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BMW 7er, Modell E32
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Alt 11.09.2003, 12:39   #11
chucky
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.03.2003
Ort:
Fahrzeug: e32 730 EZ 11/93
Standard Zwischenbilanz

hi,

die erste Rechnung habe ich bekommen. 981 Euro. Inspektion 2, Innenraumfilter ersetzt, Beide Stoßdämpfer vorn ersetzt, 328Euro Arbeitslohn.
Folgendes wird in nächster Zeit auf mich zukommen:
Vier Reifen
Alle Querlenker Vorderachse
Bremsbeläge vorn
Nebelscheinwerfer Links Glas defekt
Wischerblätter
Kühlwasserverlust im Bereich Wasserpumpe
Beide hinteren Haltebügel der oberen Motorabdeckung
Ventildeckeldichtung rechts und links
Rost am Schiebedach
Starker Rost an den hinteren Radläufen, vom umbördeln beschädigt.
Vorderachse Neu vermessen.

so das wärs mal in kürze.

Aber seit ich neue Stoßdämpfer ist auch wieder das polltern an der Vorderachse weg.

Glaubt ihr ich kann den Vorbesitzer in Verantwortung ziehen was den starken Rost an den umgebördelten Kotflügel angeht(vom Vorgänger verpfuscht) ?

Danke nochmals für eure Beiträge

Gruß chucky
chucky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2003, 12:50   #12
nikfred
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.06.2003
Ort: Moessingen
Fahrzeug: BMW E32 750i Bj 91
Standard

Wenn es verkauf von Privat an Privat war. NO CHANCE, sorry!!!!
Da gilt leider immer noch "gekauft wie gesehen" auch wenn es diesen Satz so nicht mehr gibt bleibt das Prinzip das selbe.
Selbst wenn er die mittlerweile vorgeschriebene Garantie nicht ausgschlossen hat, rechne ich dir schlechte Karten aus, da auf dem rechtsweg was zu bekommen.
Ich wuerde sagen ein normales Gespraech zwischen euch beiden koennte evtl. mehr bewirken!!
So hab ich beim kauf meines 750 nachher noch 1000 Euro zureuck bekommen!!!

Viel Erfolg
Gruss
Nik

[Bearbeitet am 11.9.2003 um 13:51 von nikfred]
nikfred ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2003, 15:31   #13
Otto1
Mitglied
 
Registriert seit: 07.06.2003
Ort: Heidenrod
Fahrzeug: E32 - 750i
Standard

Erstmal hi.

@ Nik
Ganz recht hast du mit deiner Aussage nicht. Gekauft wie gesehen oder auch nur hypotetisch gibts nicht mehr.
Nach neuem BGB, Glaube irendwas in den § 478 kann man das Gewährleistungsrecht auch als Privatmann nicht mehr so einfach ausschließen. Selbst ein Satz wie Privatverkauf, daher schließe ich nach neuem EU-Recht sämtliche Gewährleistungen aus. Geht nicht, es sei denn: Der Käufer ist hiermit ausdrücklich einverstanden oder die Mängel wurden in den Kaufvertrag mit aufgenommen.

So. Ansonsten stand noch eine Frage in Bezug auf die Betriebserlaubnis aus. Also, wenn du als Gutachten eine ABE hast, reicht es diese mitzuführen. Ist es nur ein stinknormales Gutachten musst du nach dem Gutachten die Teile auch eintragen lassen (Fahrzeugbrief und Schein). Ansonsten wirds richtig teuer und die Polizei kann deinen Wagen an Ort und Stelle stehen lassen. Egal wie weit du von deinem Heimatort entfernt bist.

Hoffe die Auskunft war erschöpfend.

Grüße Aurelio
Otto1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2003, 10:21   #14
chucky
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.03.2003
Ort:
Fahrzeug: e32 730 EZ 11/93
Standard

Hi Aurelio,

sorry, aber helf mir mal kurz auf die Sprünge. Heist das ich habe hier evtl eine Chance die Kosten auf den Vorbesitzer abzudrücken?

Gruß chucky
chucky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2003, 11:36   #15
Bonner
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bonn
Fahrzeug: Audi
Standard Das hängt davon ab . . .

Hallo Chucky,

das neue Gewährleistungsrecht ist nach der Schuldrechtsrechform nicht unbedingt einfacher geworden.

Zuerst einmal ist fraglich, ob Du vom "Gewerblichen" (= Händler oder Firmenwagen etc.) oder von privat gekauft hast. Danach richten sich Fristen, Abdingbarkeit, Beweislast.

Der Gewerbliche kann die gesetzliche Gewährleistungsfridt von zwei Jahren bei Gebrauchtwaren vertraglich auf 1 Jahr reduzieren, nicht aber auf Null. Zudem kommt in den ersten 6 Monaten noch die sogenannte "Beweislastumkehr" hinzu, d.h. der Verkäufer muß ggf. beweisen, daß ein behaupteter Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.
Nettes Feature, besser als "Garantie", weil halt gesetzlich!

Diese Fristen und Regelungen gelten grundsätzlich auch beim privaten Verkäufer. Dieser kann sogar die Gewährleistung GÄNZLICH ausschließen.

