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 Genfer Salon 2006
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29.06.2007, 20:43
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#11
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Milchliebhaber
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
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Mein Nachbar ist Lackierer und muß relativ oft "Neuwagen" lackieren. Ihr glaubt gar nicht, wie oft es zu Transportschäden kommt und es kommt auch durchaus vor das Neuwagen Komplettlackierungen bekommen und sogar gespachtelt werden, weil ausbeulen nicht mehr drin ist. Der Kunde ist natürlich ahnungslos. Ich denke die meisten Leute merken es auch nicht, weil sie eben einen Neuwagen abholen und mit sowas gar nicht rechnen, daher auch nicht soooo genau hinschauen. Im Allgemeinen gibt es ja auch schon einen Abholtermin und wenn dann so ein Transportschaden "dazwischen" kommt, der Abholtermin für den Kunden aber schon steht, wird kein Händler einen Kunden anrufen und sagen "Tut mir leid, ihr neues Auto muß erst repariert werden, Sie können ihn erst 3 Tage später abholen"........also gibts eine Lackierung manchmal im Hauruckverfahren, was in deinem Fall die Lacknasen an der Tür erklären würde. Wenn der Händler sowas aber nicht zugibt, bist du der Gelackmeierte ( im wahrsten Sinne des Wortes ). Die meisten Händler haben einen "Stamm-Lackierbetrieb", vielleicht kannst du rausbekommen, wer das bei deinem Händler ist und dort mal nachfragen.
Gruß
Wolfgang
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"Life is short and love is always over in the morning" - Andrew Eldritch
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30.06.2007, 06:33
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
Zitat von JPM
Werde mich umhören!
Gruß Philipp
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Falls es wichtig ist, im Kaufvertrag steht noch:
"Unfallfrei und schadensfrei bis auf nachlackierten Kofferdeckel "
MfG
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30.06.2007, 16:01
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
Zitat von Wolf730
Mein Nachbar ist Lackierer und muß relativ oft "Neuwagen" lackieren. Ihr glaubt gar nicht, wie oft es zu Transportschäden kommt und es kommt auch durchaus vor das Neuwagen Komplettlackierungen bekommen und sogar gespachtelt werden, weil ausbeulen nicht mehr drin ist. Der Kunde ist natürlich ahnungslos. Ich denke die meisten Leute merken es auch nicht, weil sie eben einen Neuwagen abholen und mit sowas gar nicht rechnen, daher auch nicht soooo genau hinschauen. Im Allgemeinen gibt es ja auch schon einen Abholtermin und wenn dann so ein Transportschaden "dazwischen" kommt, der Abholtermin für den Kunden aber schon steht, wird kein Händler einen Kunden anrufen und sagen "Tut mir leid, ihr neues Auto muß erst repariert werden, Sie können ihn erst 3 Tage später abholen"........also gibts eine Lackierung manchmal im Hauruckverfahren, was in deinem Fall die Lacknasen an der Tür erklären würde. Wenn der Händler sowas aber nicht zugibt, bist du der Gelackmeierte ( im wahrsten Sinne des Wortes ). Die meisten Händler haben einen "Stamm-Lackierbetrieb", vielleicht kannst du rausbekommen, wer das bei deinem Händler ist und dort mal nachfragen.
Gruß
Wolfgang
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Wenn das raus kommen würde, wäre es nicht Betrug ?
Ich denke, wenn es nur eine "Schönheitsrepartur" war, dann hätte es der Gegner schon vor der 1. Instanz nachgewiesen.
Wird wohl kaum schwarz erledigt worden sein, sollte auch in der EDV stehen.
Aufgefordert ist er dazu mehrmals.
Ich weiss nur nicht, ob er das muss.
MfG
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30.06.2007, 16:30
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#14
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Die Frage ist ja, auf was soll das nun hinauslaufen.
Da sowas ja in der Regel mit pekuniären Hintergedanken geschieht, ist da von der Gegenseite sicher nicht zu viel zu erwarten, zumal ja noch nicht mal 100% sicher ist, wer die Gegenseite nun wirklich ist.
Auffällig ist es, dass der Verkäufer den Heckdeckel mit reingeschrieben hat, und den Rest nicht.
