


Modell E65/E66 |
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02.05.2007, 08:32
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von AndreasM
In diesem Forum gibt es bekanntlich viele User, die sich einen neuen E65 leisten können.
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Hierzu das Bonmot von Oscar Wilde:
„Ich lebe weit über meine Verhältnisse. Aber noch lange nicht standesgemäß.“ Für deine Statistik: Verkammerter Freiberufler mit gesetzlicher Schweigepflicht.
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02.05.2007, 09:38
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#12
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Erfahrenes mit Glied
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
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Hmmmh, Leasing
Da wären wir mal wieder beim Thema...
Ich bin ja eher so der Max Mustermann unter den Verbrauchern. Angestellt, monatlich bisschen Geld über, aber grundsätzlich eher der Normalo...
Daher folgende Frage:
Was muss ich tun, damit sich Leasing bei mir rentiert(schließlich kann ich's als Privatmann ja nicht abschreiben)...? Gewerbe anmelden zum Auto abschreiben? Das merken die doch irgendwann, oder? Gibt's da keine "Verhältnissmäsigkeit der Mittel" ?
Gebrauchtwagen leasen?
Welche Rechenmodelle gibt's da?
B7
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Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)
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02.05.2007, 09:53
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#13
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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hi
gebrauchtwagen leasing lohnt eher nicht das kommt teuerer als ein neuer,
lease doch als privatmann einfach zb. nen 7er, brauchst ja nix abzusetzten, wenn der wertverlust höher ist als die leasingraten, dann lohnt das doch.
mfg
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02.05.2007, 09:54
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Daher folgende Frage:
Was muss ich tun, damit sich Leasing bei mir rentiert(schließlich kann ich's als Privatmann ja nicht abschreiben)...? Gewerbe anmelden zum Auto abschreiben? Das merken die doch irgendwann, oder? Gibt's da keine "Verhältnissmäsigkeit der Mittel" ?
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Klar, Du kannst ein Gewerbe anmelden und dann jedes Jahr Verluste machen und die mit Deiner Einkommensteuer abrechnen. Das geht aber meist nicht lange gut. Ich bin zwar kein Steuerberater, aber dazu brauchst Du einen. Du mußt nur lange genug eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Bezüglich des Autos sollte das schon in einem Zusammenhang stehen.
Am besten wär' doch ein Limousinenservice. Weis nach, daß Du den entsprechend beworben hast (homepage, Flyer, Kleinanzeigen) und wenn dann keiner mit so einem blöden 7er egfahren werden will, dann kannst Du ja nix dafür ;-)
Gruß
Jens
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02.05.2007, 10:55
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von wolfgang
hi
gebrauchtwagen leasing lohnt eher nicht das kommt teuerer als ein neuer,
lease doch als privatmann einfach zb. nen 7er, brauchst ja nix abzusetzten, wenn der wertverlust höher ist als die leasingraten, dann lohnt das doch.
mfg
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So ist es. Wenn ich beim Leasing insgesamt 30.000 Euro an Leasingraten zahle und beim Kauf 40.000 Euro Wertverlust und Zinsen habe, lohnt sich doch das Leasing auch dann, wenn man's nicht absetzen kann.
Wenn du jetzt extra wegen dem Auto ein umsatzloses Schein-Gewerbe anmeldest, hast du bloß zusätzlich einen Haufen Steuerberater-Kosten und überflüssige Diskussionen mit dem Finanzamt.
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02.05.2007, 12:46
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#16
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich habe gerade eine Familie in Problemen beraten, die ein Gewerbe angemeldet hat, und auch ein Auto darüber geleast hat.
Nun kam es leider so, dass das Gewerbe kaum Umsatz gemacht hat, die Ehefrau aber auch Einkünfte hatte.
Die Steuerlast der Ehegatten wurde aufgrund des Gewerbes gemindert.
Nun kam nach ca. 8 Jahren das Finanzamt, und unterstellte mangelnde Gewinnerzielungsabsicht, sprich Liebhaberei.
