Zitat:
Zitat von Saschko51
Den Händler kannst du übrigens kaum belangen.
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*öhm*
Nö.
Zitat:
Verkauft wird meist mit "kein Unfallschaden lt. Vorbesitzer" oder "ohne bekannte Unfallschäden"
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Mag ja sein, dass so oft verkauft wird.
Das entlastet den Händler aber nicht. Unfall ist so oder so ein Mangel. Das ist genauso, als wäre der Motor nach einem Monat hin oder der KM-Stand wäre gedreht. Schlichte Gewährleistung / Kaufrecht - im "mildesten" Fall.
Ist es ärger, geht es um arglistige Täuschung. Noch schlimmer ist es Betrug.
Anders läge die Sache dann, wenn das Auto "im Auftrag" verkauft wurde und der Verkäufer wusste (wirklich) von nichts. Dann ist halt der Voreigentümer reif

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Unfallautos ohne Ansage verkaufen gibt auf jeden Fall eins "auf die Löffel".
Also @7erthebest: Komm in die Gänge!
Nämlich:
a) Vorbesitzer anrufen und befragen, eventuell Kopien der Kaufverträge oder gar vorhandener Unfallreparaturerechnungen erbitten.
b) Falls nach a) noch was unklar bleibt: Gutachter einschalten.
c) Beim Händler (mit einem Zeugen) vorstellig werden, notfalls mal das Wort "Betrugsverdacht" im Gespräch fallen lassen - und falls das alles nichts fruchtet:
d) Zum Anwalt gehen.
Und zwar genau in dieser Reihenfolge. Und auch nicht erst in drei Monaten, sondern spätestens am Donnerstag mit a) anfangen und nach einer Woche bei d) einen Termin machen!
Merke: Ab Kenntnis laufen übrigens
Fristen.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Anwalt oder Ihre Rechtsschutzversicherung.
Gruß,
Stephan
P.S.: Diese freundlichen Hinweise sind in den freien Äther gesungen. Ich übernehme für meine Aussagen im weltweitenwahnsinn nie - niemals - nienicht - auch nur ansatzweise eine Haftung
