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19.01.2005, 13:37
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.08.2004
Ort: Oerlinghausen
Fahrzeug: BMW 750iL (E32) Highline Bj.:12.91
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hilfe! reifenschaden
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19.01.2005, 15:26
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Köln
Fahrzeug: 735i, E32; Ford Fiesta; Honda NSR50
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Moin moin,
soweit mir bekannt ist darf man Achweise unterschiedliche Reifen Fahren, sprich auf der VA und auf der HA unterschiedliche. Aber auf einer Achse müssen die gleichen Reifen sein....falls dem nicht so ist belehrt mich eines besseren  ..
gruß
Thomas
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19.01.2005, 15:41
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#3
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Good Bye BMW
Registriert seit: 24.04.2003
Ort: Zetting, Ostfrankreich
Fahrzeug: Renault Scenic II Ph. 2 1.6 16V, Renault Clio III Ph. 2 1.5 dci
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Hallo,
nee Thomas, das war bis vor kurzem so, man darf jetzt beliebig mischen:
Gesetzliche Vorschrift:
Wenn die Reifendimensionen aller vier Räder gleich sind und/oder den Angaben in den Fahrzeugpapieren entsprechen, dürfen auf allen vier Radpositionen unterschiedliche Radialreifen also auch Sommer- und Winterreifen montiert werden. Lediglich das "Mischen" von Diagonalreifen (bei Pkw nicht mehr im Gebrauch) und Radialreifen an einem Fahrzeug ist als sogenannte "Mischbereifung" verboten.
Quelle: adac.de
@Harry: es reicht also aus nur den einen Reifen zu wechseln (rein rechtlich
gesehen)
Grüße
Dirk
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19.01.2005, 15:55
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2004
Ort:
Fahrzeug: .
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Man darf schon,sollte aber nicht,da es eventuel zu unberechenbaren Fahrzeureaktion kommen könnte.
Zitat:
Mischbereifung
Bei der Mischbereifung gibt es verschiedene Meinungen - bedingt durch unterschiedliche Grundlagen.
StVZO § 36 und
EWG Richtlinie 92/23.
Nach der StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.
Nach der EWG-Richtlinie ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das heißt, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.
In der Regel gelten diese Richtlinien für die Erstzulassung des Fahrzeugs.
Fazit: Für die Verwendung von Reifen an Fahrzeugen gilt in Deutschland die StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen.
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19.01.2005, 16:11
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
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Schau mal auf dem nächsten Abbruch, dort hat es immer einzelne Reifen.
Vorsicht beim Parkieren dort, nicht dass er an den Haken kommt. 
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24.01.2005, 07:59
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.08.2004
Ort: Oerlinghausen
Fahrzeug: BMW 750iL (E32) Highline Bj.:12.91
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Thema: hilfe! reifenschaden
Danke für die beiträge!
hab mir jetzt ein reifen besorgt. da ich eigentlich so gut wie keine km reise denke ich das es keine problemw gibt mit den unterschiedlichen gummis.
und bald ist ja der sommer da
mfg harry
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