Hallo Jungs,
hier nun die Antwort von WEBASTO, die alles klärt!!!!
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Hallo,
nein für die Wasserheizungen gilt das nicht, sondern nur für die Luftheizgeräte laut § 22 StVZO Abschnitt 27, vielen Dank!
mit freundlichen Grüßen
Webasto Hotline
Riccardo Zarbock
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Uwe Meyer [mailto:uwe.meyer@umeyer.de]
Gesendet: Freitag, 15. November 2002 12:14
An: Hotline MT
Betreff: AW: Service-Anfrage bei Webasto vom 15.11.02 09:59:28
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es gibt aber noch eine Ungereimtheit.
Ich habe ja keine Luftheizung, sondern meine Standheizung wärmt ja das Wasser des Motors. Gilt auch für diese Standheizungen die 10 Jahresfrist für den Wärmetauscher??? mfg Uwe Meyer
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Beier, Torsten [mailto:TBeier@Webasto.de] Im Auftrag von Hotline MT
Gesendet: Freitag, 15. November 2002 10:01
An: 'uwe.meyer@umeyer.de'
Betreff: Service-Anfrage bei Webasto vom 15.11.02 09:59:28
Sehr geehrter Kunde,
Ihre Anfrage vom 15.11.02 09:59:28 betreffend
,
nach 10 Jahren
haben wir unter der Service Nummer 1-379995 erfasst.
Beiliegend sende ich Ihnen hierzu folgende Informationen.
Das ist nicht nötig!!!Luftheizungen müssen nach 10 Jahren den Wärmetauscher gewechselt bekommen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte halten Sie die Ihnen mitgeteilte Service-Nummer bereit.
mit freundlichen Grüßen
Webasto Thermosysteme GmbH
Technische Hotline
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so, ich hoffe, damit sind alle unklarheiten ein für allemal ausgeräumt, was die standheizung nach 10 jahren betrieb angeht!!
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