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Alt 19.03.2015, 20:19   #1
boxerheinz
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von boxerheinz
 
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
Standard

Zitat:
Zitat von presswurst Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort. So mache ich es steuerlich auch, allerdings weiss ich nicht, wo die Verhältnisgrenze ist und wer sie festlegt bzw. wie dehnbar diese ist. Die Umsatzsteuer muss ich ja beim Verkauf auch abführen.

Kann einem der Zwischenverkauf, z. B. an meine Frau, nicht im Ernstfall als "böse Absicht" unterstellt werden.

Mir ist es wichtig, dass der Verkauf sauber und wasserdicht ist. Ich hatte es schon mal mit einem Irren als Käufer zu tun, das ist nicht lustig.
Warum fragst Du keinen Steuerberater.Die sind mit allen Wasser gewaschen.
boxerheinz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2015, 21:08   #2
presswurst
Gast
 
Ort:
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Standard

Zitat:
Zitat von boxerheinz Beitrag anzeigen
Warum fragst Du keinen Steuerberater.Die sind mit allen Wasser gewaschen.
Hab ihn heute nicht mehr erreicht
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2015, 22:50   #3
Waisenhaustune
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Waisenhaustune
 
Registriert seit: 20.04.2011
Ort: Aken/ Elbe Eastside
Fahrzeug: E38 730i, Supra MKIII+MKIV, MB /8, Porsche 924 und andere
Standard

In der Regel ist der Wagen ja abgeschrieben und somit fast wertlos, also für 2000€ an einen Freund verkaufen, und dann so handeln oder gar privat zurück kaufen.
Waisenhaustune ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2015, 06:46   #4
MartinE32
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Franken
Fahrzeug: E32-730i A (Bj. u.EZ 04.88), Klima, E30- 325i vfl 2TL (EZ 05/86), E30-325i Cab (Bj.11/86; EZ 03/87), e39 523i LPG (Bj. 07/96)
Standard

Ja, StB oder RA fragen, die haften im Zweifel für ihre Antworten, kostet dann der Rat halt auch was.
MartinE32 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2015, 08:50   #5
7erfly
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7erfly
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
Standard

Den Wagen kann man wieder "aus rauskaufen" und als Privatperson benutzen und auch verkaufen. Kenne einige Selbstständige, die das so machen.
Allerdings sollte dann zwischen Rauskauf und Privatverkauf schon ein halbes Jahr bis Jahr vergehen, damit das eben nicht nach Umgehung der Gewährleistung aussieht.
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2015, 09:18   #6
presswurst
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von 7erfly Beitrag anzeigen
Den Wagen kann man wieder "aus rauskaufen" und als Privatperson benutzen und auch verkaufen. Kenne einige Selbstständige, die das so machen.
Allerdings sollte dann zwischen Rauskauf und Privatverkauf schon ein halbes Jahr bis Jahr vergehen, damit das eben nicht nach Umgehung der Gewährleistung aussieht.
Der Steuerberater sagte mir heute morgen auch, dass ich den Wagen ins Privatvermögen überführen soll und dann verkaufen. Von einer zu verstreichenden Frist sagte er nichts.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2015, 02:22   #7
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
Benutzerbild von Captain_Slow
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
Standard

So bald das Auto von privat verkauft wird kann man die Gewährleistung ausschliessen. Allerdings wenn der Zwischenverkauf nur stattgefunden hat, um die Gewährleistung aus zu umgehen, wird das im Ernstfall nicht stand halten. Aber das müsste man dir erst mal nachweisen, also wenn du keine Betrugsabsichten (verdeckte Mangel oder so) hast, würde ich das so machen.
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2015, 12:11   #8
MartinE32
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Franken
Fahrzeug: E32-730i A (Bj. u.EZ 04.88), Klima, E30- 325i vfl 2TL (EZ 05/86), E30-325i Cab (Bj.11/86; EZ 03/87), e39 523i LPG (Bj. 07/96)
Standard

Und bei der Ausschlussklausel selber kann mittlerweile auch einiges schief laufen ...
MartinE32 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2015, 12:34   #9
Salvador Dali
-
 
Benutzerbild von Salvador Dali
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
Standard

Ich habe die Autos meist auf dem Papier kaputt geschrieben und entsprechend günstig verkauft. Spart MwSt., Gewinn und die Gewährleistung. Aber schön ist das nicht.

Da ich da keine Lust mehr drauf habe, kaufe ich die Wagen Privat, ziehe auch keine MwSt. und setze nur die gefahrenen KM ab.

Wenn der Käufer wirklich heiß drauf ist, soll er selbst ein Gewerbe anmelden und ihn so kaufen.
Der Kauf ins Privatvermögen unmittelbar zuvor kann in der Tat als Gestaltungsmissbrauch bewertet werden.

Vertragsfreiheit in Deutschland, was ist das?!
Salvador Dali ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2015, 13:27   #10
presswurst
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Salvador Dali Beitrag anzeigen
Der Kauf ins Privatvermögen unmittelbar zuvor kann in der Tat als Gestaltungsmissbrauch bewertet werden.

Und wenn ich ihn explizit als Bastlerfahrzeug verkaufe?
  Antwort Mit Zitat antworten
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