunsten der Versicherungen.
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12.06.2010, 21:40
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#4
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von carmesita
Es fehlt noch die Stoßstange komplett und der Endschalldämpfer, da sind die Endrohre verbogen.
Abgezogen haben sie den Ersatzteilpreisaufschlag von 10% und an den Lohnkosten.
Es war ein von mir gewählter Gutachter, was ich nicht mehr tun werde.
Das nächste mal soll mir die Versicherung des Gegners eine schicken.
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Stoßstange als Originalteil ink. Träger und Verstärkungen (sofern überhaupt erforderlich, sonst 120 Euro weniger) ca. 850,-
Instandsetzung Heckabschlußblech inkl. Demontage der Leuchten usw. ca. 3 bis 4 Stunden, also etwa 250 bis 300 Euro. Lackierung Stoßstange und Abschlußblech ca. 500 Euro inkl. Material. Schalldämpfer: Sofern nicht gestaucht o.gerissen Endrohre begradigen 1 Stunde, also etwa 70 Euro.
Dann komme ich überschlagsmäßig auf 1720,- Euro inkl. Mehrwertsteuer und inkl. der Verstärkungen des Stoßfängers, ohne sind es ca. 1.360,-. Sollte noch der Schalldämpfer ersetzt werden müssen, kämen dazu etwa 330,- ohne Steuer. Wir wären dann also bei etwa 1.700,- bei Abrechnung per Gutachten - finde ich absolut ok.
Die Abzüge sind rechtens, die Kosten sind ja nicht angefallen.
Bei Reparatur durch einen Händler mit höheren Stundensätzen würden diese übernommen werden, ebenso Preisaufschläge und Mehrwertsteuer. Da diese aber nicht anfallen, sind diese auch nicht zu ersetzen.
Bei einem Versicherungsgutachter wärst du mit nochmals 300,- bis 500,- Euro weniger abgespeist worden, davon kannst du ausgehen.
Bei dem letzten Vollkaskoschaden, den wir instandgesetzt haben, hat der versicherrungseigene Gutachter 2.500,- Euro geschätzt, herausgekommen sind anschließend 3.700,- Euro, die die Versicherung anstandslos nach Prüfung bezahlt hat. Der Gutachter hat statt eines Teileaufschlags sogar noch Rabatte eingerechnet, welche er bei einem Partnerbetrieb erhalten würde, dazu geringere, fiktive Stundensätze und ein paar Kleinigkeiten vergessen.
Oder anders ausgedrückt: Hättest du alles ordnungsgemäß reparieren lassen, wäre die Versicherung voll aufgekommen, selbst wenn es teurer geworden wäre. Die in deinem Gutachten genannten 20 Euro sind wahrscheinlich ein Aufschlag auf eine Verbundarbeit o.ä.
Gruß
Mark
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12.06.2010, 21:48
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
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@ sheriff
Das tut mir jetzt schon mal gut, um wieder etwas runter zu kommen.
Gruß Erwin
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13.06.2010, 07:49
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#6
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Ärmstes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: AT 220d XDrive
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Hi,
wenn du den Schaden auch selbst reparierst,
das mit den Ersatzteilzuschlägen brauchst du dir nicht gefallen zu lassen.
Siehe hier,
ich hatte den Fall grade selber,
die Rechtssprechung ist zu diesem Fall eigentlich fast eindeutig!
MfG
Chris
__________________
leider keinen 740er mehr
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13.06.2010, 09:52
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#7
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Stiefelknecht
Hi,
wenn du den Schaden auch selbst reparierst,
das mit den Ersatzteilzuschlägen brauchst du dir nicht gefallen zu lassen.
Siehe hier,
ich hatte den Fall grade selber,
die Rechtssprechung ist zu diesem Fall eigentlich fast eindeutig!
MfG
Chris
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Das stimmt so nicht.
Es geht darum, dass z.B. eine freie Werkstatt für die Beschaffung originaler Ersatzteile einen Aufschlag von 10% verrechnen darf, schon um mögliche Unkosten (Transport, Einlagerung) zu decken.
Diese fallen aber bei Abrechnung nach Gutachten nicht an, ergo werden sie auch nicht bezahlt.
Und eben, die Rechsprechung ist da eindeutig.
Gruß
Mark
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13.06.2010, 10:23
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#8
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Ärmstes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: AT 220d XDrive
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Hi Sheriff,
dass stimmt so nicht,
ich hab meinen Schaden selber behoben,
dann haben die mir 281,-€ Ersatzteilzuschläge einbehalten,
daraufhin sendete ich folgendes Schreiben an die Vers. :
"Den durch Sie vorgenommenen Abzug v. €281,12 wird aus diversen Gründen nicht akzeptiert.
Rätselhaft ist wie Sie auf einen Abzug von 27,1% kommen.
Bitte beachten Sie die im Gutachten festgehaltene Erstzulassung des havarierten PKW und die Typenbezeichnung (BMW E32).
Ab 01.01.2010 übernimmt die BMW Group Classic die Teileversorgung für die Modellreihe E32. Dies bedeutet dass die Ersatzteile in kleinerer Auflage produziert werden und somit deren Preise steigen, teilweise erheblich.
