BMW 7er, Modell E38 |
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11.09.2007, 11:33
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#1
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Gast
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Schalter an Neonringe?? Rechtslage bzw. TÜV ??
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Geändert von flori0815 (11.04.2009 um 20:07 Uhr).
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11.09.2007, 13:22
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#2
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Gast
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Moin, ist eine Veränderung an einem Bauartgenehmigten Fahrzeugteil (Scheinwerfern und Leuchtmitteln) und damit nicht Eintragungsfähig bzw erlischen der BE!
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11.09.2007, 13:34
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#3
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Gast
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Geändert von flori0815 (11.04.2009 um 20:08 Uhr).
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11.09.2007, 14:41
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#4
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erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.09.2006
Ort: Triftern
Fahrzeug: G12 730ld (07.2018), E65 730d (05.07), Golf II GTI / Rieger GTO (07.85), Hummer H2 6.0 (06.03), BMW e46 330ci Cabrio (05.02), Opel Astra K Sportst.
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JA/NEIN
Leider dürfte laut Gesetzt der Schalter nicht in unmittelbarer nähe sein bzw. der Schalter nicht in funktionieren. Da du ihn ja sonst einschalten könntest. Dieser dürfe nur im Stillstand funktionieren.
Aber ob da jemand drauf achtet.
Wie das aber jetzt bei den Neon-Ringen ist, kann ich nicht sagen. Weiß dies nur von anderen Beleuchtungen die nicht erlaubt sind.
Frag mal beim TÜV nach
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11.09.2007, 16:11
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#5
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Nun ein Audianer
Registriert seit: 15.12.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: Audi A6 Avant (2014)
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Dies ist keine rechtliche Auskunft!!!! Nur meine private Erfahrung!!!!
Ich habe seit 2 Jahren die Neonringe drinnen, an das STandlicht kekoppelt und anstelle des normalen Standlichts... keine Probleme bezgl. Checkcontrol!
Ich war bereits in mehreren Kontrollen, sowie 2 mal beim Tüv (1x Eintragungsdinge und 1x HU). Ich wurde IMMER auf die STandlichtringe angesprochen, aber noch NIE im Zusammenhang mit geht nicht, darf nicht!
Also bisher alles gut gegangen! Ich will aber nicht untern Tisch kehren, das es laut Gesetzt nicht erlaubt ist! Nur mein Erfahrungsbericht.
Enjoy
André
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