Hallo,
Zitat:
Zitat von LT750
Der Käufer muss zwar nichts beweisen, sicher aber begründen  Von daher muss er seine Informationen glaubhaft machen, und das geht im Zweifelsfall eben nur mit der Vorlage der entsprechenden Werkstattprotokolle 
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das würde mir nicht ausreichen. Wer damit so spät ankommt, zudem BMW-MA ist, dem würde ich erst einmal unterstellen, selbst daran gedreht zu haben. Das sollte er erst einmal entkräften. Es gibt ja u.U. noch die Möglichkeit, dass einfach nur ein gebrauchtes Ersatzteil (Modul, Schlüssel oder was weiß ich) eingebaut wurde.
Zitat:
Ich würde sogar vermuten das der km-Stand, wenn überhaupt, bei dem ersten oder zweiten Besitzer manipuliert wurde und es nicht aufgefallen ist - 10.000 Mehrkilometer kosten bei Leasingrückläufern deutlich mehr als fünfhundert Euro
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Diese Argumentation würde ich dem Käufer überlassen, statt selbst eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, die in die eigene Zuständigkeit fällt.
Gruß
Boris