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11.03.2012, 01:04
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#11
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Mark Steier
PS: Wenn der LF überhaupt eine Leistungsveränderung hat, liegt diese m.E. im normalen Leistungsstreubereich eines Fz.. Das Abgasverhalten wird dadurch nicht beeinflusst, dazu ham wa ja einen LMM und ne Lambda sowie ne Motorsteuerung.
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Warum willst du dann überhaupt einen, wenn er doch nichts bringt?!?
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11.03.2012, 03:20
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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Technische Änderung mag ich nicht glauben...
..demnach müste z.b. eine Zündkerze eine ABE haben oder jede Motorüberholung müsste eingetragen werden. (Hubraumveränderung), oder das Ausräumen des Fz. (Gewichtsveänderung).
Zu den Fragen: Stimmt offen hatte ich überlesen, sorry ; Ich hab mir 2 Dinger eingebaut weil ich vom Geräuch nett finde
LG Mark
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11.03.2012, 05:35
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#13
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Mark Steier
..demnach müste z.b. eine Zündkerze eine ABE haben oder jede Motorüberholung müsste eingetragen werden. (Hubraumveränderung)
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Einsicht wäre vermutlich besser als Polemik. Diese Vergleiche sind so offensichtlich daneben, dass ich nicht so recht weiß, ob ich wirklich im Detail darauf eingehen sollte. Ich gehe einfach mal davon aus, dass Du es selbst weißt und Dich nur verdrießt, dass Du nicht einfach so mit der Klamotte spielen kannst.
Zitat:
oder das Ausräumen des Fz. (Gewichtsveänderung).
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Das wäre in der Tat eintragungspflichtig, auch aus vielen anderen Gründen. Es verändert das Fahrzeug wesentlich.
Zitat:
Ich hab mir 2 Dinger eingebaut weil ich vom Geräuch nett finde
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Siehste: genau das ist der erste Grund, weshalb das abgenommen werden muss.
Eulen nach Athen tragend
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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11.03.2012, 07:28
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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Ok, dann sei doch mal bitte so nett und gebe..
..mir die Grundlage in der StVZO. Das war ja meine Ursprungsfrage.
Und nein die Geräuschveränderung ist nicht der Grund warum er einzutragen ist. er wird ja nun nicht lauter. Umgekehrt würde es ja bedeuten wenn du mit defekten Hydros rumfährst das Du Deine BE verlierst, oder ?
Und sorry, mein Anmerkungungen haben nix mit Polemik zu tuen. Sie verdeutlichen anschaulich warum manche Vermutungen nicht zutreffend sind. Oder möchtest Du mir allen Ernstes Sagen das eine Hubraumvergrößerung keine technische Änderung ist ?
LG Mark
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11.03.2012, 07:37
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Wenn ich offene Luftfilter höre, find ich schon das die lauter sind. Wesentlich lauter als Hydroklappern.
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11.03.2012, 08:30
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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So, hab mir nun einen DB Messer als App aufs Iphone..
..geladen und gemessen.
Die DB werte sind im Fz. Schein angegeben unser U1 bis U3, also 83 und 78. Beim fahren U3 konnte ich nicht messen. U1 ist mehr als ok. Die Toleranz ist im Übrigen 1db.
Fazit: Da muß nix eingetragen werden, noch nicht einmal der ESD
Das mag im Falle ines Falles die Rennleitung zwar anders sehen, dann gibts halt Diskussion
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11.03.2012, 08:48
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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Und wens interessiert hier noch der §49...
StVZO §49: Geräuschentwicklung und Schall >
der dann Bezug nimmt auf die Meßvorschrift:
celex-txt - 31970L0157 -
LG Mark
PS: Und so gibts das Meßprotokoll für lau: (4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
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11.03.2012, 08:59
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#19
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Mark Steier
Und nein die Geräuschveränderung ist nicht der Grund warum er einzutragen ist. er wird ja nun nicht lauter.
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abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, muss das belegt werden. Denn es darf ja durchaus lauter werden, wenn es im erlaubten Rahmen bleibt. Das wird amtlich bestätigt durch die Abnahme und Eintragung. Nebenbei: so eine Geräuschmessung ist einigermaßen komplex und kann von einer Person allein i.a. nicht vorgenommen werden.
Zitat:
Umgekehrt würde es ja bedeuten wenn du mit defekten Hydros rumfährst das Du Deine BE verlierst, oder ?
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Klar, wenn sie laut genug wären. Oder auch, wenn Dein Auspuff kaputt ist, das ist ein Klassiker.
Zitat:
Und sorry, mein Anmerkungungen haben nix mit Polemik zu tuen. Sie verdeutlichen anschaulich warum manche Vermutungen nicht zutreffend sind.
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Da liegst Du nicht ganz richtig: sie verdeutlichen im wesentlichen Deinen Gemütszustand und Dein fehlendes Verständnis. Beides kann im Forum trefflich behoben werden... 
Aus einem Vergleich wird übrigens dann Polemik, wenn er deutlich erkennbar dermaßen schief oder übertrieben ist, dass er die Argumentation nicht stützen kann oder sie gar widerlegt.
Zitat:
Oder möchtest Du mir allen Ernstes Sagen das eine Hubraumvergrößerung keine technische Änderung ist ?
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Nö -ich möchte Dir allen Ernstes sagen, dass bei einer Motoreninstandsetzung der Hubraum nicht vergrößert wird. Wenn der Hubraum vergrößert wird, nennt sich das Tuning und ist ebenfalls eintragungspflichtig. Ähnlich verhält es sich mit den Zündkerzen, um das dann auch mal abzuschließen: baugleiche Teile verändern den Motor nicht; wenn Du (als theoretisches Beispiel) jedoch Zündkerzen verbauen würdest, die etwa den Brennraum merklich verkleinern und über die dann höhere Verdichtung die Leistung merklich steigern könnten, oder die etwa zu Funkstörungen führen, dann würde damit auch die BE erlöschen.
Gruß
Boris
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11.03.2012, 09:18
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#20
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Pass mal auf, wir machen es für dich ganz einfach:
Schau mal in den BMW-Teilekatalog und such dir mal die Bezeichnung dessen heraus, was hier in der Regel als "Luftfilterkasten" bezeichnet wird. Finden wirst du dann unter den Teilenummern 13 71 1 718 311 und 13 71 1 718 312: "Ansauggeräuschdämpfer".
Und jetzt denken wir mal kurz darüber nach, warum dieser hässliche Kasten wohl so heißen mag.....
Und dann lesen wir noch einmal deinen eigenen Beitrag, warum du offene Filter montiert hast (mal ganz abgesehen davon, dass diese ggf. LMM und Motor schaden könnten und wahrscheinlich sogar die Leistung reduzieren): eben wegen der Geräusche!!
Und wenn wir jetzt noch einfach akzeptieren könnten, dass diese komischen, überflüssigen Kästen mit den sperrigen Namen sinnfreierweise trotzdem Bestandteil der ABE nach § 20, § 49 sowie § 30 Abs.1 StVZO des Fahrzeugs sind, dann frage ich mich langsam allen Ernstes: Wo, verdammt noch mal, ist eigentlich dein Problem?!?
Und wenn du selbst die StVZO doch schon kennst: Warum wendest du sie nicht auch an?!?
Im Detail:
§20: "Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis), wenn er die Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet."
§49 Abs.1: "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
§30 Abs.1: "Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß (1.) ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt [...]"
Geändert von Sheriff (11.03.2012 um 09:25 Uhr).
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