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Alt 20.05.2011, 22:40   #1
BFFB-Shadow
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 26.03.2011
Ort:
Fahrzeug: e38-750il (01.96)
Standard **Rechtslage bei Xenonnachrüstsatz**

Guten Abend,

folgendes Problem meine Perle ist heute in eine Verkehrskontrolle geraten mit einen unserer Autos dem e38 750i dieser ist kpl. umgebaut ect unter anderem auch xenon wurde nachgerüstet mit einen nachrüstsatz das auto verfügt über eine elekt. leuchtweitenregulierung und eine reinigungsanlage sprich spritzdüsen an der stoßstange für die lampen nun sagte das mänschen in grün/blau das dies nicht zulässig ist und so nicht erlaubt ist dies mit 3 Punkten ect geahndet wird und ich normale birnen einbauen muss ect kennt jemand die rechtslage bzw hat nen link oder etwas was weiter hilft war immer der meinung wenn leuchtweitenregulierung und reinugungsanlage vorhanden sind das unter den auflagen xenon nachgerüstet werden kann

bitte um hilfreiche antworten

mfg und ein schönes weekend euch allen
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