Zitat:
Zitat von Stiefelknecht
Hi,
wenn du den Schaden auch selbst reparierst,
das mit den Ersatzteilzuschlägen brauchst du dir nicht gefallen zu lassen.
Siehe hier,
ich hatte den Fall grade selber,
die Rechtssprechung ist zu diesem Fall eigentlich fast eindeutig!
MfG
Chris
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Das stimmt so nicht.
Es geht darum, dass z.B. eine freie Werkstatt für die Beschaffung originaler Ersatzteile einen Aufschlag von 10% verrechnen darf, schon um mögliche Unkosten (Transport, Einlagerung) zu decken.
Diese fallen aber bei Abrechnung nach Gutachten nicht an, ergo werden sie auch nicht bezahlt.
Und eben, die Rechsprechung ist da eindeutig.
Gruß
Mark