Hallo Chris,
ich nehme an, die Versicherung hat die 281,- Euro als Abzug "neu für alt" angesetzt.
Ist insofern logisch, dass Du ja auch kein neues Auto bekommst.
Die Haftpflichtversicherung bezahlt nur den entstandenen Schaden.
Bei einem Auto welches 20 Jahre alt ist, kannst Du keinen Neuwert verlangen.
Wie kann man das erklären?
Ein neuer Kotflügel kostet 200,- Euro aber Deiner hatte nur noch einen anteiligen Restwert von 100,- Euro.
Deswegen der Abzug.
Nehme ich an, die Abrechnung habe ich nicht gesehen!
Die Versicherung hat laut Gutachter abzurechnen, allerdings ohne MWSt - da diese ja nicht angefallen ist. Ansonsten nachreichen.
Dabei ist es egal ob Du das Auto reparieren läßt oder nicht.
Der Verursacher (in dem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung) hat den entstandenen Schaden laut BGB zu ersetzen.
Gruß Torsten
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