21.11.2007
Service: Was beim Versicherungswechsel zu beachten ist
Alle Jahre wieder stehen Millionen von Autofahrern im November vor der Frage,
ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Bei den meisten Verträgen muss das
Kündigungsschreiben bis zum Stichtag 30. November eingegangen sein. Doch keine
Regel ohne Ausnahme.
Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, rät der ADAC die alte Police zum 1.
Januar 2008 erst dann zu kündigen, wenn die neue Versicherung auch tatsächlich
abgeschlossen ist. Anbieter können eine Haftpflichtversicherung zwar nicht
verweigern, aber bei Teil- und Vollkasko sind die Versicherer frei und können
einen Kunden auch ablehnen. Deshalb sollte vor der Kündigung geprüft werden, ob
der neue Anbieter den Vertrag im selben Umfang akzeptiert wie bisher. Der ADAC
empfiehlt, das Kündigungsschreiben grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein
abzuschicken.
Wer den 30. November verpasst, der erhält unter bestimmten Voraussetzungen
eine zweite Chance: Sollte sich die Versicherungsprämie erhöhen gilt ein
außerordentliches Kündigungsrecht. Es muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt
der Meldung wahrgenommen werden. Das Sonderkündigungsrecht besteht außerdem,
wenn die Police durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.
In der Regionalstruktur der Autoversicherung gibt es in diesem Jahr
allerdings nur geringfügige Veränderungen. Mit gut 63 Prozent der bisher 445
Zulassungsbezirke verbleiben mehr Autos als im Vorjahr (62 Prozent) in der
gleichen Haftpflicht-Regionalklasse, teilt der Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Der günstigste Zulassungsbezirk ist mit einem
Indexwert von 75,7 (bundesweiter Durchschnitt = 100) der Kreis
Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg). Schlusslicht ist wie im Vorjahr der
Landkreis Kaufbeuren (125,6).
Bei der Vollkaskoversicherung ändert sich für 80 Prozent der Autofahrer
nichts. In der Teilkasko bleiben 67 Prozent der Versicherungsverträge in der
gleichen Klasse (Vorjahr: 84 Prozent). Vollkasko versichert fährt man am
günstigsten im Kreis Friesland (75,3). Den höchsten Wert hat der Landkreis
Ostallgäu (129,9). In der Teilkaskoversicherung reicht der Index von 55,9 in
Würzburg bis 230,9 im Kreis Uecker-Randow.
Die jährlich angepassten Statistiken des GDV ergeben sich aus der Zahl und
Schwere der Schadensfälle in einer bestimmten Region. Die so genannten
Regionalklassen sind für die Versicherer jedoch nicht verbindlich. Ein Vergleich
verschiedener Anbieter lohnt sich also auf jeden Fall immer.
Unterschiede gibt es bei den Versicherern auch im Bereich Zusatzleistungen,
die oft für wenig Geld angeboten werden. Dazu gehören unter anderem der
Rabattretter, bei dem der Versicherte nach einem Unfall seine
Schadensfreiheitsklasse behält, und der Neuwertschutz im Fall eines
Totalschadens innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Autokauf. Besonders
umfangreichen Schutz bieten die so genannten Komfort-Vollkasko-Pakete, die zum
Beispiel auch bei grober Fahrlässigkeit greifen oder die Folgen eines durch
einen unentdeckt gebliebenen Marderbiss entstandenen Reparaturfalls aufkommen.
Wer aus Kostengründen von der Voll- auf eine Teilkaskoversicherung umsteigen
möchte, der ist nach ADAC-Angaben nicht automatisch günstiger dran. Während bei
der Vollkaskoversicherung die Prämie durch den Schadenfreiheitsrabatt
beeinflusst wird, gibt es bei der Teilkasko keinen Rabatt. Der
Selbstbeteiligungssatz sollte bei Vollkaskoschutz etwa 300 Euro betragen, bei
der Teilkasko die Hälfte. Eine höhere Selbstbeteiligung rechnet sich nach
Meinung des ADAC nur selten, da die Prämienunterschiede häufig nicht sehr hoch
sind. Nach einem Schaden kann es sich lohnen, kleinere Reparaturen selbst zu
bezahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten.
Immer häufiger bieten auch Autohersteller Kunden, die einen Neuwagen leasen
oder über die Autobank finanzieren, spezielle Versicherungspakete mit vielen
weiteren Leistungen an.
Quelle: ar, 21.11.2007
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