Da Finanzbeamte bekanntlich nicht lange zögern, kam eine Steuernachzahlung ins Haus, die sich gewaschen hatte, sprich den finanziellen Ruin bedeutete.
Da das Finanzamt auch nicht besonders mit sich reden liess, musste das ganze Prozedere incl. Anwalt etc. her.
Unterm Strich blieb aber ein sehr großer Teil der Steuernachzahlungsforderung bestehen, es wurde richtig teuer.
Nun war es hier nicht so, dass das alles wegen dem Auto war, aber im Grunde ist aus finanztechnischer Sicht die Situation gleich:
Gewerbe, Steuervergünstigungen, Auto abschreiben, keine Gerwinne = Liebhaberei = Steuernachforderungen = Ärger.
Das alles würde ich mir wegen einem Auto nicht geben.
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02.05.2007, 12:51
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von Alfred G
Für deine Statistik: Verkammerter Freiberufler mit gesetzlicher Schweigepflicht.
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Ah, selbständiger Schönheitschirurg. Ich wusste es doch... 
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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02.05.2007, 12:52
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#18
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Zitat:
Zitat von jensputzier
Klar, Du kannst ein Gewerbe anmelden und dann jedes Jahr Verluste machen und die mit Deiner Einkommensteuer abrechnen. Das geht aber meist nicht lange gut. Ich bin zwar kein Steuerberater, aber dazu brauchst Du einen. Du mußt nur lange genug eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Bezüglich des Autos sollte das schon in einem Zusammenhang stehen.
Gruß
Jens
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Richtig. Das Problem ist, die Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft vorzutragen. Das wird in deinem Fall, wenn bisher überhaupt keine Einnahmen aus dem Gewerbe vorhanden waren, nicht möglich bzw. schwierig sein. Dann fällt man unter Liebhaberei, die Abzugsmöglichkeiten bzw. Verrechnung mit weiteren Einkünften aus §19oder weiteren Einkunftsarten nach EStG fallen damit weg. Es muss auf lange Sicht ein Totalüberschuss, also durschnittlich Gewinnn vorhanden sein, sonst liegt wie gesagt Liebhaberei vor. Und solange die AfA für das Fahrzeug dann nur unter den mit unterstellter Liebhaberei laufenden Gewerbebetrieb fällt, nützt das gar nichts. Wenn man mit weiteren Einkünften nicht verrechnen darf, nützt die schönste Abschreibung nichts. Wenn du nun mit deinem Betrieb zukünftig Gewinne erzielst, trotz Abzug von Abschreibung für das Fahrzeug und weiterer Betriebsausgaben, klappt das ganze wieder...
Wie dem auch sei, ich schließe mich meinen Vorrednern an. Wenn die Leasingraten unter zu erwartendem Wertverlust liegen, passts doch schon.
Gruß, Muffinman
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02.05.2007, 15:05
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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1. Gewinnerzielungsabsicht: Die einzige Strategie, die manchmal funktioniert: Ein paar Jahre (z.B. drei Jahre) wenigstens a bisserl Umsatz machen und dann Gewerbe wegen Erfolgslosigkeit einstellen.
Erforderlich ist ja die Gewinnerzielungsabsicht, nicht tatsächliche Gewinne.
Vom Finanzamt "bestraft" wird v.a. derjenige, der trotz anhaltender Verluste sein Gewerbe ewig weiterbetreibt.
2. Abzug von Kfz-Kosten: Seit 2006 kann die Ein-Prozent-Regel nur noch für Kfz angewandt werden, die über 50% betrieblich genutzt werden. Und diesen betrieblichen Nutzungsanteil wird das Finanzamt insbesondere bei einem Nebengewerbe genau unter die Lupe nehmen
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02.05.2007, 15:18
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#20
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Mitglied
Registriert seit: 22.05.2006
Ort: Zollernalbkreis
Fahrzeug: Tesla S Max, 2002, ISUZU D-Max
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