Hallo,
ich habe mich in der Zwischenzeit schlau gemacht: Hierzulande ist es so, daß der Wagen auf jedem Fall von einem Gutachter der Versicherung, die den Schaden zu bezahlen hat besichtigt werden muß. Ohne diesem Akt hat man gar keinen Anspruch auf Abgeltung des Schadens. Das ist übrigens gestern geschehen, im Laufe der Woche sendet er der Werkstatt sein Gutachten zu. Dieses kann man hier übrigens nur auf dem zivilrechtlichen Weg beeinspruchen, oder man kann sich eventuell mit der Versicherung zusammenreden.
Mal sehen. Wichtig ist mir, daß sich der Schaden grundsätzlich reparieren läßt. Gegebenenfalls muß ich die Differenz selber berappen, was ich auch tun würde. Ich habe in den letzten Wochen immerhin die komplette Vorderachse richten lassen, den Kühler getauscht, Starter und Batterie gewechselt, usw. Um das, was ich im Falle eines Totalschadens von der Versicherung bekäme, bekomme ich sicher kein besseres Auto. Und selbst wenn ich einen ähnlichen Siebener finde, kann ich vermutlich das ganze Vorderachsenspiel nochmals durchmachen.
Hier läuft gerade so ein Actionfilm im Hintergrund, ist Euch schon aufgefallen, daß die Bösen im Film immer BMW fahren? Darum schalte ich nun auf den Bullen von Tölz um und hoffe, daß man viel von seinem Sechser sieht.
Gruß
Martin