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Ich vermute nicht, dass es ein Forumsmitglied ist. Der Käufer ist in Dänemark angemeldet.
Seither hat er sich noch nicht gemeldet. Wenn er den Wagen nicht abholen kommt, bleibt er bei mir. Dann hat das Schicksal entschieden, nicht die Vernunft. Und im Moment bin ich mir nicht so sicher, ob mir das nicht sogar lieber wäre...
Sollte der Wagen hier bleiben, werden wir uns bestimmt auf einem Stammtisch oder einem Treffen mal sehen.
Viele Grüße
Marcel
Hallo Marcel,
wie ist die Sache denn nun ausgegangen? Hat der Käufer den Wagen nun geholt oder bleibt er bei Dir?
Der Verkäufer hat sich zwar gemeldet, aber irgendwie ist das alles sehr langwierig. Er frägt über Email nach meiner genauen Adresse und meinem vollständigen Namen, wobei er das als Höchstbietender normalerweise haben müsste
Ich bin da lieber vorsichtig und wenn sich das alles noch länger zieht, bleibt der Fuffi bei mir :-) Bestandteil der Auktion war im Übrigen Abholung innerhalb sieben Tagen und Verkauf nur nach Deutschland.
Somit habe ich gute Karten, wenn mir das Ganze nicht so sauber vorkommt, die Sache rückgängig zu machen.
Der Verkäufer hat sich zwar gemeldet, aber irgendwie ist das alles sehr langwierig. Er frägt über Email nach meiner genauen Adresse und meinem vollständigen Namen, wobei er das als Höchstbietender normalerweise haben müsste
Ich bin da lieber vorsichtig und wenn sich das alles noch länger zieht, bleibt der Fuffi bei mir :-) Bestandteil der Auktion war im Übrigen Abholung innerhalb sieben Tagen und Verkauf nur nach Deutschland.
Somit habe ich gute Karten, wenn mir das Ganze nicht so sauber vorkommt, die Sache rückgängig zu machen.
Grüße
Marcel
Hallo Marcel,
an Deiner Stelle hätte ich den Wagen ja auch behalten (falls Du ihn doch noch loswerden willst, findet sich hier im Forum bestimmt ein Interessent [Finger heb ]).
Mit der Auktion bei Ebay ist allerdings zunächst mal ein Kaufvertrag zustande gekommen, der nicht etwa "automatisch" unwirksam geworden ist, weil der Käufer den Wagen nicht innerhalb der in der Auktion genannten Frist gegen Barzahlung abgeholt hat oder gar deshalb, weil der Käufer aus Dänemark kommt. "Verkauf nur nach Deutschland" habe ich nirgendwo gelesen, nur "Versand: nach Deutschland", aber das Auto soll ja gar nicht versandt, sondern abgeholt werden.
Um den Wagen behalten (oder anderweitig verkaufen ) zu dürfen, müßtest Du daher den Rücktritt vom Vertrag erklären. Das setzt voraus, daß überhaupt ein Rücktrittsrecht besteht. Voraussetzung dafür wäre grundsätzlich, daß Du dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Abholung und Zahlung setzt, vgl. § 323 Abs. 1 BGB. Die Fristsetzung ist nur ausnahmsweise in den in § 323 Abs. 2 BGB genannten Fällen entbehrlich, die hier aber wohl nicht vorliegen dürften.
Zudem wäre der Rücktritt ausgeschlossen, wenn Du für die nicht rechtzeitige Abholung selbst verantwortlich wärest, etwa weil Du dem Käufer Deine Anschrift nicht mitteilst und er sie nicht schon über Ebay erfahren hat (ich bin mir nicht sicher, ob dem Käufer dort die Anschrift oder nur die Bankverbindung des Verkäufers genannt wird), vgl. § 323 Abs. 6 BGB.
Wenn kein Rücktrittsgrund vorliegt, könnte der Käufer Dich ggf. auf Herausgabe verklagen. Also Vorsicht!
Grüße
e23 Fan
Zitat:
§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.
Disclaimer: Rechtliche Ratschläge an dieser Stelle natürlich nur gefälligkeitshalber und ohne jede Haftung
Der Verkäufer hat sich zwar gemeldet, aber irgendwie ist das alles sehr langwierig. Er frägt über Email nach meiner genauen Adresse und meinem vollständigen Namen, wobei er das als Höchstbietender normalerweise haben müsste
Ich bin da lieber vorsichtig und wenn sich das alles noch länger zieht, bleibt der Fuffi bei mir :-) Bestandteil der Auktion war im Übrigen Abholung innerhalb sieben Tagen und Verkauf nur nach Deutschland.
