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BMW 7er, Modell E32
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Alt 19.07.2025, 17:22   #41
Löwe
LÖWE
 
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
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Mein E32 hat Felgen "Rad-Styling Nr. 14", vorne 8 J x 17 H" ET = 20, hinten 9 J x 17 H2 ET = 26. Für diese Felgen gibt es ein Teilegutachten vom TÜV aus dem Jahre 1997. Demnach müssen Reifen der Fabrikate Pirelli oder Michelin verwendet werden. Als Größe ist hinten 265/40 ZR 17 vorgeschrieben. Genau dieses Reifengröße gibt es nicht mehr.
Von Michelin (Produkttechnik) habe ich nun neben einem technischen Datenblatt zur Bereifung eine Bescheinigung zur Vorlage beim TÜV erhalten, mit der bestätigt wird, dass der Reifen 255/40ZR 17 XL mit dieser o.g. Felge den Anforderungen des BMW E32 gerecht wird und eingetragen werden kann. Das wurde beim TÜV akzepiert, bei der Zulassungsbehörde aber nicht eingetragen.
Schöne Grüße aus dem Dreiländereck, Peter
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Alt 21.07.2025, 09:30   #42
Mike-83
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Mike-83
 
Registriert seit: 12.08.2007
Ort: Auersthal
Fahrzeug: E32 750iA BJ 1992. E30 318i Cabrio BJ. 1991. Polestar 2 BJ 2023
Standard

Ok, aber wie ist das dann bei einer Kontrolle durch die Polizei? Ohne Eintragung wird das doch problematisch, oder?
In Österreich ist das alles etwas anders, bei uns schaut der TÜV (Pickerl) nur bedingt auf solche Änderungen, bei einer Kontrolle durch die Polizei hilft das aktuelle Pickerl da auch nichts.

LG Mike
__________________
Warum müssen wir immer über irgendwelchen Blödsinn plappern?
Damit wir uns wohlfühlen? [...] Man weiß immer, dass man jemand ganz besonderen
gefunden hat, wenn man einfach mal für'n Augenblick die Schnauze halten und
zusammen schweigen kann. -- Mia zu Vincent in "Pulp Fiction"
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Alt 21.07.2025, 11:26   #43
Independent
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 07.08.2009
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: E30 325iC 04.88 E32 750i 10.89 E32 750iL 12.87 E32 750iL 09.88 E36 318TiA Compact 12.95 E61 525d Touring 04.2010
Standard

Dieses Markenbezogene eintragen gibt es doch gar nicht mehr.

Meinem TÜV Prüfer ist es egal welcher Reifenhersteller in den Papieren drin steht.

Die Größe muss passen, mehr nicht.


Zitat:
Zitat von Löwe Beitrag anzeigen
Mein E32 hat Felgen "Rad-Styling Nr. 14", vorne 8 J x 17 H" ET = 20, hinten 9 J x 17 H2 ET = 26. Für diese Felgen gibt es ein Teilegutachten vom TÜV aus dem Jahre 1997. Demnach müssen Reifen der Fabrikate Pirelli oder Michelin verwendet werden. Als Größe ist hinten 265/40 ZR 17 vorgeschrieben. Genau dieses Reifengröße gibt es nicht mehr.
Von Michelin (Produkttechnik) habe ich nun neben einem technischen Datenblatt zur Bereifung eine Bescheinigung zur Vorlage beim TÜV erhalten, mit der bestätigt wird, dass der Reifen 255/40ZR 17 XL mit dieser o.g. Felge den Anforderungen des BMW E32 gerecht wird und eingetragen werden kann. Das wurde beim TÜV akzepiert, bei der Zulassungsbehörde aber nicht eingetragen.
Schöne Grüße aus dem Dreiländereck, Peter
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''Rear wheel drive for ever''
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Alt 21.07.2025, 13:26   #44
Löwe
LÖWE
 
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
Standard

Mit Polizeikontrollen habe ich nur sehr wenig Erfahrungen. Die fragen nach den Trinkgewohnheiten und wollen Verbandskasten und Warndreieck sehen. Nach der Reifengröße hat noch nie ein Polizist geschaut. Abgesehen davon ist ja alles technisch i.O., die Felgen sind zulässig und die Bereifung ist ebenfalls technisch i.O.
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Alt 26.07.2025, 12:53   #45
Backtotheroots
Styling 5 rules
 
Benutzerbild von Backtotheroots
 
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
Standard

Moin!
Das mit der Markenbindung auf Pirelli und Michelin stand früher immer drin. So auch bei mir, wo die gleiche Kombi im Schein steht.
Mich verwundert, dass der TÜV einfach so akzeptiert dass nunmehr 255er OK sein sollen.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht auf der Rückseite jedoch auch ausdrücklich:

Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Eine zusätzliches Gutachten und die Änderung der Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich.


Hier hilft dann wohl die Bescheinigung von Michelin. Ob das aber von allen Prüfinstitutionen so gesehen wird?
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Alt 26.07.2025, 13:10   #46
uli07
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
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Ich habe das nicht mehr auf dem Schirm. Hatte nicht jemand Verbindungen Richtung Amerika wo es die Reifen noch geben soll? Da sollten doch welche organisiert werden.
Mit der Reifenherstellerbindung, das war Ende der 80iger bis Ende der 90iger so. Irgendjemand hatte dann geklagt und die Herstellerbindung war hinfällig.
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Alt 25.08.2025, 18:12   #47
oetti
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Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Meine 265er in 17" für den B9 E23 sind nun auch runter, aber ich frage mich warum niemand die 275er nimmt. Gut preislich kein Schnapper, aber immer noch besser als gar keine! Und auf der 9,5" darf man die noch fahren, auf der 10" erst recht. Ich werd sie mir wohl für meinen E23 holen, bevor ich da ewig hinter den 265er hinterhersuche. Big ist beautiful
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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Alt 26.08.2025, 08:38   #48
Mike-83
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Mike-83
 
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Ort: Auersthal
Fahrzeug: E32 750iA BJ 1992. E30 318i Cabrio BJ. 1991. Polestar 2 BJ 2023
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Das liegt denke ich daran, dass sich der Abrollumfang ändert und zwar so, dass am Tacho weniger angezeigt wird als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Das ist zumindest in Österreich nicht zulässig. Bei der 255er Variante ist dies eben umgekehrt.

LG Mike
Mike-83 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2025, 09:05   #49
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Ja, wenn man von 265ern ausgeht und dann 275er betrachtet...

Bei echten ALPINAs hilft das u.U. nix, aber bei allen normalen 7ern halte ich 275/40R17 für zulässig, weil sie serienmäßig mit 205/65R15 oder 225/60R15 ausgeliefert wurden.

Für die Beurteilung der zulässigen Abweichung ist der serienmäßige Radsatz als Berechnungsgrundlage relevant.

Olli
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Alt 26.08.2025, 09:26   #50
oetti
Allround Dilettant
 
Benutzerbild von oetti
 
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Ist natürlich ein Argument, sollte ich vielleicht mal mit nem Reifenrechner umrechnen, eingetragen sind bei meinem B9 265er von meinem B11.

So mal kurz gerechnet, hält sich aber in Grenzen. Km/h Unterschied 1 in Worten ein Km/h, 100km/h gefahren 99km/h abgelesen unterschied 1,2% also voll in der Tolleranz 1,5%
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