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26.08.2008, 20:36
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#1
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 730D E65 Bj 09.05
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Wie ist die Rechtslage? Auslandsunfall!
HI
Ich habe im Sommerurlaub mit Daddy seinem Mercedes einen Verkehrsunfall in Bosnien gehabt bei dem ich nicht schuld war!
Die gegnerische Versicherung hat sofort Bilder vom beschädigtem Auto gemacht und anhand dieser Bilder erstellte irgend ein Bosnischer Gutachter wochen später ein Gutachten.
Nach Telefonischer rücksprache mit der Versicherung sagten die:
Die Gesammten Reparaturkosten belaufen sich auf 1700€.
Ich sagte dem Herrn das ich für dieses Geld in Deutschland noch nicht mal die Teile Lackiert bekomme!
Er meinte das man für dieses Geld das Fahrzeug in Bosnien beim Mercedeshändler komplett reparieren kann.
Ich sagte Ihm: ich bin aber nicht in Bosnien und möchte das Fahrzeug da reparieren wo es auch zugelassen und versichert ist nämlich in Deutschland.
Er meinte das die Reparaturkosten nach landesüblichen preisen errechnet werden und nicht was es in Deutschland kosten würde.
Dh. Entweder ich bringe das Auto nach Bosnien zu Mercedes und lasse es dort Reparieren oder ich soll das Geld nehmen und machen was ich will.
So jetzt bin ich am überlegen ob ich von meinem rechtsschutz gebrauch machen soll! Denn:
1: habe ich zweifel an diesem Gutachten was anhand von Bildern erstellt wurde.
2: denke ch das Ich hier ein Gutachten erstellen darf und mir diese summe zusteht!
Was meint Ihr! Habe ich da eine chance?
Ps. beschädigt ist: Stoßtange vorne und hinten, kofferraumdeckel,kofferraum ist leicht eingedrückt, Grill defekt.
Ist eine C klasse W 203 bj 2000.
Das Auto ist Vollkasko versichert!
Danke Gruß
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27.08.2008, 00:25
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#2
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Das bringt garnichts hier zu fragen, sprich mit Fachleuten Deiner Rechtsschutzversicherung.
Du kannst doch nicht als Rechtsamateur mit Amateurratschlaegen gegen einen Experten einer Versicherung ankommen, zumal das auch noch ein internationaler und kein nationaler Rechtsschutzfall ist.
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28.08.2008, 22:25
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#3
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 730D E65 Bj 09.05
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HI
Das ist mir schon klar!
Aber hier im Forum gibt es einige die Rechtsanwälte sind und mir vieleicht einen Tipp geben können.
Gruß
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28.08.2008, 22:38
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#4
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Gast
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Ich bin zwar kein Anwalt, kann dir aber nur empfehlen, dir hier schleunigst einen zu nehmen...
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29.08.2008, 13:35
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#5
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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29.08.2008, 13:45
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#6
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Ich kann Dir jetzt schon sagen, dass der bosnische Herr Recht haben wird...Unfall im Ausland ist immer kacke.
Selber schon in Frankreich mitgemacht...das nahe Land ist schon verdammt rückständig!
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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