Zitat:
Zitat von BKirk
Ja, das hatte ich schon mal durch: mit nur geringer Tönung (Durchlässigkeit 69%) wurde mir die Abnahme der Folie (schluckt selbst 2%) verwehrt, ich musste die vorderen Seitenscheiben durch vollkommen klare Exemplare ersetzen. Hätten die Scheiben nur ein Prozent mehr durchgelassen, wäre ich genau auf 70% gekommen und damit um den Scheibenwechsel herum.
|
Wurde Dir zu Recht verwehrt, weil NUR das KBA eine Bauartgenehmigung für Folie an den vorderen Seitenscheiben erteilen KÖNNTE. Scheiben sind Bauartgenehmigungspflichtige Teile und können somit nicht durch Abnahme durch einen aaS verändert werden.
Zitat:
Es kommt sehr genau auf die jeweilige Scheibe und deren exakten Durchlässigkeitswert an.
Gruß
Boris
|
Falsch, es kommt auf die ABG der Folie an.