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BMW 7er, Modell E32
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Alt 16.03.2005, 17:46   #41
beatnix
domestizierter Neo Hippie
 
Benutzerbild von beatnix
 
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Breitbrunn
Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
Standard

Zitat:
Zitat von Wolfus
@beatnix
...doch da gibt´s noch was:
Kannst dabei sein, man braucht auch keine Fahrerlaubnis!

Entschuldige, war etwas böse...

WOLF
P.S. Die V12-Schriftzüge sind da !!!
Was gibts
*aufmschlauchsteh*

Jaja... scheiß Fahrerlaubnis. Mein Auto fährt mit Benzin! Sonst braucht's nix

Und? Entsprechen sie den Vorstellungen?
__________________
beatnix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 17:48   #42
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard




Wie geil Ich glaube ich mache mir zu viele Sorgen ..... werde berichten


Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 18:57   #43
Zwölfender
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Heilbronn
Fahrzeug:
Standard 25km/H Schild

Es kommt auf die bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) an und nicht, dass du nur 25 km/h fährst. .... also solch einen Blödsinn hab ich lange nicht gehört!!!

Wenn du fährst begehst du ne Straftat (Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne gültige Zulassung und Versteuerung) also LASS DAS sein!!!
Zwölfender ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 19:00   #44
Zwölfender
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Heilbronn
Fahrzeug:
Standard HUHU Kolleche

Seit wann is dat so, dass der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges eine FE besitzen muss?? wäre mir total neu.. obwohl ich ja "Profi" bin! lach.. Gruss M
Zwölfender ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 19:14   #45
E32E38
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von E32E38
 
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
Standard

Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Hi,

der V12 sorgt jeden Tag für neue Sorgen.

Er springt zwar an, läuft etwas unrund und geht sofort aus wenn ich vom Gas gehe Könnte das mit der Benzinpumpe zusammen hängen?

Möchte das Fahrzeug nur in die 600m entferne Garage fahren, jedoch ist das Fahrzeug abgemeldet.
Hat Jemand einen Draht zu Kurzzeitkennzeichen??


Gruß Raffael....der langsam verzweilfelt
Wenn Du keine Zulassung hast, und den Bimmer anlässt, wird es die Batterie sein, was denn sonst, Du kannst ja nicht fahren und die Batterie hält das sicher nicht durch.

In der Garage wird er auch nicht besser.

Verkauf den Bimmer einfach an einen Export-Händler, der wird ihn dann abholen.

Einen Bimmer haben, der abgemeldet ist und nicht läuft ist Mist, auch wenn er dann in der Garage steht, das macht den Menschen nicht glücklich.

Wenn es aber wirklich Dein Ernst sein sollte, den Bimmer in die Garage zu bringen, ruf den Abschleppdienst an, für 150 Euronen machen die das, dann kann er dort schön vor sich hin stehen.
E32E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 19:16   #46
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Zwölfender
Seit wann is dat so, dass der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges eine FE besitzen muss?? wäre mir total neu.. obwohl ich ja "Profi" bin! lach.. Gruss M
Dann guck Dir das neue FE-Recht mal genau an. Und ich empfehle die Lektüre des § 33 StVZO (Schleppen).
Profi...Ich lache später.

Es handelt sich ausschliesslich dann um "Abschleppen" gemäß Straßenverkehrsordnung, wenn der Nothilfegedanke zugrunde liegt. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören der nächste Parkplatz, die nächste geeignete Werkstatt oder Verschrottungsbetrieb. Ein Einfahren in eine Autobahn, Schnell- oder Autostrasse ist nicht zulässig, oder diese muss bei Beginn der Abschleppung auf so einer Straße sofort an der nächsten Ausfahrt verlassen werden.

Der Nothilfegedanke muss zwingend vorliegen! Er liegt vor, wenn das liegengebliebene Fahrzeug im Verkehrsraum, Standstreifen oder ähnlichen Situationen stehen geblieben ist. Er liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug nicht im Verkehrsraum, auf einem Parkplatz, Privatgelände oder in einer Garage steht.
Wenn dem so ist oder wenn das Fahrzeug weiter als zur nächsten Stelle an welcher es keine Gefahr mehr darstellt oder an die nächst vertretbare Werkstatt geschleppt werden soll, handelt es sich um Schleppen (§ 33 StVO).

Wenn die Vorraussetzungen für "Schleppen" gegeben sind, ist folgendes zu beachten:

1. es ist eine kostenpflichtige Genehmigung beim Landratsamt/StVA einzuholen, in welcher Schleppstrecke, Tag und Uhrzeit vermerkt sind,

2. der Fahrer des Zugfahrzeuges muss den Lkw-Führerschein mit Hänger (alte Klasse 2 / neu Klasse CE) besitzen, der im gezogenen in der Regel den für das geschleppte Fahrzeug,

3. es muss ein Beleuchtungsbalken am geschleppten Fahrzeug hinten angebracht sein, welcher mit der Anhängersteckdose des ziehenden Fahrzeuges verbunden ist.

@Zwölfender: Meine Email nicht angekommen?!

