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08.04.2009, 13:27
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#1
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Gast
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Zitat:
Zitat von BKirk
Ja, das hatte ich schon mal durch: mit nur geringer Tönung (Durchlässigkeit 69%) wurde mir die Abnahme der Folie (schluckt selbst 2%) verwehrt, ich musste die vorderen Seitenscheiben durch vollkommen klare Exemplare ersetzen. Hätten die Scheiben nur ein Prozent mehr durchgelassen, wäre ich genau auf 70% gekommen und damit um den Scheibenwechsel herum.
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Wurde Dir zu Recht verwehrt, weil NUR das KBA eine Bauartgenehmigung für Folie an den vorderen Seitenscheiben erteilen KÖNNTE. Scheiben sind Bauartgenehmigungspflichtige Teile und können somit nicht durch Abnahme durch einen aaS verändert werden.
Zitat:
Es kommt sehr genau auf die jeweilige Scheibe und deren exakten Durchlässigkeitswert an.
Gruß
Boris
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Falsch, es kommt auf die ABG der Folie an.
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08.04.2009, 13:37
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#2
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von John McClane
Falsch, es kommt auf die ABG der Folie an.
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sagen wir: es sowohl, als auch: in der ABG stand nichts von den 70%. Die Auskunft, entweder eine Scheibe einzubauen mit max. 68% oder auf die Folie zu verzichten, erhielt ich mündlich. Da der Austausch der Scheibe auch nur ein Aufwand von ca. 40 Euro war, hat mich das auch nicht tiefer interessiert...  Nebenbei: die Sicherheitsfolie war die von Foliatec.
Gruß
Boris
BTW: warum darf man die ABG eigentlich nicht kopieren?
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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08.04.2009, 13:57
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#3
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Gast
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Zitat:
Zitat von BKirk
Hallo,
sagen wir: es sowohl, als auch: in der ABG stand nichts von den 70%. Die Auskunft, entweder eine Scheibe einzubauen mit max. 68% oder auf die Folie zu verzichten, erhielt ich mündlich. Da der Austausch der Scheibe auch nur ein Aufwand von ca. 40 Euro war, hat mich das auch nicht tiefer interessiert...  Nebenbei: die Sicherheitsfolie war die von Foliatec.
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Schon lustig, hast Du Dir die ABG denn mal aufmerksam durchgelesen?
Da steht drin: "...nicht im 180° Sichtbereich..." oder "nicht für Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind..."
Klar hast Du die Auskunft nur mündlich erhalten  !
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08.04.2009, 14:05
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#4
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von John McClane

Schon lustig, hast Du Dir die ABG denn mal aufmerksam durchgelesen?
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klar doch, und mir ist aufgefallen, dass da überhaupt keine Zahlenwerte drinstanden.
Zitat:
Da steht drin: "...nicht im 180° Sichtbereich..." oder "nicht für Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind..."
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Wie gesagt: keine Zahlenwerte, auch diese nicht. Ist aber auch schon ein paar Jahre her, und nochmal nachsehen kann ich nicht -ich durfte ja keine Kopien anfertigen...
Zitat:
Klar hast Du die Auskunft nur mündlich erhalten !
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Natürlich habe ich mich damit zufriedengegeben. Warum sollte ich da rumzicken und Paragrafen wühlen, wenn es am Ergebnis ohnehin nichts ändern könnte?
Gruß
Boris
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08.04.2009, 14:08
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#5
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Gast
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Du hast das glaub ich nich ganz verstanden:
Da stand "entweder...180°.." oder das andere.
Es gibt da verschiedene Formulierungen.
Eins von beidem stand drin.
Das die Hansels von Foliatec Dir nicht sagen "Nene, das ist erlaubt" ist klar, denn die wissen es besser.
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