Zu der Antwort von Olli 750:
Ganz so einfach, wie Du es darstellst, ist es leider nicht.
Die Staatsanwaltschaft muß derartige Fälle nicht so lange zurück oder so weit verfolgen. Die sind auch nicht froh, wenn sie nachforschen müssen, weil sie in der Regel chronisch unterbesetzt sind und es auch gar nicht einsehen, praktisch für einen privaten Rechtsstreit, der mit ihren Aufgaben gar nichts zu schaffen hat, die Ermittlungen durchzuführen.
Das mit der Nebenklage geht auch nicht. Die Nebenklage ist nur bei bestimmten Delikten zugelassen. Die hier in Frage kommenden gehören da nicht dazu. Im übrigen hilft die Nebenklage nicht weiter. Diese führt nur dazu, daß der Verletzte neben der Staatsanwaltschaft als Kläger auftritt und auch nur entsprechende Anträge stellen kann - also gerade keinen auf eine Geldzahlung, sondern nur, daß er diese und jene Strafe beantragt usw..
Das, was Du meinst, nennt sich Adhäsionsverfahren, wird seltenst im Strafverfahren durchgeführt und der Strafrichter ist auch nicht verpflichtet, dieses zuzulassen. Der Strafrichter wird auf den Rechtsweg vor dem Zivilgericht verweisen.
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