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BMW 7er, Modell E32 |
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24.06.2007, 19:25
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#41
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Gast
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@DVD-Rookie
Wiso bloß fällt mir da gerade der Satz "TÜV fertigmachen" ein?
Mir will irgendwie nicht in den Kopf, das man, egal wie alt die Karre sein mag, nicht zu einem BMW-Vertragshändler gehen kann?
Wozu sonst fahre ich 'nen BWM?
Sacht mal, habt ihr die Werbe-Prospekte mit den Mobilitäts und Service-Versprechungen nicht gelesen?
Diesen Teil der Prospekte kann man den Jungs im Fall der Fälle zusätzlich, ruhig und sachlich, um die Ohren hauen. 
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24.06.2007, 21:03
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#42
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-->Do not go Gentle<--
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: Zeven
Fahrzeug: E32-750iL (EZ10.91)(Bj12.90)
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Zitat:
Zitat von McTube
Mit Gutachtern und Gerichtskosten etc. blabla bezahlst Du zwar evtl. nur die Hälfte, aber dafür das doppelte und dreifache an Gebühren.
Grüsse
Michael
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wenn ich gewinnen sollte muss er die gericht und anwalts kosten ja eh tragen......oder sehe ich das falsch???
mfg christoph
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24.06.2007, 21:08
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#43
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raubsauger©
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Bühl
Fahrzeug: E61 (03.08) ; Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
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Sech mol H.187 - was genau meinte doch die Werkstatt gleich, als Du sie gefragt hattest warum sie die Arbeiten ohne - gemäß Vereinbarung - vorherige Rücksprache durchgeführt haben? Ist mir irgendwie entgangen....
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ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...
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24.06.2007, 21:08
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#44
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Heffernan187
wenn ich gewinnen sollte muss er die gericht und anwalts kosten ja eh tragen......oder sehe ich das falsch???
mfg christoph
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Ja, besser ist aber erstmal bei der Rechtsschutz anzufragen, ob die das übernehmen.
Ohne Rechtsschutz Finger weg, das kann mit evtl. erforderlichen Gutachten sehr teuer werden.
Ich verweise an dieser Stelle NOCHMAL auf die KFZ-Schiedsstellen.
"Kfz-Schiedsstellen sind eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie vermitteln im Streitfall zwischen dem Verbraucher und dem Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Meinungsverschiedenheiten werden so für den Verbraucher kostenfrei, schnell und unbürokratisch gelöst. Der möglich Rechtsweg bleibt für den Verbraucher frei. "
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24.06.2007, 21:08
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#45
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Hallo,
das siehst du vollkommen richtig, die Ksoten gehen dann auf ihn.
ABER: Recht haben und Rcht bekommen sind zwei vollkommen verschiedene Sachen. Glaub mir ich weiß von was ich rede.
Versuch es erst mal auf die gütliche!!!
Gruß Horst
__________________
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24.06.2007, 21:35
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#46
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-->Do not go Gentle<--
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: Zeven
Fahrzeug: E32-750iL (EZ10.91)(Bj12.90)
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ja ich will ja eh kein grossen stress draus machen,werde ihn mein angebot unterbreiten und dann wird man sehen......-wenn er dann nicht will kann er es auch anders haben
mfg christoph
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25.06.2007, 08:19
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#47
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Zitat:
Zitat von Heffernan187
wenn ich gewinnen sollte muss er die gericht und anwalts kosten ja eh tragen......oder sehe ich das falsch???
mfg christoph
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Das ist natürlich korrekt, aber klappt eben nur wenn die Sache absolut eindeutig ist d.h. aus Sicht Deines Anwaltes. Das hatte ich eben nicht gesehen, Du hast nix schriftliches, und dann geht das Thema mit Vergleich etc. pp. los. Selbst wenn das dann 50/50 ausgeht - und da versuchen die Richter meist hinzukommen - zahlst Du hintenrum doch wieder drauf. Und schon ganz und gar wenn der Schuss nach hinten losgeht weil der Richter meint dass das eben doch ein Auftrag war.
Deshalb würde ich erst nen Anwalt fragen damit ich meine Lage kenne und dann hingehen.
Grüsse
Michael
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25.06.2007, 10:46
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#48
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Kaarst
Fahrzeug: E24-M635CSi, E24-635CSi, E24-635CSiA, E31-850Ci, E38-750iL (FL), E38-735i (FL)
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wie lautete denn Dein Auftrag genau?
TÜV vorführen oder TÜV machen? TÜV machen wäre für mich als Werkstatt der Auftrag, das Fahrzeug so herzurichten, daß es die HU besteht.
Häufig entsteht diese Art von Ärger, weil unpräzise Aufträge gegeben werden.
Wie heißt es so schön:
Was ich gesagt habe weiß ich erst, wenn ich die Antwort bekomme.
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25.06.2007, 12:33
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#49
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raubsauger©
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Bühl
Fahrzeug: E61 (03.08) ; Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
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Naja, ich hab' ehrlich gesagt schon ein wenig Schwierigkeiten den Threadersteller zu verstehen....
Was ich bislang mitbekommen habe ist
- er repariert normalerweise seinen Bimmer selbst, jedenfalls auch Verschleißsteile die manch anderer nicht selbst tauscht.
- er hat einen Schwager der TÜV-Prüfer ist und zumindest nach der Aktion konsultiert werden konnte
- er hat seinen Wagen zur TÜV-Vorführung in eine freie Werkstatt gebracht um nur zu tun, was jeder andere bzw. er selbst auch hätte tun können mit einem Ergebnis, welches möglicherweise bei vorheriger Absprache mit dem Schwager hätte rosiger ausfallen können?
Ich bin verwirrt.... 
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25.06.2007, 12:57
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#50
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Huhu...
TÜV prüft, Auto bekommt Plakette oder nicht. (Erteilung der Plakette ist unerheblich)
Ende von Vorgang 1 = ursprünglicher Auftrag = 90 Tacken = auch bezahlt.
Für Vorgang 2 = Radlager + Beläge wechseln bestand KEIN Auftrag.
Daher kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten.
Da es aber sinnvoll war, die Teile zu wechseln, muss jetzt zwischen
den Beteiligten (die ja KEINE Vertragspartner sind ) verhandelt werden.
Erst wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, begänne der Rechtsstreit.
Bis 300 Tacken wären -nach meiner bescheidenen Meinung- i.O.
Gruß
Knuffel
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