Zitat:
Zitat von MR.Cityline
Darf / kann man ein Airbaglenkrad in ein E32 einbauen, da vorher keines drin ist.
(Tausch von nichtairbag-l.k. auf airbag-l.k.)???
Andersrum weiss ich das es nicht zulässig ist.
|
Nein, dieser Umbau ist nicht Zulässig, da dein Fahrzeug welches Serienmäßig
ohne Airbag-Rückhalte-Sytem ausgestattet war, und somit
nicht über eine entsprechende
Allgemeine Betriebserlaubniss (ABE) im Betrieb mit einem Airbaglenkrad verfügt.
Es gibt aber ein Nachrüßt Airbag-System Original von BMW, welches durch den Einbau in einer Vetragswerkstatt auch über eine ABE verfügt.
Mfg.
Fabi