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BMW 7er, Modell E32
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Alt 20.09.2002, 15:30   #1
Gruser
Mitglied
 
Registriert seit: 10.09.2002
Ort: Teutschenthal
Fahrzeug: BMW 735i 1988
Standard Dringend: Was passiert, wenn Schaden größer als Autowert?

Mal ne Frage!!!


Was passiert eigentlich wenn ich einen Unfall Habe!(der andere ist schuld)

und der Schaden ist höher als der wert vom auto!Muß trotzdem die gegnerische versicherung den schaden zahlen!

kennt jemand eine gute autoversicherung!(die auch Teilkasko mit vergibt für das Auto!)
Hier in Halle kann man es doch vergessen!!!!!

Gruss Gruser!!!


[Bearbeitet am 21.9.2002 von Christian]
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Alt 20.09.2002, 15:34   #2
Stüssi
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.06.2002
Ort: Winterthur
Fahrzeug: Seat Leon 2.0 TFSI 2006
Standard

Nein dann zahlt die Versicherung dir den Wert des Wagens aus! Ein netter Gutachter kann zumindest den Wert relativ hoch festlegen, aber das ist denn alles was du zu erwarten hast.

Gruss Stüssi
Stüssi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2002, 15:41   #3
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

Hi gruser,
warum ist es dringend!!!!!!
hast du nen unfall gehabt, oder wolltest du es nur mal wissen?
immer dringend/eilig ist auch nicht gut. verbraucht sich mit der zeit.
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2002, 15:46   #4
Gruser
Mitglied
 
Registriert seit: 10.09.2002
Ort: Teutschenthal
Fahrzeug: BMW 735i 1988
Standard

für mich ist es dringent!


Zwecks erstmal versicherung!

das andere wollte ich nurmal so wissen!!!!!!!

Danke

Gruss Gruser!!
Gruser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2002, 17:10   #5
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

ja gruser
dann lass demnaechst die 10-15 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!, man kann nicht immer alles dringend machen. denn im endeffefekt landest du dann unter den immer "wichtigen", die keiner mehr fuer normal wichtig rechnet. dringend ist extrem dringend. und das sollte so bleiben. bleibt dir aber weiter frei.
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2002, 10:44   #6
carstenheld
Mitglied
 
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Neu-Ulm
Fahrzeug: 730i V8
Standard

Ist genau so wie Stüssi schreibt.
Die gegnerische Versicherung zahlt dir bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich den ebenfalls vom Gutachter ermittelten Restwert. Die gegnerische Versicherung hat so eine Art Vorkaufsrecht auf das Auto, und zwar zu dem Preis, der als Restwert ausgewiesen ist. Wird in der Regel aber nicht wahrgenommen.
Vor dem Verkauf des Autos von der gegnerischen Versicherung das Auto freigeben lassen und dann heißt es handeln wie auf dem Basar !
Kannst durchaus mehr rausholen als den angeblichen Restwert.

Rechenbeispiel, so war´s bei mir letztes Jahr:
Mir donnert auf der Autobahn einer hinten drauf, Reparaturkosten laut Gutachten 18600 DM, Wiederbeschaffungswert (dort fließt der Schwacke-Wert und die ortsübliche Marktlage ein) 11300 DM, somit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Restwert war 2000 DM. Versicherung hat also einen Scheck über 9300 DM geschickt (war toll, den einzulösen ) und die Kiste zum Verkauf freigegeben. Habe dann noch 3000 DM für den Schrotthaufen gekriegt, insgesamt also 12300 Flocken für mich.

Dazu noch 1500 DM Schmerzensgeld...das hat den tiefen Schmerz über den Verlust meines verhassten Opel Omega Caravans dann doch recht schnell weggewischt. Und von der Kohle hab ich mir wieder ´nen 7er geholt :cool:

Gruß
*C*
carstenheld ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2002, 10:46   #7
H@Pe0815
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von H@Pe0815
 
Registriert seit: 20.05.2002
Ort: Kerpen
Fahrzeug:
Standard

hi

ich habe damals ein wertgutachten machen lassen(vor 2 jahren)wiederbeschaffungswert=13.800,- DM mit allem zubehör.der wert dürfte allerdings heute weniger sein.

hp
H@Pe0815 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2002, 13:48   #8
RoadRunner
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RoadRunner
 
Registriert seit: 26.07.2002
Ort: Wunstorf
Fahrzeug: E32-735iA (88), E30-320i Cab, E39-520i, E87-116i, F23-220i Cab
Standard

Hallo.

Noch ne kleine Korrektur. Die Versicherung muß bis 130% vom Wagenwert bezahlen, nicht nur bis zum Wagenwert ! Erst wenn die Reparatursumme über 130% liegt, muß die Versicherung nur den Wagenwert abzüglich Restwert bezahlen.
Zwischen 100% und 130% heißt es zwar auch "Totalschaden", aber die Versicherung muß den Schaden trotzdem bezahlen. Voraussetzung ist dann allerdings, daß man eine echte Rechnung vorlegen kann. Fiktive Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.

Ich hatte selbst letztes Jahr einen Unfall. Mir ist in der Stadt einer hinten drauf gebrummt. Mein Wagen war damals 8000 DM wert, Schadenssumme laut Gutachter ca. 10000 DM. Die Versicherung hat die Reparatur anstandslos bezahlt, hinzu kamen noch Nutzungsausfall für eine gute Woche, was beim 7er auch noch mal einen guten 1000er ausgemacht hat.

Noch ein kleiner Tip: Wenn Du den Wagen reparieren lassen willst, gehe direkt zum freien Gutachter und nicht über die Werkstatt oder Versicherung. Dann veranschlagt der Gutachter durchschnittliche Löhne und nicht BMW Löhne. So hast Du bessere Chancen, um einen Totalschaden herumzukommen.

Viele Grüße, RR


[Bearbeitet am 21.9.2002 von RoadRunner]
RoadRunner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2002, 14:03   #9
Gruser
Mitglied
 
Registriert seit: 10.09.2002
Ort: Teutschenthal
Fahrzeug: BMW 735i 1988
Standard Tut Mir Leid!!

Hey Leute tut mir leid wegen denn DRINGENT!!!


Und Danke für die Antworten!!




Gruss Gruser!!!
Gruser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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