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Alt 05.10.2007, 15:29   #1
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Also warst Du jetzt beruflich in Porec? Ist ganz schön blöd, arbeiten zu müssen wenn andere urlauben.

Greets
RS744
Nicht ganz, war auf dem Weg noch in Klagenfurt/A, eine Vertragsverhandlung für eine Wartung führen. Also gehen schonmal 1400km auf beruflich

Gruß Adi
__________________

Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 15:37   #2
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Zitat:
Zitat von Adi Beitrag anzeigen
Nicht ganz, war auf dem Weg noch in Klagenfurt/A, eine Vertragsverhandlung für eine Wartung führen. Also gehen schonmal 1400km auf beruflich

Gruß Adi
na dann hat ja schon mal einer das mit dem Fahrtenbuch verstanden
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 15:46   #3
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von jensputzier Beitrag anzeigen
na dann hat ja schon mal einer das mit dem Fahrtenbuch verstanden
Da kannste einen drauf laßen. 1600km sind privat gefahren worden (Urlaub) und 1400km geschäftlich

Zitat:
Zitat von Alfred G Beitrag anzeigen
Darf ich dir einen dezenten Hinweis geben? Ich würde keine Taten im Sinne von Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) §370 AO ankündigen, wenn ich gleichzeitig meinen vollen Namen + Anschrift im Benutzerprofil angebe. Es soll auch Finanzbeamte geben, die das Internet bedienen können.
Deswegen mache ich alles legal und nachvollziehbar bei einer Prüfung
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 17:49   #4
Opelkiller
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 08.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Esel
Standard

Hallo

Na ja,dann werde ich meiner Frau mal beibringen,das sie ein Fahrtenbuch
für mich führen muss

Volker
Opelkiller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 20:13   #5
Muffinman
Steuermann
 
Benutzerbild von Muffinman
 
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Hallo,

@Opelkiller:

Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen

Gruß,

Muffinman
Muffinman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 20:17   #6
mystica
† 05.12.2021
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von mystica
 
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Zitat:
Zitat von Muffinman Beitrag anzeigen
Hallo,

@Opelkiller:

Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen

Gruß,

Muffinman

Hall Muffinman,

er kann die 1 % Regel anwenden, muß es aber nicht, er kann auch ein Fahrtenbauch führen, das steht jedem frei, wie er das machen will.

Gruß Horst
__________________
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 20:21   #7
Muffinman
Steuermann
 
Benutzerbild von Muffinman
 
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
Standard

Hey,


kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?

Gruß,
Muffinman

Und noch was: Selbst beim Fahrtenbuch muss auch ein privater Nutzungsanteil versteuert werden. Und zwar in der Höhe der jährlichen Kosten multipliziert mit dem Anteil der Privatnutzung. Beispielsweise wenn 10.000€ Kosten angefallen sind, bei einer Privatnutzung von 20%, macht das 2.000€. Um ne Nachzahlung kommt man eh nicht rum... Aber das ist ihm ohnehin klar.
Muffinman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 22:01   #8
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Adi
Nicht ganz, war auf dem Weg noch in Klagenfurt/A, eine Vertragsverhandlung für eine Wartung führen. Also gehen schonmal 1400km auf beruflich
Zitat:
Zitat von jensputzier Beitrag anzeigen
na dann hat ja schon mal einer das mit dem Fahrtenbuch verstanden
Leider nicht ganz. Denn durch den zwischenzeitlichen Urlaub geht nur der Hinweg = 700km auf beruflich. Für den Rückweg ist der Kausalzusammenhang durch den Urlaub unterbrochen = VOLL privater Rückweg (BFH).
@Adi Na dann berichtige mal schön Dein FB.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2007, 07:24   #9
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Leider nicht ganz. Denn durch den zwischenzeitlichen Urlaub geht nur der Hinweg = 700km auf beruflich. Für den Rückweg ist der Kausalzusammenhang durch den Urlaub unterbrochen = VOLL privater Rückweg (BFH).
@Adi Na dann berichtige mal schön Dein FB.

Greets
RS744
Er war doch natürlich auf dem Rückweg nochmal beim Kunden, weil ihm im Urlaub noch ein paar Sachen eingefallen sind, die er noch vergessen hatte zu besprechen. Man muß ja auch auf dem Rückweg noch was Essen gehen, gell?
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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