Geändert von John McClane (16.03.2005 um 19:21 Uhr).
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Alt 16.03.2005, 19:30   #47
beatnix
domestizierter Neo Hippie
 
Benutzerbild von beatnix
 
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Breitbrunn
Fahrzeug: BMW 750i '89 (E32)
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Dann guck Dir das neue FE-Recht mal genau an. Und ich empfehle die Lektüre des § 33 StVZO (Schleppen).
Profi...Ich lache später.

Es handelt sich ausschliesslich dann um "Abschleppen" gemäß Straßenverkehrsordnung, wenn der Nothilfegedanke zugrunde liegt. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören der nächste Parkplatz, die nächste geeignete Werkstatt oder Verschrottungsbetrieb. Ein Einfahren in eine Autobahn, Schnell- oder Autostrasse ist nicht zulässig, oder diese muss bei Beginn der Abschleppung auf so einer Straße sofort an der nächsten Ausfahrt verlassen werden.

Der Nothilfegedanke muss zwingend vorliegen! Er liegt vor, wenn das liegengebliebene Fahrzeug im Verkehrsraum, Standstreifen oder ähnlichen Situationen stehen geblieben ist. Er liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug nicht im Verkehrsraum, auf einem Parkplatz, Privatgelände oder in einer Garage steht.
Wenn dem so ist oder wenn das Fahrzeug weiter als zur nächsten Stelle an welcher es keine Gefahr mehr darstellt oder an die nächst vertretbare Werkstatt geschleppt werden soll, handelt es sich um Schleppen (§ 33 StVO).

Wenn die Vorraussetzungen für "Schleppen" gegeben sind, ist folgendes zu beachten:

1. es ist eine kostenpflichtige Genehmigung beim Landratsamt/StVA einzuholen, in welcher Schleppstrecke, Tag und Uhrzeit vermerkt sind,

2. der Fahrer des Zugfahrzeuges muss den Lkw-Führerschein mit Hänger (alte Klasse 2 / neu Klasse CE) besitzen, der im gezogenen in der Regel den für das geschleppte Fahrzeug,

3. es muss ein Beleuchtungsbalken am geschleppten Fahrzeug hinten angebracht sein, welcher mit der Anhängersteckdose des ziehenden Fahrzeuges verbunden ist.

@Zwölfender: Meine Email nicht angekommen?!
das is mir zu kompliziert. ich werf lieber meine schleppstange und mein abschleppseil (das ich immer dabei habe) gleich weg, damit ich mich keinesfalls gesetzeswidrig verhalten kann. NIE WIEDER AUTO SCHLEPPEN. Viva la Technokratie!
beatnix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 19:48   #48
Wolfus
I´m back again...
 
Benutzerbild von Wolfus
 
Registriert seit: 19.08.2004
Ort: Nandlstadt
Fahrzeug: seit 2008 E38-730i mit KME Diego LPG-Anlage - davor ein E32 750 iL Highline
Standard

Diese Schleppen / Abschleppen - Angelegenheit kann blöd ausgehen. Zum Glück ist die Rennleitung auch oft nicht so fit, aber wenn man an den falschen kommt...
...dann sollte man ohne Anwalt nichts dazu sagen!

Wir haben mal ein abgemeldetes Moped angeschleppt. Das ging böse aus! Punkte für den "Anschlepper".
Die 600 Meter vom Raphael sind aber zu schaffen. Der Motor sollte jedoch nicht laufen.

WOLF (der trotzdem hilft)
__________________
-----
Wolfus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 20:01   #49
Rolli750
Mitglied
 
Registriert seit: 30.04.2004
Ort: Luxemburg
Fahrzeug: F02 730Ld 02/2010
Standard Jetzt habe ich verstanden

Während beatnix uns alle wie gebannt vor dem Schirm hält, wird er klammheimlich sein Auto 600m entgegen aller Vorschriften und gegen jedes öffentliches Recht verstossend transportiert haben.

Mensch bin ich froh in BeNeLux zuleben, ich hätte in der selben Zeit wie diese Thema läuft mein Auto ohne eigene Zulassung, ohne eigene, Versicherung von Amsterdam über Brüssel nach Luxemburg gehohlt und das nur mit diesen einfachen roten Kennzeichen die man für billiges Geld beim hiesigen TÜV ausleihen kann. Übrigens ganz legal und mit gültiger Versicherung

Zur eurer Information, als ich meinen BMW in Bottrop abgehohlt hatte (liegt in Deutschland) und nach Luxemburg überführte, waren ja auch nur 300KM und keine 600M, wurde mein Bruder (er fuhr den E38, ich den E32) von der deutschen Rennleitung angehalten wegen Fehlens der KFZ zeichen. Nach Vorzeigen der Versicherungspolice und den roten Kennzeichen (lagen flach auf der Hutablage) nebst Kaufpapieren und kurzer Überprüfung konnte er weiterfahren.

Grüsse und macht euch das Leben nicht schwerer als es ist

Raymond
Rolli750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2005, 20:10   #50
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Interner Link) Ich habe hier mal was ausgearbeitet.

Schleppen, Abschleppen etc. bis in kleinste Detail. Da dürften keine Fragen mehr offen bleiben !
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