Sonderfall: Die sog. "Zusicherung von Eigenschaften": Macht der Verkäufer Angaben zum Fahrzeug, die sich im Nachhinein als Unwahr herausstellen, muß er für diese einstehen. Er muß den Käufer so stellen, wie er stehen würde, wenn die Aussagen gestimmt hätten. Hier kommt auch die "Arglistige Täuschung" mit ins Spiel, wenn dem Verkäufer vorsätzliches verhalten zu unterstellen ist, d.h. wenn er bei Verkauf von Ungereimtheiten wußte. (Grooooooooooßes Beweisproblem, wenn der Käufer das nicht schriftlich hat, am besten noch mit einem Zeugen obendrauf, sonst Finger weg!)

Ergo: Wenn der gewerbliche Verkäufer Dir den Wagen "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" verkauft hat, ist das ungültig, es gilt die volle Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Wenn ein privater verkäufer diese Floskel so verwendet hat, hast Du Pech gehabt.
... es sei denn, er hat Dir zusätzlich "Eigenschaften zugesichert" oder Du kannst ihm vorsätzliche Falschangaben nachweisen (beweisen, nicht behaupten!).

So, jetzt könnten Dir Gewährleistungsansprüche zustehen.
Aaaaaaber ganz gemächlich mal prüfen, WAS ersatzfähig ist. Die Verschleißteile wirst Du nämlich nicht ersetzt bekommen. Und im übrigen gibt´s bei Altwagen eh nicht den vollen Satz.

Ich würde Dir empfehlen, Deinen Sachverhalt nach dem vorstehenden Kochrezept einmal durchzuprüfen. Wenn sich daraus die Möglichkeit eines Anspruchs ergibt, dann mal Kontakt zum Verkäufer aufnehmen (auf den Fristablauf achten, bloß nicht hinhalten lassen), bei Streß dann umgehend zum Anwalt.

Viel Erfolg & Gruß aus Bonn,
Henner

* alle Angaben unter Ausschluß jeglicher Haftung und Gewährleistung für die Richtigkeit
Aber nachzulesen unter §§ 459ff. BGB.
Bonner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2003, 14:41   #16
PeterM.
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von PeterM.
 
Registriert seit: 11.08.2003
Ort: Klinkrade
Fahrzeug: 750iL E32, 850i E31, 540i V8 Touring, 635CSI in Restauration,
Standard Querlenker/Druckstreben + Stoßdämpfer

Hi,
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Gruß
Peter
PeterM. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2003, 07:29   #17
chucky
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.03.2003
Ort:
Fahrzeug: e32 730 EZ 11/93
Standard

Hi Peter,

wenn ich meine Querlenker machen lass werd ich da mal anfragen.
Danke für die Info.

auch Dir, Henner vielen Dank für die Info. Werd mal beim Vorbesitzer leicht anklopfen.

Gruß
chucky
chucky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2003, 09:45   #18
Crazy
Mitglied BMW7er-Club
 
Benutzerbild von Crazy
 
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Otto1
So. Ansonsten stand noch eine Frage in Bezug auf die Betriebserlaubnis aus. Also, wenn du als Gutachten eine ABE hast, reicht es diese mitzuführen. Ist es nur ein stinknormales Gutachten musst du nach dem Gutachten die Teile auch eintragen lassen (Fahrzeugbrief und Schein). Ansonsten wirds richtig teuer und die Polizei kann deinen Wagen an Ort und Stelle stehen lassen. Egal wie weit du von deinem Heimatort entfernt bist.
Sorry, diese Aussage entspricht nicht der StVZO

Ich habe meine Borbet A begutachten lassen (hatte damals auch den Wagen MIT den Felgen, ohne dass diese ein Gutachten hatten, gekauft) bei der DEKRA und es reichte völlig, dieses Gutachten dabei zu haben! Das stand da sogar drauf! Ich habe sie erst jetzt (4 Jahre danach) eintragen lassen, weil ich sowieso bei Strassenverkehrsamt den Wagen auf E2 umschlüsseln ließ.
No Probs - aber mal nebenbei: Die Tussi auf dem Strassenverkehrsamt wollte mir diesbezüglich auch einen vom Pferd erzählen, den Wind musste ich ihr leider aus den Segeln nehmen.


Greetz Norbert

[Bearbeitet am 17.9.2003 um 10:47 von CrazyDiamond730]
Crazy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2003, 09:57   #19
chatfuchs
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von chatfuchs
 
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
Standard

Genau so!

Fahre auch nur die Eintragungspapiere und das Teilegutachten selber spazieren, da ich auch noch keinen weiteren Anlass gefunden hebe beim Strassenverkehrsamt zu warten. Es reicht wenn man die Abnahme vom Tüv etc. vorweisen kann. Wenn dann aber alles eingetragen ist dann muss man das Gutachten selber nicht mehr mitführen!

Gruss
Frank
chatfuchs ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2003, 16:49   #20
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

@ Chucky

darf man fragen wann und was Du für das Fahrzeug gelöhnt hast? Spielt dabei nämlich auch eine Rolle.

Sind im übrigen typische Mängel eines 730, also kein "außergewöhnlich" schlechter Zustand sondern die gibts so an jeder Ecke (ebay!!!) Hat ich so in etwa auch beim Kauf meines ersten E32 - und es ist zu befürchten, das es auch bei Dir nicht das Ende sein wird...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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