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Alt 23.01.2009, 08:17   #1
Robbie
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Zitat:
Zitat von Patrick82 Beitrag anzeigen
http://www.7-forum.com/images/link_rot.gif Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Pkw-Inserat: Detailansicht

kann das sein das der E32 eine 07-Zulasssung, also Youngtimer schon bekommen kann???
Wie soll denn das mit diesen Futurama-Felgen gehen? Wenn dann müssen Zeitgemäße verbaut sein. Das schon mal zur Optik.
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Alt 23.01.2009, 08:46   #2
apal
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Zitat:
Zitat von Robbie Beitrag anzeigen
Wie soll denn das mit diesen Futurama-Felgen gehen? Wenn dann müssen Zeitgemäße verbaut sein. Das schon mal zur Optik.
Hallo. Was glaubst Du denn,warum die 07 der Zulassung so ein Dorn im Auge ist??? Weil hier sehr,sehr viele Schindluder treiben damit und die echten Oldtimerfahrer damit in Misskredit bringen. Wenn die verschiedenen Organisationen wie der ADAC und der Deuvet nicht Sturm gelaufen wären,gäbs die 07 wohl schon gar nicht mehr,zumindest nicht in der Form. Hier ist schon lang einen strengere Hand von Nöten. Schöne Grüße Andi.
apal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2009, 10:38   #3
Mean Machine
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Zitat:
Zitat von Robbie Beitrag anzeigen
Wie soll denn das mit diesen Futurama-Felgen gehen? Wenn dann müssen Zeitgemäße verbaut sein. Das schon mal zur Optik.
Falsch!
Das gilt nur bei einer H-Zulassung.
Das 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen für bis zu 10 Fahrzeuge, und Berechtigt nur zu Probe- und Überführungsfahrten und zu Fahrten auf Oltimer/Youngtimer-Treffen. Hierbei gibt es keine Hauptuntersuchung mehr, der Halter/Fahrer ist dafür verantwortlich daß sein Fahrzeug verkehrssicher ist.
__________________
Gruß Sven

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Alt 23.01.2009, 11:49   #4
Maxl
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Zitat:
Zitat von Robbie Beitrag anzeigen
Wie soll denn das mit diesen Futurama-Felgen gehen? Wenn dann müssen Zeitgemäße verbaut sein. Das schon mal zur Optik.
Zitat:
Zitat von 740i LoSH Beitrag anzeigen
Falsch!
Das gilt nur bei einer H-Zulassung.
Das 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen für bis zu 10 Fahrzeuge, und Berechtigt nur zu Probe- und Überführungsfahrten und zu Fahrten auf Oltimer/Youngtimer-Treffen. Hierbei gibt es keine Hauptuntersuchung mehr, der Halter/Fahrer ist dafür verantwortlich daß sein Fahrzeug verkehrssicher ist.
Servus,

leider nein, sehe es wie @Robbie, es gilt (zumindest lt. ADAC-Information, siehe Auszug untenstehend/betreffende Stelle rot markiert) sowohl für H- als auch 07-Zulassung eine spezielle Begutachtung für die Anerkennung bzw. Gewährung der Zulassung als Oldtimer.

Nicht zeitgenössische Anbauteile des Wagen oder nachträgliche "wilde Umbauten" werden dieser Anerkennung m.E. sicher nicht zuträglich sein. Dies ist schliesslich auch nicht der Sinn einer solchen Zulassung und des damit betriebenen Fahrzeuges.

Wie es sich rechtlich mit der Umrüstung des Wagens nach Gewährung einer solchen Zulassung verhält, kann man diesen Info´s leider nicht entnehmen. Vermutlich muss aber das Fahrzeug hinsichtlich Ausstattung in dem gleichen optischen und technischen Zustand wie am Tag der Anerkennung vorgeführt gehalten werden.

Auszug ADAC-Information:

Oldtimer-Kennzeichen

Der Gesetzgeber kennt zwei Arten der besonderen Zulassung für Oldtimer: Das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad).

Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten sind damit ebenfalls gestattet.

Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.

Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde.

--------------------------

Link zum o.g. Quelltext: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz...#atcm:8-127315

Diese Seite beinhaltet auch nützliche Informationen zu den weiteren möglichen Kennzeichen/Zulassungsformen.