Somit habe ich gute Karten, wenn mir das Ganze nicht so sauber vorkommt, die Sache rückgängig zu machen.
Grüße
Marcel
Versteh´nicht ganz, warum du die "Flinte" so schnell ins Korn schmeissen willst?! Angesichts deiner unternehmerischen Tätigkeit (wie du selbst schreibst) hast Du doch augenscheinlich ein recht gutes Geschäft gemacht, relativ schnell, knapp 3k mit durchhandeln verdient...
Die eBay-Gebühren hast du ja in jedem Fall zu tragen, und die sind ja auch nicht gerade "geschenkt"...
Ich würde daher zusehen, dem guten Dänen schnellstens klarzumachen, sich zu entschliessen, den, auch von ihm, geschlossenen Vertrag, zu erfüllen...und zwar mit Cashmoney und persönlicher Anwesenheit!
Ohne Dir was unterstellen zu wollen (muss ja nicht zwangsläufig vom Verkäufer inszeniert sein), hört sich die Thematik für mich leider eher so an, als sei der Preis ganz einfach hochgeboten worden...wie bei so vielen...:
ist mittlerweile wohl schon da 3. oder 4. mal, richtig?
Gruss, Marcello
__________________ Lo chiamavano Bulldozer - Sie nannten ihn Mücke
Danke für die Tips und Deine ausführlichen Ausführungen!
Ich habe hierüber auch schon mit ebay telefoniert. Der Käufer hat definitiv nach Auktionsende detailiert meine gemeldete Anschrift erhalten. Zudem hat er meine Telefonnummer und wurde von mir bereits mehrmals aufgefordert, sich zwecks Terminvereinbarung zu melden.
Der Wagen steht nicht bei mir zu Hause.
Da ich "etwas" ebay-Erfahrung, auch mit teilweise hochpreisigen Produkten habe (s. User Profil), habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht.
Es wäre nicht das erste Mal, dass etwas gekauft wird und der Benutzer selbst hat keine Ahnung, weil sich jemand in den Account gehackt hat.
Ich bin vorsichtig und ich denke, dass dies bei so einer Summe gerechtfertigt ist.
@ am besten V8
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass hier etwas hochgeboten wurde. Ich hatte einen recht hohen Mindestpreis von 8.000 Euro gesetzt. Dies war der Preis, der für mich persönlich die Grenze war, den Wagen wieder herzugeben und weiter meinen E38 zu fahren. Beide fahren geht nicht.
Wieso sollte ich selbst bieten? Um 100 Euro Verkaufsgebühren an ebay zu zahlen ? Das ist nicht mein Ding, da ich ebay grundsätzlich für eine gute Einrichtung halte, solange sie nicht ausgenutzt wird.
Ich werde weiter berichten, wie sich das Ganze entwickelt. Auf meine letzte Email mit bitte um Terminabsprache habe ich seit Tagen noch keine Antwort.
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass hier etwas hochgeboten wurde. Ich hatte einen recht hohen Mindestpreis von 8.000 Euro gesetzt. Dies war der Preis, der für mich persönlich die Grenze war, den Wagen wieder herzugeben und weiter meinen E38 zu fahren. Beide fahren geht nicht.
Wieso sollte ich selbst bieten? Um 100 Euro Verkaufsgebühren an ebay zu zahlen ? Das ist nicht mein Ding, da ich ebay grundsätzlich für eine gute Einrichtung halte, solange sie nicht ausgenutzt wird.
Ich werde weiter berichten, wie sich das Ganze entwickelt. Auf meine letzte Email mit bitte um Terminabsprache habe ich seit Tagen noch keine Antwort.
Viele Grüße
Marcel
Das wollte ich damit ja auch garnicht sagen, den "hohen" Mindestpreis habe ich garnicht bemerkt...obschon es ja leider ziemlich gängig ist, das die "Kumpels" die Waren in die Höhe treiben, und desweiteren bieten ja viele auch hoch, und ziehen ihr Gebot wieder zurück, um zu sehen, wieviel der vormals Höchstbietende bereit war, auszugeben...
Die Zeiten, als bei eBay noch anständig und fair auktioniert wurde, sind m.E. leider schon 6-7 Jahre vorbei...
Anyway solltest du trotzdem auf Erfüllung des Vertrages beharren...