Zitat:
Zitat von celentano
Und für die vermeintlichen Abschreiber ohne Fahrtenbuch unter uns: habt Ihr schon mal Euer Steuerberater gefragt, ob nach Abzug der 1% / Monat Privatnutzung noch was übrig bleibt? Bei mir nicht! 
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Moin:
Och, bei mir auch nicht..........
Und es geht vielen anderen genauso.
Aber dennoch: sämtliche Aufwendungen die in diesem Zusammenhang stehen (Kfz steuer, Versicherung, Wartung & Betriebsstoffe) sind bei Anwendung der 1% Regel (sofern eben die betrieblichen 50% erreicht werden) eine Betriebsausgabe.
Das darf man ja auch nicht unterschätzen.
Allerdings ist mein E65 auch nicht in der betrieblichen Buchführung, der T5 hingegen schon, da er ja auch sachlich besser zum Ausliefern von Arzneimitteln taugt.
