Hallo Leute,
also Beatnix, nix für ungut, aber die ganze Geschichte hört sich bei allem Verständnis komisch an.
Jeder von uns fährt mal zu schnell und wenn man Pech hat, wird man eben geblitzt. Manchmal auch mehrmals hintereinander, aber dann ist man selber schuld.
Bei Dir häufen sich sich aber nach Deinem eigenem Bekunden die Geschwindigkeits-Verstöße, und ich meine, Du solltest mal grundsätzlich über Deine Fahrweise nachdenken. Die ist offensichtlich häufig zu schnell, egal ob eigenes Auto oder Mietwagen.
Damit leistest Du einen Beitrag, daß die E32-Fahrer von unseren grünen Freunden nicht in eine bestimmte Schublade gesteckt werden.
Zu den geschilderten Sachverhalten soviel:
Wirst Du mit einem Mietwagen geblitzt, bekommst Du, nachdem der Anhörungsbogen bei der AV war, von der Behörde Post. Die hat Deine Daten von der AV. I.d.R. macht es beim Mietwagen keinen Sinn, den Verstoß nicht zuzugeben, da bei erkennbarem Front-Foto und wenn Du alleiniger Mieter warst, der Verstoß Dir angelastet werden wird.
Es geht also alleine darum, daß Du von der Behörde mindestens im Zuge einer vereinfachten Zustellung, welche jedoch von der Post dokumentiert wird, den Anhörungsbogen bekommen hast.
Jetzt unterstellen wir mal, daß Du den, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekommen (er ist nicht in den Bereich Deiner Verfügungsgewalt gelangt) oder nicht zurückgeschickt hast.
Dann bekommst Du von der zuständigen Behörde wieder Post, und die wird wieder dokumentiert.
Auch die Aussprache eines Fahrverbots wird auf eben dem Weg dokumentiert.
Es müßte also so sein, daß Du mind. drei Mal solche Schreiben ignoriert hast !?! (vorausgesetzt das ganze blieb nicht schon zwischen AV und Behörde "hängen", aber das scheint ja nicht der Fall zu sein).
Zusammengefaßt aus meiner Sicht:
Die Zustellung der Behörden-Briefe ist von der Behörde beweisbar. Sie sind in Deinen Verfügungsbereich (sprich Postkasten gelangt). Gegenbeweis durch Dich dann überflüssig (es sei denn, man wählt mit Hilfe eines kooperativen Anwalts bestimmte Konstrukte wie Unterschlagung durch Dritte etc. ....).
Bleibt also nur die Hoffnung auf die Anwältin.
Ich wünsch Dir einen guten Ausgang, aber denk mal über Deine Fahrweise nach!
Gruß v. Bernd
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