


BMW 7er, Modell E32 |
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28.02.2010, 10:55
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#1
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Ärmstes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: AT 220d XDrive
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Hööö 
Blick ich jetzt ned 
Wird doch nach Gutachten abgerechnet,
den Nachweis kann ich ja erst nach durchgeführter Rep erbringen, nee
MfG
Chris
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leider keinen 740er mehr
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28.02.2010, 11:42
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#2
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www.schrauberoase.de
Registriert seit: 16.09.2005
Ort: Freital
Fahrzeug: E32 3.0 V8 handgeschaltener Individual Sonderserie Japan 93/94; E38 4.4L M-Technik 11/2000 unverbastelt in schönem schwarz
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Zitat:
Zitat von Stiefelknecht
Hööö 
Blick ich jetzt ned 
Wird doch nach Gutachten abgerechnet,
den Nachweis kann ich ja erst nach durchgeführter Rep erbringen, nee
MfG
Chris
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Wenn eindeutig der Gegner schuld ist nimmst du dir einen freien Gutachter den Du gut kennst bzw deine Werkstatt, dann damit mit 14 Tagen Ausfall abrechnen.
Die Werkstatt schreibt Dir neutral das der Wagen nach Gutachten fachgerecht Instandgesetzt Wurd in einem entsprechenden Zeitrahmen.
Du nimmst den vollen Betrag Plus das Ausfallgeld mit, fertig und falls die nörgeln ohne Diskussion nem Anwalt geben nicht selber mit sowas rumärgern.
Übern daumen hast ca 1000,- Euro eingebüst.
Naja nächstes mal dann.
Ansonsten knitterfreie Fahrt wünsch ich.
G. Matze
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Werkstatt mit Liebe zum 7er
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28.02.2010, 12:08
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#3
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< Kaffee klauen >
Registriert seit: 25.03.2007
Ort:
Fahrzeug: ford
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Immer Gutachter dazu holen, Versicherung bezahlen und man bekommt wenigs mehr als Kostenvoranschlag
Beifahrertür platt gedrückt
Wert 730er = 2650,-
Schaden = 3072,-
ohne MwSt. = 2581,-
Restwert 650,- Auszahlung: 2000,-
10Tagen Ausfall, 3 Werkstatt Tage reparatur dauer
Man muss nicht nachweisen das Repatur erledigt wurde, daher Kostenvoranschlag ohne Mwst auszahlung.
Dann ist wenigs Rost weg unten an deiner Tür 
Geändert von highlander (02.04.2010 um 12:21 Uhr).
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28.02.2010, 18:15
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#4
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Ärmstes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: AT 220d XDrive
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Soooo einfach ist dat heut nimmer unbedingt 
Der Gutachter war ja n Bekannter, denke 3500,- bei dem Bagatellschädchen rauszuschlagen iss schon mal gut 
Und einfach über die Werkstatt ist auch nicht mehr so einfach,
Lackiererkollege hatte erst die Woche den Fall das die Kundin grünes Licht von der Vers. zur Reperatur hatte,
er den Schaden behoben hat und jetzt 2 Wochen später die Vers auf Bilder von Vor-Lackierung-Zustand besteht und bis dato das Geld zurück hält.
MfG
Chris
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28.02.2010, 20:32
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#5
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Perser Zarathustra
Registriert seit: 22.04.2009
Ort: Steinmauern
Fahrzeug: E32-735i(01.1992) Autom.
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Zitat:
Zitat von Stiefelknecht
Lackiererkollege hatte erst die Woche den Fall das die Kundin grünes Licht von der Vers. zur Reperatur hatte,
er den Schaden behoben hat und jetzt 2 Wochen später die Vers auf Bilder von Vor-Lackierung-Zustand besteht und bis dato das Geld zurück hält.
MfG
Chris
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Für sowas sol man immer zu anwalt, wenn Versicherung Grünes licht gibt und keine nachweis braucht, kann nicht 2 wochen später Bilder verlangen.
Einfach Anwalt und danach klagen.
LG
__________________
LG Homayoun
Deine beste Zeit war nicht und deine beste Zeit kommt nicht. Jetzt ist deine beste Zeit. Don't drink and drive , smoke and fly Wer hier Schreibfehler findet, darf sie behalten
Ob man das Leben vor sich hat, ist keine Frage des Alters, sondern der Blickrichtung.
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01.03.2010, 20:44
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.10.2008
Ort: Sachsen
Fahrzeug: E32-730i (08.88) 5 Gang Schaltgetriebe ohne Klima
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Hallo Chris,
ich nehme an, die Versicherung hat die 281,- Euro als Abzug "neu für alt" angesetzt.
Ist insofern logisch, dass Du ja auch kein neues Auto bekommst.
Die Haftpflichtversicherung bezahlt nur den entstandenen Schaden.
Bei einem Auto welches 20 Jahre alt ist, kannst Du keinen Neuwert verlangen.
Wie kann man das erklären?
Ein neuer Kotflügel kostet 200,- Euro aber Deiner hatte nur noch einen anteiligen Restwert von 100,- Euro.
Deswegen der Abzug.
Nehme ich an, die Abrechnung habe ich nicht gesehen!
Die Versicherung hat laut Gutachter abzurechnen, allerdings ohne MWSt - da diese ja nicht angefallen ist. Ansonsten nachreichen.
Dabei ist es egal ob Du das Auto reparieren läßt oder nicht.
Der Verursacher (in dem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung) hat den entstandenen Schaden laut BGB zu ersetzen.
Gruß Torsten
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02.03.2010, 07:02
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#7
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Ärmstes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: AT 220d XDrive
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Zitat:
Zitat von 730i Fahrer
.
Bei einem Auto welches 20 Jahre alt ist, kannst Du keinen Neuwert verlangen.
Ein neuer Kotflügel kostet 200,- Euro aber Deiner hatte nur noch einen anteiligen Restwert von 100,- Euro.
Deswegen der Abzug.
Nehme ich an, die Abrechnung habe ich nicht gesehen!
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Hmm,
das mit dem Alter find ich aber eher ne Milchmädchenrechnung von denen,
denke das mein Kotflügel nach 20 Jahren mit 300,- inkl- MwSt. eher teurer ist als vor 20 Jahren,
wir sehn ja im ETK wie BMW quartalsweise an der Preisschraube dreht.
Dazu kommt dass wir jetzt auch noch in die mobile Tradition übernommen worden sind,
diese Preise hab ich noch gar nicht
MfG
Chris
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01.03.2010, 20:56
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.10.2008
Ort: Sachsen
Fahrzeug: E32-730i (08.88) 5 Gang Schaltgetriebe ohne Klima
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Zitat:
Zitat von Stiefelknecht
Und einfach über die Werkstatt ist auch nicht mehr so einfach,
Lackiererkollege hatte erst die Woche den Fall das die Kundin grünes Licht von der Vers. zur Reperatur hatte,
er den Schaden behoben hat und jetzt 2 Wochen später die Vers auf Bilder von Vor-Lackierung-Zustand besteht und bis dato das Geld zurück hält.
MfG
Chris
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Hallo Chris,
das glaube ich so nicht.
Bei Bagatellschäden (bis 1500,- Euro) ist die Versicherung auch bereit gegen KVA einer Werkstatt abzurechnen, allerdings sind dazu in der Regel Bilder beizufügen.
Die Versicherung braucht immer einen Nachweis!
Das ist wohl bei der telefonischen Absprache, vergessen wurden?
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