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BMW 7er, Modell E32
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Alt 04.12.2010, 13:36   #1
Juergen7er
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Standard Felgen E38

Hallo,
habe mir kurzfristig neue Winterbereifung besorgt, sind gebrauchte, mit sehr gutem Profil, Dunlop 215/65/16 auf Alus. Die waren aber vorher auf einem E38 drauf, sind originale für diesen Wagen.
Passen tun sie wunderbar bei mir. Nun steht im Februar wieder TÜV bei mir an. Bekomme ich da Schwierigkeiten ?

siehe hier:

des weiteren fehlen alle 4 Nabenabdeckungen. Wäre aber auch ohne den Winter damit Fahren. Vielleicht hat ja jemand diese Teile unterm Kopfkissen liegen.

Gr. Jürgen

Geändert von Juergen7er (04.12.2010 um 13:45 Uhr).
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Alt 04.12.2010, 13:46   #2
dansker
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Standard

Jürgen: Wenn Du die Reifen, dem TÜV-Prüfer nicht auf die "Nase bindest", wird er das nicht mal Merken, denke ich.
Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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Alt 04.12.2010, 13:49   #3
Juergen7er
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werde ich nicht, ich bin ja so unwissend, was Autos betrifft.

Gr. Jürgen
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Alt 04.12.2010, 13:57   #4
Olli
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Zitat:
Zitat von dansker Beitrag anzeigen
Jürgen: Wenn Du die Reifen, dem TÜV-Prüfer nicht auf die "Nase bindest", wird er das nicht mal Merken, denke ich.
Das wird Jürgen schon selbst merken, weil der Tacho völlig falsch geht - sofern die Reifen überhaupt passen, ohne irgendwo zu schleifen...

Sowohl eine E 38 Felge als auch jede 16 Zoll Bereifung bedarf beim E 32 immer einer (Einzel)Abnahme. E 38 Felgen sind nur für die Verwendung auf E 38 herstellerseitig freigegeben. - Sie passen gleichwohl auch am E 32, aber nicht mit der E 38-Bereifung.

215/65 R16 ist eine E 38-Größe. Damit geht der E 32 Tacho um über 5 % vor. Nicht abnahmefähig.

Auf 16 Zoll Felgen fährt man mit dem E 32 gängigerweise 225/55er (Standardmaß für E 34), es gehen auch 225/50er (E 34 M 5 Winterbereifung) oder 235/50er (Standardmaß für E 31).
Denkbar sind freilich auch 215/55, 205/60er und 245/50 sowie noch ein paar andere.


Olli
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Alt 04.12.2010, 13:59   #5
Juergen7er
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lt. Fahrzeugschein, darf ich doch 16 Zoll Felgen fahren, sogar 17er. Wo ist der Unterschied zum E38 und die Tragfähigkeit passt auch mit 98.

Bei diesem ganzen Felgen Unterschieden kenne ich mich echt nicht aus.

Möchte mich hier mal schlau machen.

Gr. Jürgen
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Alt 04.12.2010, 14:02   #6
dansker
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Ich Denke mal, wenn Jürgen nicht die Bereifung zur Sprache bringt, wird überhaupt nichts passieren.
Gruss dansker
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Alt 04.12.2010, 14:03   #7
Juergen7er
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Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Das wird Jürgen schon selbst merken, weil der Tacho völlig falsch geht - sofern die Reifen überhaupt passen, ohne irgendwo zu schleifen...

Sowohl eine E 38 Felge als auch jede 16 Zoll Bereifung bedarf beim E 32 immer einer (Einzel)Abnahme. E 38 Felgen sind nur für die Verwendung auf E 38 herstellerseitig freigegeben. - Sie passen gleichwohl auch am E 32, aber nicht mit der E 38-Bereifung.

215/65 R16 ist eine E 38-Größe. Damit geht der E 32 Tacho um über 5 % vor. Nicht abnahmefähig.

Auf 16 Zoll Felgen fährt man mit dem E 32 gängigerweise 225/55er (Standardmaß für E 34), es gehen auch 225/50er (E 34 M 5 Winterbereifung) oder 235/50er (Standardmaß für E 31).
Denkbar sind freilich auch 215/55, 205/60er und 245/50 sowie noch ein paar andere.


Olli
stimmt, dass mit Tacho Unterschied. Habe die Dinger ja in Dortmund geholt und dort auch gleich aufgesteckt. Meine Navi zeigt ca. 8 Km/h weniger an als der Tacho. Kann da irdendwas kaputt gehen, am Diff. oder Getriebe.

Gr. Jürgen
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Alt 04.12.2010, 14:11   #8
Sheriff
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Zitat:
Zitat von Jürgen7er Beitrag anzeigen
lt. Fahrzeugschein, darf ich doch 16 Zoll Felgen fahren, sogar 17er. Wo ist der Unterschied zum E38 und die Tragfähigkeit passt auch mit 98.

Bei diesem ganzen Felgen Unterschieden kenne ich mich echt nicht aus.

Möchte mich hier mal schlau machen.

Gr. Jürgen
Der Unterschied ist nur, dass die Felgen keine Freigabe für dein Fahrzeug haben, deshalb eben eingetragen werden müssen. Das geht natürlich nur mit passender Bereifung.

PS. 215er werden wohl auffallen, da unüblich für e32er und der 735i meineswissens mind. 225er benötigt.

Gruß
Mark
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Alt 04.12.2010, 14:15   #9
Olli
fährt wieder 7er
 
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Zitat:
Zitat von Jürgen7er Beitrag anzeigen
lt. Fahrzeugschein, darf ich doch 16 Zoll Felgen fahren
Aber ganz gewiss nicht diese vom E 38, es sei denn Du hast genau diese (Teilenummer!) mal abnehmen lassen.

Zitat:
Zitat von Jürgen7er Beitrag anzeigen
Wo ist der Unterschied zum E38
Ist das denn nicht deutlich geworden? (extra fett hervorgehoben...)
Das Flankenverhältnis ist größer! => Das Abrollumfang = "das Rad in Gänze" ist im Durchmesser größer, der Tacho geht falsch.

Ich hab mich vorhin natürlich verschrieben, der Tacho geht nicht vor - er geht NACH. Wenn der Tacho 100 anzeigt, fährst Du echte ~105.

Zitat:
Zitat von dansker Beitrag anzeigen
Ich Denke mal, wenn Jürgen nicht die Bereifung zur Sprache bringt, wird überhaupt nichts passieren.
Nicht abgenommene - nein: nicht abnahmefähige! Bereifung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Kein Kaskoschutz, Regressmöglichkeit in der Haftpflicht, 3 Punkte in Flensburg und irgendwas um 100 EUR Strafe.

... und ist ja nun nicht völlig abwegig, dass gerade im Winter ein Unfall passiert? Spätestens dann ist großes Zittern angesagt, wenn der Gutachter kommt. Wer´s braucht!

Olli

Geändert von Olli (04.12.2010 um 15:37 Uhr). Grund: Tippfehler
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Alt 04.12.2010, 14:26   #10
Juergen7er
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oh man. Was soll ich nun machen ? Winterreifen sind im Moment Mangelware.
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht nicht um die Felgen, sondern um die Reifengröße, 215/55/16 wären ok, oder ?

Gr. Jürgen
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