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Wird er wohl nicht, er weiss alles besser
Und wenn erlaubt, wir er was finden, was nach § XY eigentlich nicht sein dürfte
Trag doch bitte selber erstmal was sinnvolles bei, bevor du hier rumkackst.
Solche wie Dich hab ich am Liebsten....
Zitat:
Zitat von e3tom
Natürlich haben sie die - und eine ECE R87/RL E13 Kennzeichnung.
Wie kommst Du auf den Unsinn, dass eine Glühbirne für TFL ungeeignet sein soll ?
Konnte mir bisher nicht vorstellen, dass man mit diesen 400 Candela erreichen kann, wenn Xenon-Scheinwerfer nur mit etwa 90 leuchten. Allerdings habe ich dabei vernachlässigt, dass TFL ja nur punktuell und damit sehr gebündelt leuchten müssen, so kann es hinhauen. Habe dann ein wenig geforscht und tatsächlich auch bei ebay Entsprechendes gefunden:
Zitat:
Zitat von e3tom
21W sind immerhin fast eine halbe Halogenbirne (55W) - also z.B. durchaus einer gedimmten Fernlichtbirne gleichzusetzen. Übrigens: Fahrzeugbeleuchtung (auch TFL) mit Glühbirnen gibt es schon deutlich länger als mit LEDs - denn letztere waren es, die bislang immer zu schwach waren. Erst der Entwicklungsfortschritt der letzen Jahre hat LED Fahrzeugaussenbeleuchtung erst möglich gemacht.
Das ist zwar richtig, aber die mussten auch noch nicht die strengen Bauvorschriften erfüllen, da es diese auch noch nicht gab. Denn auch diese wurden erst im Rahmen der Entwicklung der letzten Jahre auf EU-Ebene verfasst.
Das, was wir so von den Skandinaviern der 90er oder auch anderen kennen (auch die BMW-Tagfahrlichtschaltung der Skandinavienausführungen), erfüllt zumindest diese Anforderungen definitiv nicht, weshalb auch diese aufgerüstet haben. In der Regel handelte es sich ja um vorhandene Lampeneinhheiten (meist Fernlicht, bei einigen Nebelleuchten), welche als TFL angesteuert wurden, allenfalls noch anders gedimmt.