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Alt 11.10.2005, 15:48   #6
Alexx
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alexx
 
Registriert seit: 19.10.2004
Ort: Garching b. München
Fahrzeug: ehemals 750i E32 (August 1996 bis Mai 2007)
Standard Hab' den Überblick verloren...!

Hallo Erich !

Jetzt hast Du es endgültig geschafft, jetzt blicke ich nicht mehr durch, wieviele E32 Du mittlerweile hast.

Also, vor etwa einem halben Jahr war es noch halbwegs übersichtlich, da hattest Du nur Dein Alltagsfahrzeug aus Bj. 1988. Dann kam irgendwann der erste Highliner, eines Tages folgte ein zweiter. Dann erinnere mich da an einen Teilespender Nummer 1, und das hier scheint jetzt der zweite Teileträger zu sein.
Hast Du nun also fünf 750i/iL, oder habe ich einen vergessen?

Zitat:
Zitat von Erich
ich habe erst mal mit Erlaubnis des Schwiegeralten einen Baum abgesaegt, damit der Transporter jetzt bis dahin in der Garten fahren kann
In Deutschland fast undenkbar, da gibt's meistens eine Baumschutzverordnung...

Leider gibt es zudem auch noch eine Altautoverordnung, die einem das Leben schwer machen kann.

Zitat:
Zitat von TomS
In Deutschland darfst Du übrigends genau 1 abgemeldetes Fahrzeug auf dem Grundstück zu stehen haben.

Sonst kann es passieren das Dich "IM Nachbar" beim ABV meldet.
Woher stammt denn diese Information? Wäre mir jedenfalls neu.
Tatsache ist aber, dass "betriebsunfähige" PKW in Deutschland als entsorgungspflichtiger Abfall gelten, d.h. Du darfst kein einziges KfZ auf dem Grundstück stehen haben, dass offensichtlich nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher ist. Sonst gibt es leicht mal Ärger mit dem Ordnungsamt (letzteres ist in solchen Fällen zuständig, wer ist eigentlich das ABV?).

Aber wenigstens ist in Deutschland vor einiger Zeit die Altautoverordnung gelockert worden, es muss jetzt 18 Monate nach der vorübergehenden Stilllegung keine Verbleibserklärung mehr abgegeben werden. In der musste bislang der Standort des Fahrzeugs angegeben werden, und "in Omas Vorgarten unterm Kirschbaum" kommt vielleicht irgendwie nicht gut...
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