Geschwindigkeitsindex Winterreifen
Ich habe einen Satz Winterreifen auf Felge 254 nach Sachsen verkauft. Es waren 2 Reifen Pirelli 245/50 R18 100H und 2 Dunlop in 104V montiert. Der Käufer will den Kauf rückgängig machen, weil er den Satz so nicht fahren darf. Er behauptet nämlich: Der TÜV läßt nur Reifen zu, die höchstens eine Geschwindigkeitsstufe unter der Stufe der Sommerreifen sich befinden. Und der 730D hat W als Geschwindigkeitsstufe eingetragen - also müssen es V-Reifen sein. Wer weiß etwas hierüber? Dann müßten doch auch alle BMW-Sätze die mit H-Reifen verkauft werden nicht zulässig sein? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ist das was Neues, was ggf. nur für Modelle ab 2014 (oder was weiß ich für ein Datum) gilt???
Danke für Eure Hilfe! Rainer
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