08.05.2007
Service: Tuning-Maßnahmen stets der Kfz-Versicherung melden
Zwei Milliarden Euro jährlich investieren Autofahrer in Deutschland in die
Veredlung ihrer Fahrzeuge. Dabei wird gern und oft selbst geschraubt. Doch
Vorsicht: Veränderungen am Fahrzeug können zum Verlust des
Versicherungsschutzes führen und den Halter bei einem Unfall teuer zu stehen
kommen. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
Vor allem bei jungen Leuten übt die Tuning-Szene einen ganz besonderen Reiz
aus. Spurverbreiterung, Breitreifen, Spoiler, Auspuffanlagen,
Leistungssteigerung und ein tiefer gelegtes Fahrwerk sind in Mode. Damit die
Betriebserlaubnis eines getunten Fahrzeugs nicht erlischt, müssen Änderung und
Umbauten durch eine Prüforganisation abgenommen werden. Anschließend ist es
meist nötig, bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu
lassen.

Tuning am Fahrzeug sollte nicht nur vom
Sachverständigen abgenommen werden, sondern auch der Versicherung gemeldet
werden
Kaum bekannt ist hingegen, dass Tuning-Maßnahmen auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden müssen. Wird dies versäumt, ist der Schutz der
Kaskoversicherung weg und der Tuning-Spaß kann bei einem Unfall schnell zu
einem teuren Vergnügen werden. In der Regel bleibt der Autobesitzer dann auf
den Kosten sitzen, so die GTÜ.
Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche
Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine "Obliegenheitsverletzung" und
zeigen sich hier in der Regel unnachgiebig. Auch hier gilt: Unwissenheit
schützt nicht vor Strafe. Wer sicher gehen will, holt vor einer geplanten
Umrüstaktion Rat beim Sachverständigen ein und vermeidet so unnötige Kosten und
Stress.
Quelle: ar, 08.05.2007
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