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Alt 29.12.2011, 01:19   #1
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
Benutzerbild von Chrwezel
 
Registriert seit: 04.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
Standard Kotflügel re + Motorhaube: Reparaturkosten nach Unfall?

Hallo, ich hatte vor wenigen Stunden einen Unfall mit leichten Personenschaden. Zum Glück nur ein paar Schrammen und Gehirnerschütterung.
Mir ist auf einer Kreuzung, die durch Ampeln geregelt ist, eine 16J. Schülerin vor das Auto gelaufen. Ich hatte grün, sie rot.

Da ich hier in Polen bin, haben nur wenige eine Art Haftplichtversicherung. Die Schülerin hat in dem Fall eine Schulerversicherung die wohl nicht greifen wird, da ihr ein halbes Bier nachgewiesen wurde.

Nun hat mir die Polizei erklärt das ich den Schaden am Fahrzeug von den Eltern einklagen muß um Ersatz zu bekommen und das es erfahrungsgemäß ein sehr langer Weg wird.
Ich habe zunächst überlegt davon nicht gebrauch zu machen, aber ich bin mir sicher, wäre ich an ihrer Stelle, würde der Geschädigte klagen und mir nichts schenken.

Morgen früh werde ich mir meinen Versicherungsvertreter an das Telefon holen und Rat einholen.

Der Erfahrung nach muß ich auch hier etwas erledigen, da ich sonst komplett auf dem Schaden sitzen bleibe.

Mir ist bewußt das ich gebrauchte Teile verwenden kann und auch selbst tauschen würde, wodurch sich der Schaden auf unter 250€ in Grenzen halten wird. Das wäre für die Eltern deutlich günstiger, als im Vergleich die Regelung über Versicherung, Gericht, was auch immer

Was ich jetzt wissen muß, auf welche Kosten sich die Reparatur belaufen könnte. Motorhaube und Kotflügel sind an einigen Stellen leicht eingedrükt. Also Austausch. Was kann die Versicherung in dem Fall für Kosten berechnen?

Soweit geht es allen Beteiligten den Umständen nach gut. Das Mädel wird, der letzten Info nach, das Krankenhaus nach einigen Tagen verlassen können.
Ich bin heil froh das nichts schlimmeres passiert ist, obwohl das mädel beide Schuhe verloren hat.
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