Da @kamadee die Wohnung gekauft und nicht gemietet hat, sind bauliche Änderungen - zumindest in Absprache mit den anderen Eigentümern - nicht unmöglich. Allerdings betrifft das höchstwahrscheinlich nur die Kuppen- u./o. Wannenausrundung der Rampe. An den Kurvenradien und deren Begrenzungen wird sich ziemlich sicher ohne Komplettabriss der Rampe nichts ändern lassen.
Der oben angesprochene Statiker ist nur vonnöten, sofern die Rampe freitragend oder auf Stützen/Trägern (also z.B. unterkellert) gelagert ist und durch bauliche Änderungen massiv belastet wird. Ein paar Bretter oder ähnliches zählen nicht als "bauliche Änderungen" im statischen Sinne.
Sofern der Fahrbahnbelag der Rampe abgetragen werden soll (z.B. für die Herstellung der oben erwähnten Ausrundungen), ist vorher zu prüfen, ob die Rampe evtl. beheizt ist (Beschädigung der Heizelemente).
Gruss
Franz
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Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
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