Bei Abrechnung auf Basis fiktiver Reperaturkosten könnte dieser Umstand eher dazu führen, dass bei den Ersatzteilen ein weiterer Aufschlag zu berücksichtigen ist, hat doch der BGH in seinem wegweisenden Urteil 2003 entschieden, dass der Unfallverursacher den vollen Preis einer Werkstattreperatur zu erstatten hat und zwar unabhängig davon, ob und wie die Reparatur erfolgt.
Eine telefonische Rückfrage bei einem mir aus meiner früheren Berufstätigkeit jahrzehntelang bekannten Lörracher Verkehrsrechtsanwalt ergab, dass es kein Problem darstellt , bei dem örtl. Zuständigen AG Lörrach den Reperaturbetrag gemäss Gutachten einzuklagen.
Nachstehend eine kleine Rechtsprechungsübersicht :
Der Geschädigte hat im Rahmen der fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Ersatzteilaufschläge (OLG Düsseldorf v. 16.6.2008 AZ : I – 1U246/07 mit Verweis auf OLG Düsseldorf v. 25.601 , 1V126/00 = DAR 2002, 68 und KG Berlin v. 10.9.07, 22V 224/06).
Der zu ersetzende fiktive Schaden ergibt sich u. a. Auch aus den Ersatzteilzuschlägen (OLG Hamm v. 21.1.98, 13V 135/97).
Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Ersatzteilzuschläge und zwar unabhängig davon, ob er den Wagen vollständig, minderwertig oder überhaupt nicht repariert (LG Fulda v. 27.4.07, 1 S 29/07).
Ebenfalls zustimmend :
LG Köln v. 31.5.2006, 13 S 4/06
LG Aachen v. 7.4.2005, 6 S 200/04
LG Saarbrücken v. 25.9.2003, 2 S 219/02
LG Wiesbaden v. 7.6.2000, 10 S 81/99
LG Oldenburg v. 18.5.1999, 1 S 651/98
LG Heidelberg v. 15.12.1992, 3 O 139/92
sowie:
AG Ludwigshafen, AG Velbert,
AG Saarlouis, AG Hamburg,
AG Wuppertal, AG Leipzig
etc. etc. etc."
Daraufhin haben die mir schön brav die 281,-€ überwiesen
MfG
Chris
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16.06.2010, 13:46
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#9
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Was hast du denn jetzt überhaupt vor?
Wenn du ihn tatsächlich in einer Werkstatt instandsetzen lässt, warum rechnest du dann vorher nach Gutachten ab? Das macht doch keinen Sinn!
Grundsätzlich kannst du dir die Werkstatt aussuchen, die gegn. Versicherung hätte den Schaden in jedem Fall voll übernommen. Wie das jetzt aussieht, wo du das Geld schon hast und der Schaden quasi abgerechnet ist, das musst du mit der Versicherung klären.
Wenn der Wagen sowieso in die Werkstatt geht, dann kann man mit Abrechnung nach Gutachten keinen Staat machen. Dann sollte man lieber mal mit der Werkstatt dealen, ob nicht vielleicht eine Gratisinspektion als Dankeschön für den Auftrag drin wäre o.ä.(natürlich abhängig von der Schadenhöhe...).
Gruß
Mark
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16.06.2010, 14:13
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
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Zitat:
Zitat von Sheriff
Was hast du denn jetzt überhaupt vor?
Wenn du ihn tatsächlich in einer Werkstatt instandsetzen lässt, warum rechnest du dann vorher nach Gutachten ab? Das macht doch keinen Sinn!
Grundsätzlich kannst du dir die Werkstatt aussuchen, die gegn. Versicherung hätte den Schaden in jedem Fall voll übernommen. Wie das jetzt aussieht, wo du das Geld schon hast und der Schaden quasi abgerechnet ist, das musst du mit der Versicherung klären.
Wenn der Wagen sowieso in die Werkstatt geht, dann kann man mit Abrechnung nach Gutachten keinen Staat machen. Dann sollte man lieber mal mit der Werkstatt dealen, ob nicht vielleicht eine Gratisinspektion als Dankeschön für den Auftrag drin wäre o.ä.(natürlich abhängig von der Schadenhöhe...).
Gruß
Mark
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Ich hätte das Auto selber repariert, bin aber von Beruf nur Zweiradmechaniker und Maschinenbauer, was in meinen Augen bei der Gegnerischen VS bei einer Geltendmachung von Mehrkosten, die ich natürlich bei 19,70 Lackierkosten habe, vermutlich nur Kanonenfutter.
Ich bin nicht vom Fach und habe ein Gutachten was dagegen steht.
Mir wird jetzt gar nichts anderes übrig bleiben als das Auto zur Reparatur in eine andere Werkstatt zu bringen.
Das ist das was mich ärgert.
Der Gutachter hat bei der Nachbesichtung noch dazu behauptet das das Auto einen Vorschaden hätte und schon einmal nachlackiert sei, was nicht stimmt. Ich hatte das Auto zu dem Zeitpunkt nur hinten poliert, weiter bin ich zu dem Zeitpunkt zeitlich nicht gekommen.
Das gleiche dachte nämlich auch der Sachverständige der KÜS, erst als dieser auf mein verneinen sein Schichtdickenmeßgerät heraus holte und ums Auto ging und keinen Unterschied feststellen konnte war diese Vermutung auf Grund der Glanzunterschiede aus der Welt.
Erwin
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