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Alt 19.09.2009, 19:42   #1
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Registriert seit: 25.02.2003
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Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Ist der Lack rissig - was eigentlich der Regelfall bei solchen Schäden ist - dann wird nur lackiert.

Scheinwerfer sicherlich neu. Kotflügel kann nur die Werkstatt beurteilen. Prallelemente hinter der Stoßstange nicht vergessen.

Wie die Rechtslage in der CH ist weiß ich nicht. Ist ja kein EU-Land.

In D würdest Du ein Fhzg eine Kategorie unter Deinem verunfallten Wagen bekommen.

Sprich 5er E60.

Würde es aber direkt via Anwalt abwickeln - dann hast Du nicht die Sorgen etc. am Hals. Bzgl. Erstattung des Netto-Preises muss man auch schauen wie es die Schweizer Rechtsprechung sieht.

Gruß und hoffentlich eine schnelle Regulierung.

Philipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

Von mir organsierte Treffen:

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Geändert von JPM (19.09.2009 um 19:47 Uhr).
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Alt 19.09.2009, 19:53   #2
krie6hofv
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Registriert seit: 28.04.2008
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Fahrzeug: 730d xDrive
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Wozu ein Anwalt?
Bin bis jetzt immer zu BMW und habe das an den abgetreten, der macht dann alles mit der Versichung, ggf. Gutachter etc.
Wenn er ein parkendes Auto rammt, ist die Schuldfrage ja wohl auch geklärt
Leihwagen gibts von Sixt, bei BMW im Haus und das geht dann alles zusammen zur Versicherung, fertig.
Wer möchte ruft nochmal bei der Sachbearbeiterin an und frag nach den 25€ Telefonpauschale und gut ists.
__________________
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2009, 20:18   #3
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Wozu ein Anwalt? ...weil die Versicherung sagen, "ja aber"; "sie hätten auch zur Werkstatt XY gehen könenn - die machen das 500Euro günstiger und diese ist auch eine BMW Werkstatt" etc. - alles schon erlebt!

Gruß Philipp
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Alt 20.09.2009, 10:13   #4
krie6hofv
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Registriert seit: 28.04.2008
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Fahrzeug: 730d xDrive
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Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Wozu ein Anwalt?
Also ich hatte da bis jetzt noch überhaupt keinen Ärger mit.
Die Versicherungen haben die Rechnungen sofort beglichen und mit Leihwagen bzw. der Kostenerstattung hat auch immer alles schnell und reibungslos funktioniert.
Bei solchen eindeutigen Fällen, wo auch der Verursacher nett und einsichtig ist, da braucht man imho nicht noch die Kosten künstlich steigern.

Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
...weil die Versicherung sagen, "ja aber"; "sie hätten auch zur Werkstatt XY gehen könenn - die machen das 500Euro günstiger und diese ist auch eine BMW Werkstatt" etc. - alles schon erlebt!
Der schickt den Kostenvoranschlag mit Fotos zur Versicherung, die sagen ok oder verlangen noch einen Gutachter, der kommt dann aber auch zu BMW und klärt das mit dem Meister
Ansonsten habe ich freie Werkstattwahl, ne BMW NL sollte immer klargehen.

Aber vll hatte ich die 5 mal auch nur glück
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2009, 23:34   #5
mr_of_desaster
Mitglied
 
Registriert seit: 10.07.2009
Ort: Landshut (BY) & St.Gallen (CH)
Fahrzeug: E65-735i (03.02)
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Zitat:
Zitat von krie6hofv Beitrag anzeigen
Wozu ein Anwalt?
Ich habe bei solchen Sachen bis jetzt immer einen Anwalt eingeschaltet. Was der da rausgeholt hat sich rentiert (und das nicht nur bei 100% Schuld des Unfallgegners )

Unter dem Strich lohnt es sich, wenn man nicht gerade eine Vollpfeife engagiert.

Grüße
Max
mr_of_desaster ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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