


BMW 7er, Modell E32 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
27.01.2010, 21:33
|
#51
|
BastardOperatorFromHell
Registriert seit: 21.08.2006
Ort: Nähe KA (Großherzogtum Baden)
Fahrzeug: E32 730iA K V8(M60B40) Prod. Tag 16-10-1992 und MB S212 350CDI 4-Matic
|
Zitat:
Zitat von chefffe
Wie stellst du das fest, dass der Betreffende blendet?
|
er guggt ins licht   
__________________
Schorsch - sorgt für Bluthochdruck
|
|
|
27.01.2010, 21:39
|
#52
|
TURBO habichjetzt
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Bodensee
Fahrzeug: 750i DiamantschwarzM 1´89 735i NerzbraunM 5´87 750iL DiamantschwarzM 10´88 735i MalachitgrünM 735i Diamantschwarz 2´87 Erstbesitz
|
Zitat:
Zitat von John McClane
Zudem hat der Gesetzgeber das normiert, ohne wenn und ohne aber.
|
Hast da mal den Text dazu? Da muss das ja klar umrissen sein, was und wie.
Ihr müsst euch ja auch nach etwas richten können.
__________________
Gruss
Chefffe
SUCHE: Alpina Classic 1+2 in 19+20zoll Einzelfelgen oder ganze Sätze
6-Gang Schaltgetriebe aus E31 850 CSI
Spurverbreiterungen am besten von H+R , bitte alles anbieten, danke
|
|
|
27.01.2010, 21:47
|
#53
|
TURBO habichjetzt
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Bodensee
Fahrzeug: 750i DiamantschwarzM 1´89 735i NerzbraunM 5´87 750iL DiamantschwarzM 10´88 735i MalachitgrünM 735i Diamantschwarz 2´87 Erstbesitz
|
..............
Geändert von chefffe (28.01.2010 um 09:06 Uhr).
Grund: Doppelt gemoppelt.............. Wie ging jetzt des ?
|
|
|
30.01.2010, 04:31
|
#54
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von chefffe
Hast da mal den Text dazu? Da muss das ja klar umrissen sein, was und wie.
Ihr müsst euch ja auch nach etwas richten können.
|
§ 50 (10) StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Das war immer schon klar umrissen und wurde bereits mehrfach von mir gepostet  .
|
|
|
30.01.2010, 09:38
|
#55
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.01.2010
Ort:
Fahrzeug: EX:e38 750i 12/95 Jetzt:528iA Touring
|
Bei älteren Baujahren sind ein teil der optionen aber nicht Pflicht! Welche genau weis ich aber nicht, glaube aber das es dann vor dem Datum X hätte eingetragen werden müssen
|
|
|
30.01.2010, 09:42
|
#56
|
TURBO habichjetzt
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Bodensee
Fahrzeug: 750i DiamantschwarzM 1´89 735i NerzbraunM 5´87 750iL DiamantschwarzM 10´88 735i MalachitgrünM 735i Diamantschwarz 2´87 Erstbesitz
|
Zitat:
Zitat von John McClane
§ 50 (10) StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Das war immer schon klar umrissen und wurde bereits mehrfach von mir gepostet  .
|
KLAR UMRISSEN wäre es, wenn man wüsste was im Absatz 8 steht, denn das scheint doch der Kackpunkt zu sein.
Kannst du den Artikel bitte hier reinstellen, da das dein Hobby ist, sicher kein Problem für dich. Ausserdem sitzt du ja an der Quelle
Wenn du das schon mal AUSFÜHRLICH gepostet hast, bitte den Link dazu, hab die Suche bemüht, konnte aber nichts genaueres finden
Danke
|
|
|
30.01.2010, 10:26
|
#57
|
Gast
|
Moinsens,
steht alles haarklein in der StVZO.
Bei Fahrzeugen mit Bj. vor 2000 war der Einsatz einer automatischen Leuchtweitenregulierung u. Scheinwerfer Reinigungsanlage nicht Pflicht wenn Xenon ab WERK verbaut war. (Wurde aber bei fast allen Fahrzeugen verbaut)
Das nennt man auch Bestandschutz. Wäre ein A8 zum Beispiel ohne Reinigungsanlage 1998 gebaut worden aber bis heute nicht angemeldet, hätte er keinen Bestandschutz und müsste auf geltendes Recht nachgerüsstet werden.
Bei allen Nachrüstungen sind diese Systeme Pflicht!
McLane hat das bereits hinreichend in einigen Posts veröffentlicht.
Viele Grüße
Olly...
Geändert von Olly730 (30.01.2010 um 10:39 Uhr).
|
|
|
30.01.2010, 11:21
|
#58
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von chefffe
KLAR UMRISSEN wäre es, wenn man wüsste was im Absatz 8 steht, denn das scheint doch der Kackpunkt zu sein.
Kannst du den Artikel bitte hier reinstellen, da das dein Hobby ist, sicher kein Problem für dich. Ausserdem sitzt du ja an der Quelle
Wenn du das schon mal AUSFÜHRLICH gepostet hast, bitte den Link dazu, hab die Suche bemüht, konnte aber nichts genaueres finden
Danke
|
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Ich weiß nicht genau, was Dir das nun bringt, denn Absatz 10 ist der Einzige, welcher sich auf Gasentladungsleuchtmittel bezieht.
Ausführlich habe ich das mehrfach gepostet, wo genau weiß ich nichgt, aber diese Diskussionen kommen immer dann auf, wenn einer seine alte Karre etwas pimpen will.
Fakt ist: es ist und bleibt unzulässig. Da gibt es aus meiner Sicht keinerlei weiteren Diskussionsbedarf.
|
|
|
30.01.2010, 13:06
|
#59
|
TURBO habichjetzt
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Bodensee
Fahrzeug: 750i DiamantschwarzM 1´89 735i NerzbraunM 5´87 750iL DiamantschwarzM 10´88 735i MalachitgrünM 735i Diamantschwarz 2´87 Erstbesitz
|
Zitat:
Zitat von John McClane
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Ich weiß nicht genau, was Dir das nun bringt, denn Absatz 10 ist der Einzige, welcher sich auf Gasentladungsleuchtmittel bezieht.
Ausführlich habe ich das mehrfach gepostet, wo genau weiß ich nichgt, aber diese Diskussionen kommen immer dann auf, wenn einer seine alte Karre etwas pimpen will.
Fakt ist: es ist und bleibt unzulässig. Da gibt es aus meiner Sicht keinerlei weiteren Diskussionsbedarf.
|
Ja John, DU selbst hast ja gesagt Artikel 8 
Wenn´s jetzt halt Absatz 10 ist, dann ist DAS halt der, der für uns wichtig ist.
|
|
|
30.01.2010, 13:22
|
#60
|
TURBO habichjetzt
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Bodensee
Fahrzeug: 750i DiamantschwarzM 1´89 735i NerzbraunM 5´87 750iL DiamantschwarzM 10´88 735i MalachitgrünM 735i Diamantschwarz 2´87 Erstbesitz
|
Zitat:
Zitat von Olly730
McLane hat das bereits hinreichend in einigen Posts veröffentlicht.
|
Hmm, da du ja so gut informiert bist, wäre ein Link zu seinem HINREICHENDEN und vielleicht auch AUSSAGEKRÄFTIGEN Post besser als diese Bemerkung gewesen.
Ausserdem nennt er sich Mc Clane.
Deinen sonstigen Beitrag zum Thema find ich sehr gut und fundiert. Danke 
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|