


Modell E65/E66 |
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05.10.2007, 15:29
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#1
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von RS744
Also warst Du jetzt beruflich in Porec? Ist ganz schön blöd, arbeiten zu müssen wenn andere urlauben.
Greets
RS744
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Nicht ganz, war auf dem Weg noch in Klagenfurt/A, eine Vertragsverhandlung für eine Wartung führen. Also gehen schonmal 1400km auf beruflich
Gruß Adi
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Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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05.10.2007, 15:37
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Zitat:
Zitat von Adi
Nicht ganz, war auf dem Weg noch in Klagenfurt/A, eine Vertragsverhandlung für eine Wartung führen. Also gehen schonmal 1400km auf beruflich
Gruß Adi
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na dann hat ja schon mal einer das mit dem Fahrtenbuch verstanden 
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05.10.2007, 15:46
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#3
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von jensputzier
na dann hat ja schon mal einer das mit dem Fahrtenbuch verstanden 
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Da kannste einen drauf laßen. 1600km sind privat gefahren worden (Urlaub) und 1400km geschäftlich
Zitat:
Zitat von Alfred G
Darf ich dir einen dezenten Hinweis geben? Ich würde keine Taten im Sinne von §370 AO ankündigen, wenn ich gleichzeitig meinen vollen Namen + Anschrift im Benutzerprofil angebe. Es soll auch Finanzbeamte geben, die das Internet bedienen können.
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Deswegen mache ich alles legal und nachvollziehbar bei einer Prüfung 
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05.10.2007, 17:49
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 08.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Esel
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Hallo
Na ja,dann werde ich meiner Frau mal beibringen,das sie ein Fahrtenbuch
für mich führen muss
Volker
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05.10.2007, 20:13
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#5
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Hallo,
@Opelkiller:
Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen
Gruß,
Muffinman
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05.10.2007, 20:17
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#6
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Hallo,
@Opelkiller:
Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen
Gruß,
Muffinman
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Hall Muffinman,
er kann die 1 % Regel anwenden, muß es aber nicht, er kann auch ein Fahrtenbauch führen, das steht jedem frei, wie er das machen will.
Gruß Horst
__________________
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05.10.2007, 20:21
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#7
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Hey,
kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
Gruß,
Muffinman
Und noch was: Selbst beim Fahrtenbuch muss auch ein privater Nutzungsanteil versteuert werden. Und zwar in der Höhe der jährlichen Kosten multipliziert mit dem Anteil der Privatnutzung. Beispielsweise wenn 10.000€ Kosten angefallen sind, bei einer Privatnutzung von 20%, macht das 2.000€. Um ne Nachzahlung kommt man eh nicht rum... Aber das ist ihm ohnehin klar.
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05.10.2007, 22:01
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Adi
Nicht ganz, war auf dem Weg noch in Klagenfurt/A, eine Vertragsverhandlung für eine Wartung führen. Also gehen schonmal 1400km auf beruflich
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Zitat:
Zitat von jensputzier
na dann hat ja schon mal einer das mit dem Fahrtenbuch verstanden 
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Leider nicht ganz. Denn durch den zwischenzeitlichen Urlaub geht nur der Hinweg = 700km auf beruflich. Für den Rückweg ist der Kausalzusammenhang durch den Urlaub unterbrochen = VOLL privater Rückweg (BFH).
@Adi Na dann berichtige mal schön Dein FB.
Greets
RS744
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06.10.2007, 07:24
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Zitat:
Zitat von RS744
Leider nicht ganz. Denn durch den zwischenzeitlichen Urlaub geht nur der Hinweg = 700km auf beruflich. Für den Rückweg ist der Kausalzusammenhang durch den Urlaub unterbrochen = VOLL privater Rückweg (BFH).
@Adi Na dann berichtige mal schön Dein FB.
Greets
RS744
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Er war doch natürlich auf dem Rückweg nochmal beim Kunden, weil ihm im Urlaub noch ein paar Sachen eingefallen sind, die er noch vergessen hatte zu besprechen. Man muß ja auch auf dem Rückweg noch was Essen gehen, gell? 
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