Das ist korrekt: Die AU-Werkstatt muss die Funktion des Kats sicherstellen bzw. überprüfen, eine AU ist dazu aber nicht explizit erforderlich.
Soll heißen: Bei einem Kundenfahrzeug, dessen Historie und regelmäßige Wartung bekannt ist, kann ggf. eine Sichtprüfung und ein Rütteln am Kat ausreichen. Kommt natürlich jemand mit einem selbst verbauten Teil, dann würden wir auch eine AU durchführen um die korrekte Funktion zu prüfen. Aber dem Amt ist das letztlich egal, die AU-Werkstatt muss lediglich die Funktion am Tag des Einbaus bestätigen.
Gruß
Mark
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