Zitat:
Zitat von Robbie
Wie soll denn das mit diesen Futurama-Felgen gehen? Wenn dann müssen Zeitgemäße verbaut sein. Das schon mal zur Optik.
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Zitat:
Zitat von 740i LoSH
Falsch!
Das gilt nur bei einer H-Zulassung.
Das 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen für bis zu 10 Fahrzeuge, und Berechtigt nur zu Probe- und Überführungsfahrten und zu Fahrten auf Oltimer/Youngtimer-Treffen. Hierbei gibt es keine Hauptuntersuchung mehr, der Halter/Fahrer ist dafür verantwortlich daß sein Fahrzeug verkehrssicher ist.
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Servus,
leider nein, sehe es wie @Robbie, es gilt (zumindest lt. ADAC-Information, siehe Auszug untenstehend/betreffende Stelle rot markiert) sowohl für H- als auch 07-Zulassung eine spezielle Begutachtung für die Anerkennung bzw. Gewährung der Zulassung als Oldtimer.
Nicht zeitgenössische Anbauteile des Wagen oder nachträgliche "wilde Umbauten" werden dieser Anerkennung m.E. sicher nicht zuträglich sein. Dies ist schliesslich auch nicht der Sinn einer solchen Zulassung und des damit betriebenen Fahrzeuges.
Wie es sich rechtlich mit der Umrüstung des Wagens nach Gewährung einer solchen Zulassung verhält, kann man diesen Info´s leider nicht entnehmen. Vermutlich muss aber das Fahrzeug hinsichtlich Ausstattung in dem gleichen optischen und technischen Zustand wie am Tag der Anerkennung vorgeführt gehalten werden.
Auszug ADAC-Information:
Oldtimer-Kennzeichen
Der Gesetzgeber kennt zwei Arten der besonderen Zulassung für Oldtimer: Das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad).
Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten sind damit ebenfalls gestattet.
Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr.
Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.
Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde.
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Link zum o.g. Quelltext:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz...#atcm:8-127315
Diese Seite beinhaltet auch nützliche Informationen zu den weiteren möglichen Kennzeichen/Zulassungsformen.
Viele Grüße
Markus
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Mein aktueller E32 und sein Vorgänger! :-)
nachgerüstet: Chip (von Rottaler2), Chromringe u. M-Emblem im Kombi, Chromrahmen Kulisse, kompl. Facelift-Umbau, Vollleder schwarz/silbergrau hell mit Sitzhzg. u. Lordose, Seitenrollos, E-Heckrollo in Individual-Hutablage Flock schwarz, Individual-Lichtpaket schwarz, weisse Blinker, Rückl. orig. „Mc Queen“
geplant: Bi-Color-Lenkrad schwarz/silbergrau hell, Individual-Säulenverkleidungen in schwarz