Blöderweise habe ich mir das Thema Kaufrückabwicklung (vormals Wandlung) selbst schwer gemacht, in dem ich das Fzg. nicht in eine der Werkstätten des verkaufenden BMW Händlerbetriebes, sondern zur einer der hiesigen Ndl. gebracht habe, weil diese in der Nähe meiner Firma ist.
Bei der Kaufrückabwicklung muss aber der Veräußerer des Fzgs. (auf Wunsch) die Möglichkeit zur Nachbesserung gehabt haben. Nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen in derselben Sache kann dann die Rückabwicklung initiiert werden.
Hier hat aber nicht der Veräußerer meines Fzgs. (entsprechend eine der Werkstätten dieser Handelsgruppe) zu reparieren versucht, sondern eine (unbeteiligte) Ndl.
Damit können gegen den Veräußerer keine Ansprüche aus dem Kaufvertrag abgeleitet werden und gegen die Ndl. auch nur auf Nachbesserung der jeweiligen Reparatur.
Jetzt den Wagen abzugeben und zu wechseln, wäre auch ein blöder Zeitpunkt, da erst im kommenden Frühjahr das Facelift beim 7er kommt. Ich würde damit jetzt auf ein in 4 Monaten bereits altes Auto umsteigen.
Dass dabei erheblich Kohle plattgemacht würde, käme noch hinzu.
Zitat:
Zitat von warp735
Ihm wurde doch bereits ein anderer Wagen angeboten
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Leider aber nicht mit einem ableitbaren Vorteil für mich, sondern nur so, wie hier von mir geschrieben.
Aktuelles Fzg. zurück, neues kaufen. Alles zu meinen Lasten.