Viele Grüße
Markus
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Mein aktueller E32 und sein Vorgänger! :-)



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Geändert von Maxl (23.01.2009 um 12:07 Uhr). Grund: Link zum Quelltext hinzugefügt
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Alt 24.01.2009, 08:09   #5
Mean Machine
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Zitat:
Zitat von Maxl Beitrag anzeigen
Servus,

leider nein, sehe es wie @Robbie, es gilt (zumindest lt. ADAC-Information, siehe Auszug untenstehend/betreffende Stelle rot markiert) sowohl für H- als auch 07-Zulassung eine spezielle Begutachtung für die Anerkennung bzw. Gewährung der Zulassung als Oldtimer.

Nicht zeitgenössische Anbauteile des Wagen oder nachträgliche "wilde Umbauten" werden dieser Anerkennung m.E. sicher nicht zuträglich sein. Dies ist schliesslich auch nicht der Sinn einer solchen Zulassung und des damit betriebenen Fahrzeuges.

Wie es sich rechtlich mit der Umrüstung des Wagens nach Gewährung einer solchen Zulassung verhält, kann man diesen Info´s leider nicht entnehmen. Vermutlich muss aber das Fahrzeug hinsichtlich Ausstattung in dem gleichen optischen und technischen Zustand wie am Tag der Anerkennung vorgeführt gehalten werden.

Auszug ADAC-Information:

Oldtimer-Kennzeichen

Der Gesetzgeber kennt zwei Arten der besonderen Zulassung für Oldtimer: Das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad).

Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten sind damit ebenfalls gestattet.

Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.

Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde.

--------------------------

Link zum o.g. Quelltext: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Kfz-Kennzeichen

Diese Seite beinhaltet auch nützliche Informationen zu den weiteren möglichen Kennzeichen/Zulassungsformen.

Viele Grüße
Markus
Hallo Markus!
Das ist mir völlig neu. Ist zwar schon ein paar Jahre her daß ich mich zu dem Thema informiert habe, aber ich hab mich damals direkt auf der Zulassungsstelle informiert. Und laut der ist kein Gutachten und keine Vorführung vorgeschrieben.
Daß es nicht Sinn der Sache ist, ein total unzeitgemäß umgebautes Fahrzeug so zuzulassen, ist schon klar. Aber für ein rotes Kennzeichen, das ja nichts mit einer richtigen Zulassung zu tun hat, wäre eine Vorführung auch nicht wirklich sinnig...
Mean Machine ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2009, 11:25   #6
Maxl
...21 Jahre hier!! :)
 
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Zitat:
Zitat von 740i LoSH Beitrag anzeigen
Hallo Markus!
Das ist mir völlig neu. Ist zwar schon ein paar Jahre her daß ich mich zu dem Thema informiert habe, aber ich hab mich damals direkt auf der Zulassungsstelle informiert. Und laut der ist kein Gutachten und keine Vorführung vorgeschrieben.
Daß es nicht Sinn der Sache ist, ein total unzeitgemäß umgebautes Fahrzeug so zuzulassen, ist schon klar. Aber für ein rotes Kennzeichen, das ja nichts mit einer richtigen Zulassung zu tun hat, wäre eine Vorführung auch nicht wirklich sinnig...
Servus nochmal,

ich hatte mich auch nur "eingelesen" und dann den betreffenden Text aus ADAC-Quelle gepostet.

Aber dies ist m.E. ja auch logisch, denn sonst würde sich das 07-Kennzeichen ja in zunehmend geringerer Weise vom 06-Wechselkennzeichen für bestimmte Betriebe und Händler unterscheiden, wenn man es ungeprüft an jeden Wagen (zumindest an jeden Wagen über 30 Jahre) schrauben könnte. Und das erforderliche Alter der damit bewegten Fahrzeuge würde von vielen Kennzeichenbesitzern sicher auch gerne mal recht grosszügig ausgelegt werden.

Somit würden dann sicher sehr viele äusserst ungepflegte "alte Mühlen" ohne ausreichende Verkehrssicherheit und mit einem für den Erhalt als Young-/Oldtimer somit ungeeigneten Erhaltungszustand nur zum Zwecke der Steuerersparnis damit bewegt werden, wenn man dem nicht mit der vorherigen Begutachtung der Fahrzeuge durch einen Prüfer Einhalt gebieten würde.

Wenn ich die o.g. Informationen also richtig verstehe, müssen die Wagen, die damit betrieben werden sollen, eben einmal vorgeführt werden und bei positivem Bescheid des Sachverständigen kann danach zwischen den vorgeführten/als Oldtimer anerkannten Wagen, welche für einen Betrieb mit diesem Kennzeichen eingetragenen wurden, beliebig gewechselt werden für die Fahrten zu den genehmigten Zwecken gemäss der 07-Kennzeichenverordnung.