Das lässt schon vermuten, dass er selber nicht vollumfänglich informiert war (rechtlich unerheblich).
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30.06.2007, 17:23
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Die Frage ist ja, auf was soll das nun hinauslaufen.
Da sowas ja in der Regel mit pekuniären Hintergedanken geschieht, ist da von der Gegenseite sicher nicht zu viel zu erwarten, zumal ja noch nicht mal 100% sicher ist, wer die Gegenseite nun wirklich ist.
Auffällig ist es, dass der Verkäufer den Heckdeckel mit reingeschrieben hat, und den Rest nicht.
Das lässt schon vermuten, dass er selber nicht vollumfänglich informiert war (rechtlich unerheblich).
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Ich merk schon, wahrscheinlich kommt nichts dabei heraus.
Was mich natürlich wundert, das die Rechtsschutz grünes Licht gegeben hat.
Und die Berufung vom Gericht genehmigt wurde.
Wenn das Ganze so aussichtslos wäre.
MfG
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30.06.2007, 17:34
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#16
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Die Sache ist auch, dass sich die Rechtssprechung in puncto Stückschuld/ Gattungsschuld, was beim Kaufvertrag oft ein Problem darstellt nun geändert hat bei Gebrauchtwagen und eine Gattungsschuld annimmt.
Sprich der Händler nacherfüllen kann/könnte.
Fraglich nur ob er muss - was bei der festgestellten Wertsteigerung durch die Lackierung vielleicht ausgeschlossen wird. Stellt ja somit keinen Mangel da und auch keinen Unfall.
Ist eigentlich die Lackschicht am Heckdeckel um eine Schicht dicker oder gleich dick?
Müssten ja rundum 2 sein und am Deckel 3 oder?
Gruß Philipp
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30.06.2007, 17:45
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#17
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von The real Deal
Ich merk schon, wahrscheinlich kommt nichts dabei heraus.
Was mich natürlich wundert, das die Rechtsschutz grünes Licht gegeben hat.
Und die Berufung vom Gericht genehmigt wurde.
Wenn das Ganze so aussichtslos wäre.
MfG
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Kann man so nicht sagen, eine Chance besteht natürlich schon.
Solange die Rechtsschutz zahlt, kannste Dich ja auch zurücklehnen und alle Mittel aussschöpfen, würde hier vermutlich niemand anders machen.
Vielleicht kommt ja doch noch was zutage, was hilft.
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30.06.2007, 17:46
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#18
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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So leicht ist das nicht mit der Rechtsschutz - beim nächsten mal zahlen sie den nvielleicht nicht mehr!
Können einem auch kündigen...
Gruß Philipp
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30.06.2007, 19:10
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.01.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: e23 728i, T5 TDI
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versteh ich das jetzt richtig:
wenn ich nen Unfall habe mit meinem Auto und es keinem sage und ihn heimlich repariere, dann ist er hinterher wertgesteigert und kein Unfallwagen?????
Feine Sache das... 
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30.06.2007, 19:18
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
Zitat von JPM
Die Sache ist auch, dass sich die Rechtssprechung in puncto Stückschuld/ Gattungsschuld, was beim Kaufvertrag oft ein Problem darstellt nun geändert hat bei Gebrauchtwagen und eine Gattungsschuld annimmt.
Sprich der Händler nacherfüllen kann/könnte.
Fraglich nur ob er muss - was bei der festgestellten Wertsteigerung durch die Lackierung vielleicht ausgeschlossen wird. Stellt ja somit keinen Mangel da und auch keinen Unfall.
Ist eigentlich die Lackschicht am Heckdeckel um eine Schicht dicker oder gleich dick?
Müssten ja rundum 2 sein und am Deckel 3 oder?
Gruß Philipp
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Die gesamte Lackschicht ist 1,8- 2,2, am Deckel 2,8.
Was heisst Wertsteigerung, das Auto ist wahrscheinlich im Neuzustand neu lackiert worden, mind.aber vor der Lackierung Kofferklappe, d.h. vorm 08.2003
MfG
@tomtom74
Sieht fast so aus, ich hab einige Autohändler gefragt, die konnten es auch nicht begreifen.
Termin für die 2.Instanz ist 16.08.07
Geändert von The real Deal (30.06.2007 um 19:26 Uhr).
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