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		|  23.07.2009, 15:11 | #11 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 07.07.2009 
				
Ort:  
Fahrzeug: E46 316ti (10/01)
				
				
				
				
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 Ist es nicht sogar erlaubt, dass trotzdem 3 Personen im Fond sitzen dürfen obwohl es nur 2 Gurte gibt?? 
Ich hatte mal irgendwas gelesen, weiß aber nicht mehr wo. 
Beim 4-Siter dürfen trotzdem im Fond 3 Personen platz nehmen solange alle Personen einen Sitzplatz haben, der Fahrer dadurch nicht behindert wird und die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. 
Ich kann mich aber auch irren...   
Gruß David |  
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		|  23.07.2009, 15:20 | #12 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 13.01.2007 
				
Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von xetja  Ist es nicht sogar erlaubt, dass trotzdem 3 Personen im Fond sitzen dürfen obwohl es nur 2 Gurte gibt?? 
Ich hatte mal irgendwas gelesen, weiß aber nicht mehr wo. 
Beim 4-Siter dürfen trotzdem im Fond 3 Personen platz nehmen solange alle Personen einen Sitzplatz haben, der Fahrer dadurch nicht behindert wird und die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. 
Ich kann mich aber auch irren...   
Gruß David |  
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 
I. Allgemeine Verkehrsregeln 
§21 Personenbeförderung
 
 (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. 
 
satz 2 wird zwar oft so missverstanden, daß wo platz ist auch ein "sitzplatz" ist, und man daher noch jemanden mitnehmen darf... 
das stimmt aber nicht... in pkw  sind für sitzplätze gurte vorgeschrieben, wo kein gurt ist, ist kein sitzplatz... selbst wenn da platz zum sitzen ist   
(in omnibussen ohne stehplätze, landwirtsch. zugmaschinen, krafträdern, oldtimern  o.ä. sieht das anders aus)
 
soweit ich weiss, kostet das 50€ und 1 pkt... ganz zu schweigen davon, was los ist, wenn es zu einem VU mit personenschaden kommt.... 
(hoppla, ne , das gilt nur bei kindern... ansonsten 5€    )
 
gruß, 
kai
				 Geändert von KaiMüller (23.07.2009 um 15:32 Uhr).
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		|  24.07.2009, 08:13 | #13 |  
	| Gast | 
 Falsch.Kostet nichts, ist eine folgenlose Ordnungswidrigkeit.
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		|  24.07.2009, 09:33 | #14 |  
	| !5 = 44 
				 
				Registriert seit: 11.05.2009 
				
Ort: 16556 
Fahrzeug: F10 520dA
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von John McClane  Kostet nichts, ... |  ... außer vllt das Leben und das würde mir eigentlich als Argument ausreichen! 
Außerdem hat Kai versucht, ALLES entsprechend zu erklären ... 
Hier noch der Katalog:   klick
				__________________1990 - 2014 = 10x BMW
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		|  24.07.2009, 13:34 | #15 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 13.01.2007 
				
Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von John McClane  Kostet nichts, ist eine folgenlose Ordnungswidrigkeit. |  da irrt sich aber der herr polizei- 
wirf mal einen blick in den §97 (und ff.) des bußgeldkataloges 2009...
 
hier hab ich dir es mal rausgesucht.... sogar von deinem eigenen verein, 
zum glück scheint es da auch informierte (und nicht nur uniformierte) leute zu geben....     LZPD - Externer Bußgeldkatalog 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von OHV_44  Außerdem hat Kai versucht, ALLES entsprechend zu erklären ... 
Hier noch der Katalog:   klick |  jo, danke.. 
dein link ist leider nicht vollständig... und das ist oben auf der seite auch erwähnt... das ist nämlich nur ein  
	Zitat: 
	
		| Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog |  die geringwertigen ordnungswirdrigkeiten fehlen da... deswegen ists immer gut man schaut in die primärquelle    
Gruß, 
Kai
				 Geändert von KaiMüller (24.07.2009 um 13:42 Uhr).
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		|  24.07.2009, 17:17 | #16 |  
	| Gast | 
 Wenn man keine Ahnung hat....
 Die BkatV hat keine § sondern Nummern.
 Es liegt kein Verstoß durch den Fahrzeugführer gem. § 21 StVO vor
 
 Gem. der ÄnderungsVO vom 11.05.2006 wurde § 21 (1) StVO geändert. Demnach dürfen nun nur noch so viele Personen mitgenommen werden wie Sitzplätze vorhanden sind.
 
 Verstößt der Fahrzeugführer gegen diesen Grundsatz handelt es sich um eine folgenlose Ordnungswidrigkeit nach § 21 StVO, sehr wohl aber verstößt er bußgeldbewehrt gegen § 23 StVO, hier TBNR 123118 (25 Euro).
 
