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Zitat von peterpaul
Hallo Peter!
Bedeutet das im erneuten Umkehrschluss, dass alle 7er , die vor dem 1.7.2000 in Betrieb waren, auch OHNE ALWR & Scheinwerferwascher nachgerüstete Xenon-Scheinwerfer haben dürfen..?
Wie ist der Nachweis zu führen, dass die Umrüstung schon VOR diesem Stichdatum erfolgt ist?
Oder gilt hier: im Zweifel für den Halter, da nicht nachzuweisen ist, dass die Umrüstung erst NACH diesem Datum erfolgt ist und demnach seiner Einlassung zu folgen ist, dass die Xenon's schon vor dem 1.7.2000 eingebaut worden sind ....
Ich denke DAS ist jetzt der Knackpunkt.
mfg
peter
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Ja, das ist richtig, den Nachweis muß ICH im Zweifel führen.
Bei E30, E36, VW Golf I etc ist das sehr einfach, da gab es nie Gasentladungslampen, beim E38 als Beispiel schaue ich mir u.a. die Ausstattungsliste an, die mir zur Verfügung gestellt wird.
Da gibt es außerhalb des Forums Quellen, die ich nutze.
Es ist nachweisbar und mir in der Vergangenheit, als ich noch "auf der Straße" diente, in jedem Fall gelungen.