@einenländer
Da muss ich dir recht geben, weis nicht genau die rechtliche formulierung,aber den letzten beissen die hunde in dem fall...und der te muss dann, egal was er macht, seinen verkäufer wieder in regress nehmen..
Glaub das nennt man zug um zug..
Hab grad auch so nen fall, mein cabi hatte,wie ich feststellen durfte, nen heckschaden, der mir als unfallfrei verkauft wurde..
Es wurde mir so vom ra erklärt, ich geh an den verkäufer (alte firma,insolvent), die an das bmw autohaus, die wiederum an den vb....
Im endeffekt,aufgrund der insolvenz meiner firma, würde das ganze wie das hornberger schiessen enden, denn im erfolgsfalle würde "die kohle" vom vb and das bmw-autohaus, dann an meine firma, und dann...leider nicht an mich,sondern an den insolvenzverwalter gehen...Also nö,lass ich die finger weg....
Ich würd mit dem käufer des 7ers sprechen und ihm einen passenden nachlass biete bzw nachfragen was er denn haben möchte (falls er das alles so auch belegen kann,wichtig!!!) oder den wagen einfach zurücknehmen,falls nicht gravierendes an dem wagen in der zwischenzeit verändert wurde bzw defekt ist...
Oli
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