 Der jenige, der sich nicht anschnallt, weil kein Gurt vorhanden ist, verstößt ebenfalls nicht gegen § 21a StVO. Eine Sanktionierung ist hier nicht vorgesehen.
 Quellen u.a.: Hentschel VR 39. Auflage, § 21 StVO Rz. 2c, 6; § 23 StVO Rz. 22; § 21 StVO Rz. 9
 
 Und ja, zum Glück gibt's informierte wie mich. Die Dir locker was vormachen.
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		|  24.07.2009, 18:04 | #17 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 13.01.2007 
				
Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von John McClane  Es liegt kein Verstoß durch den Fahrzeugführer gem. § 21 StVO vor |  selbstverständlich, nämlich durch die beförderung von mehr personen, als mit sicherheitsgurten ausgerüstete sitzplätze vorhanden sind...
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von John McClane  Verstößt der Fahrzeugführer gegen diesen Grundsatz handelt es sich um eine folgenlose Ordnungswidrigkeit nach § 21 StVO, sehr wohl aber verstößt er bußgeldbewehrt gegen § 23 StVO, hier TBNR 123118 (25 Euro).  |  das ist schlicht falsch... 
siehe mein link weiter oben... der verstoß gegen den §21 I StVO ist laut nummer  97 der anlage zu §1 I BKatV (bußgeldkatalog 2009) mit einem regelsatz von 5€ bewehrt... 
(der §23 I satz 2 greift hier nicht in allen fällen, nämlich dann nicht, wenn die verkehrssicherheit des fahrzeuges durch die mehrbesetzung nicht leidet, und davon muss man bei einem f01 nicht ausgehen... sollte er doch greifen, gilt natürlich dein hinweis auf die 25€)
 
gruß, 
Kai
 
PS: aktuelle auflage von hetschel ist die 40. (2009)- vielleicht solltst die mal besorgen wo du ihn doch so gern zitierst...dann wirds vielleicht auch was mit dem "vormachen"
				 Geändert von KaiMüller (24.07.2009 um 18:23 Uhr).
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		|  24.07.2009, 18:17 | #18 |  
	| Gast | 
 Nö, stimmt so, wie ich sagte. 
Ende der Diskussion.  
Das Du nie einsehen kannst wenn Du im Unrecht bist. 
Zudem ist die 40te Auflage in diesem Punkt nicht anders als meine 39te. |  
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		|  24.07.2009, 18:21 | #19 |  
	| Gast | 
				 DAS sind sämtliche Tatbestände des § 21, dann such mal... 
 121100 Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person. ( B - 1 ) 5,00§ 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 
 121106 Sie beförderten auf der Zugmaschine ohne geeignete Sitzgelegenheit ( B - 1 ) 5,00
 Personen.
 § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 
 121112 Sie beförderten in einem Wohnwagen hinter dem Kraftfahrzeug Personen. ( B - 1 ) 5,00
 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 
 121118 Sie sorgten als Kraftfahrzeugführer/anderer Verantwortlicher *) ( B - 1 ) 30,00
 nicht für eine vorschriftsmäßige Sicherung eines Kindes.
 § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 98.1 BKat
 
 121124 Sie sorgten als Kraftfahrzeugführer/anderer Verantwortlicher *) ( B - 1 ) 35,00
 nicht für eine vorschriftsmäßige Sicherung mehrerer Kinder.
 
 § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 98.2 BKat
 121600 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung B - 1 40,00
 /sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes
 *).
 
 § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.1 BKat
 121606 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede B - 1 50,00
 Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung
 der Kinder *).
 
 § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.2 BKat
 121130 Sie beförderten auf der Ladefläche des Fahrzeuges Personen. ( B - 1 ) 5,00
 
 § 21 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 121136 Sie beförderten auf der Ladefläche des Anhängers, der nicht in der ( B - 1 ) 5,00
 Land- und Forstwirtschaft eingesetzt war, Personen.
 
 § 21 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 121142 Sie beförderten auf der Ladefläche des Anhängers, der in der Land- und ( B - 1 ) 5,00
 Forstwirtschaft eingesetzt war, ohne geeignete Sitzgelegenheit Personen.
 
 § 21 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 121148 Sie standen während der Fahrt auf der Ladefläche des Fahrzeuges, ohne ( B - 1 ) 5,00
 dass es zur Begleitung der Ladung/Arbeit auf der Ladefläche *)
 notwendig gewesen wäre.
 
 § 21 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 121154 Sie ließen zu, dass Personen während der Fahrt auf der Ladefläche des ( B - 1 ) 5,00
 Fahrzeuges gestanden haben, ohne dass es zur Begleitung der Ladung/
 Arbeit auf der Ladefläche *) notwendig gewesen wäre.
 
 § 21 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 121160 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte ( B - 1 ) 5,00
 Person.
 § 21 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 TBNR Bemerkungen
 121118; 121124; *) Zutreffendes angeben
 121600; 121606
 121148; 121154
 Personenbeförderung - § 21 StVO Seite 149/ 0
 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
 121166 Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschrie- ( B - 1 ) 5,00
 benen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.
 § 21 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
 
 
 Die Zeilenumbrüche bitte ich zu entschuldigen, ich hab's nur flott kopiert.
 Wenn man das nötige Hintergundwissen nicht hat ist es keine Schande, wenn man darauf kein gefährliches Halbwissen postet.
 Zudem sollte man dann nicht versuchen, diejenigen, die es besser wissen, zu diskreditieren.
 Dein 5-Euro-Verstoß trifft auf die ersten drei TBNR zu - keine ist auf einen F01 anwendbar.
 
				 Geändert von John McClane (24.07.2009 um 18:31 Uhr).
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		|  24.07.2009, 18:48 | #20 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von John McClane  Das Du nie einsehen kannst wenn Du im Unrecht bist. |  nun, den vorwurf gebe ich zurück- ich erinnere nur an die blaulicht diskussion wo du auch penetrant eine falschmeinung vertreten hast:
  http://www.7-forum.com/forum/12/hoch...bs-115070.html 
im gegensatz dazu ist das halt bei mir nicht der fall...
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von John McClane  Ende der Diskussion.  |  meinetwegen... 
bin sowieso der meinung, wenn ein polizei mal ausnahmsweise nicht  kassieren will, soll man ihn eigentlich nicht umstimmen     
gruß, 
Kai
				 Geändert von KaiMüller (24.07.2009 um 18:55 Uhr).
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