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Zitat von RS744
Schmarrn!...lSchützen vor Rechtsverlust kann sich der Veräußerer in dem Falle nur durch einen sogen. verlängerten Eigentumsvorbehalt. Hat der Käufer bezahlt, hilft ihm das auch nicht. Heißt konkret: hat der Umrüstkunde bezahlt, muß er gar nichts in dieser Hinsicht vom Importeur befürchten.
Und ein Insolvenzgesetz gibt es nicht, es heißt InsO. Die regelt aber nur die Rechtsstellung des InsVw in § 107, und das ist hier zunächst mal irrelevant.
Wie wäre es also, wenn Du Deinen Schlußrat zunächst mal selber beherzigen würdest?
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Du liebe Güte. Ja, es heißt korrekt nicht "Insolvenzgesetz" sondern "Insolvenzordnung" und ist derzeit leider mein täglich Brot. Und die Insolvenzordnung regelt mitnichten nur die Stellung des Insolvenzverwalters. Und jeder vernünftige Kaufmann vereinbart einen erweiterten Eigentumsvorbehalt. Also rate ich da nochmals zur Vorsicht.