Viele Grüße
Markus

Geändert von Maxl (24.01.2009 um 11:44 Uhr).
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Alt 24.01.2009, 11:33   #7
Swordy
Individual Azuritschwarz
 
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Registriert seit: 24.05.2005
Ort: Reundorf
Fahrzeug: E38 740i 4,4 Individual 6Gg. Schalter BRC-LPG (PD. 6.97); F31 330d M-Sport Individual (PD. 10.15)

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Sag mal... die ticken doch nicht mehr ganz sauber....

07 und H kennzeichen auf 30 jahre fahrzeugalter nun???

wenn ich ein auto hätte, dass die 30 jahre nähert, nehm ich doch ein H kennzeichen, weil könnt damit immer so rumfahren wie ichs hätt und nicht das 07...
__________________
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren......
Swordy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2009, 11:40   #8
12Zylinder
der weiße Riese
 
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Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)

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Zitat:
Zitat von Swordy Beitrag anzeigen
wenn ich ein auto hätte,
eben, wenn Du ein Auto hättest, es soll aber Leute geben, die mehrere Autos besitzen und dann wird die 07er Nummer wieder interessant. Im übrigen ist das 07er-Kennzeichen sowieso nicht dazu gedacht, herumzufahren wie man´s gerne hätt...
Dazu gibt es andere Möglichkeiten....
12Zylinder ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2009, 23:27   #9
T.junge
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Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Nordertown
Fahrzeug: E32 740iL,e21 323i, E30 M50turbo

Standard

So liebe Gemeinde.Ich besitze diverse BMWs auf einer alten(unter 30j)NULLSIEBEN,und meine Frage ob es noch einen e32 auf 07 gibt hat sich ja beantwortet.Denn Rest meines Textes gelöscht weil ich eine Nummer habe und hier nur feststelle das irgendetwas Nachgelesenes oder Rauskopiertes verwertet wird.Ich habe da keine Probleme,wenn es hier Leute gibt die ihr Wissen in der Theorie beziehen und von der Praxis null Plan haben.

Geändert von T.junge (26.01.2009 um 12:42 Uhr).
T.junge ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2009, 20:26   #10
Mean Machine
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Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)

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Zitat:
Zitat von Maxl Beitrag anzeigen
Servus nochmal,

ich hatte mich auch nur "eingelesen" und dann den betreffenden Text aus ADAC-Quelle gepostet.

Aber dies ist m.E. ja auch logisch, denn sonst würde sich das 07-Kennzeichen ja in zunehmend geringerer Weise vom 06-Wechselkennzeichen für bestimmte Betriebe und Händler unterscheiden, wenn man es ungeprüft an jeden Wagen (zumindest an jeden Wagen über 30 Jahre) schrauben könnte. Und das erforderliche Alter der damit bewegten Fahrzeuge würde von vielen Kennzeichenbesitzern sicher auch gerne mal recht grosszügig ausgelegt werden.

Somit würden dann sicher sehr viele äusserst ungepflegte "alte Mühlen" ohne ausreichende Verkehrssicherheit und mit einem für den Erhalt als Young-/Oldtimer somit ungeeigneten Erhaltungszustand nur zum Zwecke der Steuerersparnis damit bewegt werden, wenn man dem nicht mit der vorherigen Begutachtung der Fahrzeuge durch einen Prüfer Einhalt gebieten würde.

Wenn ich die o.g. Informationen also richtig verstehe, müssen die Wagen, die damit betrieben werden sollen, eben einmal vorgeführt werden und bei positivem Bescheid des Sachverständigen kann danach zwischen den vorgeführten/als Oldtimer anerkannten Wagen, welche für einen Betrieb mit diesem Kennzeichen eingetragenen wurden, beliebig gewechselt werden für die Fahrten zu den genehmigten Zwecken gemäss der 07-Kennzeichenverordnung.

Viele Grüße
Markus
Hallo Markus!
Aber das ist es doch!
Die 07er Nummer ist doch nichts anderes als die 06er, nur eben für Oldtimer-Sammler und nicht für Händler. Es macht doch keinen Sinn für Probe- und Überführungsfahrten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Dauerzulassung vorzuschreiben. Macht man ja bei den Händlerkennzeichen auch nicht.
Und auch beim Händlerkennzeichen ist der Inhaber und der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Ein unsicheres Fahrzeug darf ich so oder so nicht im Straßenverkehr bewegen.
Ich halte eine TÜV-Vorführung oder ähnliches für absolut unsinnig...
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