


|
BMW 7er, Modell E32 |
 |
|
|
Varianten |
|
|
|
Detail-Infos |
|
|
|
Interaktiv |
|
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
|
04.02.2017, 15:01
|
#31
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
|
Zitat:
Zitat von oetti
Du nur eines hast Du vergessen in D sind Wintereifen Pflicht
|
Ich dachte, das Winterreifenpflicht in D nicht pauschall sonder nur bei winterlichen Strasenverhaeltnissen gilt 
|
|
|
04.02.2017, 15:24
|
#32
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.11.2014
Ort: Bad Fallingbostel
Fahrzeug: E32-730iA (11.1991); E39-528iA(04.1998); MB CLS 350 CGI(10.2006)
|
Ich mache es mit dem klein Dicken genauso.
Alle zwei/drei Wochen moderat bewegen ....
Probleme habe ich eher, wenn ich es mal nicht hinbekomme,
dann nimmt "die E32" übel und zickt ....
Gruß Andree
|
|
|
04.02.2017, 16:41
|
#33
|
|
Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
|
Witterungsbedingt ist das Stichwort, somit bekommst Du schon Probleme unterhalb von 7 Grad Celsius. Und im Falle eines Unfalles, wenn die Temp. unterhalb von 7 Grad liegen, wird die Versicherung auf jeden Fall Probleme machen. Wer's meint riskieren zu müssen, soll es tun nur will mir nicht in den Sinn warum, der Wagen muß nicht bewegt werden!
__________________
Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
|
|
|
04.02.2017, 20:00
|
#34
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
|
Zitat:
Zitat von oetti
Witterungsbedingt ist das Stichwort, somit bekommst Du schon Probleme unterhalb von 7 Grad Celsius. Und im Falle eines Unfalles, wenn die Temp. unterhalb von 7 Grad liegen, wird die Versicherung auf jeden Fall Probleme machen. Wer's meint riskieren zu müssen, soll es tun nur will mir nicht in den Sinn warum, der Wagen muß nicht bewegt werden!
|
Na dann bei uns ist das doch logischer geregelt. Winterreifen muss Mann haben wenn Winterverhaeltnisse herrschen. Bei trockenen Strassen oder beim Regen kann Mann mit Sommerreifen fahren...
|
|
|
04.02.2017, 20:04
|
#35
|
|
Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
|
Du weißt doch in Deutschland ist immer alles gaaaaanz genau geregelt  . Was währen wir Deutsche ohne Vorschriften, Sandalen mit Socken und dem Brustbeutel für das Kleingeld 
|
|
|
05.02.2017, 07:15
|
#36
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.04.2012
Ort: Roßwein
Fahrzeug: `92 e32 750i Lachssilber, teilindividual ,'99 Audi A6 Avant 4.2 quattro,´91 MB 500SL,`93 MB 500SEC, i
|
@Andrzej:
Seit 2010 ist das wegen eines Urteils sehr genau geregelt.
Auch wenn es normal vorher auch schon logisch war.
Hier der Text:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage ( ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95 ), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG ( ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42 ) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Du kannst schon definitiv Sommerreifen fahren wenn es trocken ist.
Formal.
Der Rechtsprechung kann von uns hier aber niemand vorgreifen.
Auch der Sachversicherer kann nicht leicht Zahlungen verweigern.
Die Rechtsprechung wird situationsbedingt schauen,ob es angemessen war, es wird zu beurteilen sein ob du es hättest mit WR vermeiden können.
Es kann sein du bekommst kein Geld obwohl es trocken war aber der Bremsweg mit SR zu lang.
Es ist auch möglich dass du es vom Versicherer alles bezahlt bekommst wenn dir bei Schnee einer in dein sommerlich bereiftes Auto fährt(Ordnungswiedrigkeit ist es dennoch)
Unfälle passieren nicht,sie werden verursacht.
Und der Verursacher wird versucht haftbar zu machen.
Wenn ich KEIN Elektriker wäre und bei einem Freund im Bad eine Leuchte anschließe, wird auch erst im Fall des Unfalls geschaut ob ich wegen eines Stromschlags dann dran bin.
Wenn ich es nicht darf aber richtig gemacht habe, kann ich nicht der Verursacher sein.
Die andere Frage ist immer,ob ich nicht lieber immer schaue,rechtssicher 'unterwegs' zu sein.
Manche agieren da zu oft grenzwertig. in vielerlei Hinsicht.
Der Rat von Oetti ist sicher das beste was man beherzigen kann.
__________________
...die Banker sind nicht so schlau wie sie glaubten,aber so gierig wie befürchtet..
...nichts auf dieser Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand-ich kenne niemanden, der behaupten würde,davon zu wenig zu besitzen..
|
|
|
05.02.2017, 08:35
|
#37
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
|
Zitat:
Zitat von Aprilscherz
Es kann sein du bekommst kein Geld obwohl es trocken war aber der Bremsweg mit SR zu lang.
|
Danke fuer ausfuehrliche Klaerung  
Oben angezeigter Satz moechte ich aber genauer beschreiben. Es war uns-Autofahrer immer gesagt, das unter +7 Grad Celsjus Winterreifen immer bessere Eigenschafften haben, meine persoenliche Erfahrungen, aus vielen Fahrzeugen gesammelt, sprechen aber degegen.
Wenn es bei zb. +2 Grad regnet, mit Sommerreifen faehrt sich immer etwas besser und auf trockene Piste sowieso. Bei Plusgraden Winterreifen weich und schwammig wirken und auch Bremsweg erheblich laenger ist.
Bei -20 Grad und trockene Strasse koennte ich auch kein Nachteil fuer Sommerreifen feststellen. Hier wuerde ich Gleichstand ansagen
MfG
Andrzej
PS. Wenn in Januar Plusgraden herrschen und Mann baut mit Winterreifen bei Sonne und +10 Grad einen Unfall, sollte auch bestrafft werden, weil seine Bereifung in keinem Fall angepasst gewesen waere
|
|
|
05.02.2017, 13:26
|
#38
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.04.2012
Ort: Roßwein
Fahrzeug: `92 e32 750i Lachssilber, teilindividual ,'99 Audi A6 Avant 4.2 quattro,´91 MB 500SL,`93 MB 500SEC, i
|
Hallo,um mal in meiner Wirkungsstätte zu bleiben:
Ich muss als Elektriker nicht die DIN VDE /EN Normen beherzigen.
Warum? Weil sie keine Gesetzliche Vorschriften sind.
Sie sind privatwirtschaftliche, sicher zumeist gut ausgereifte Empfehlungen,Empfehlungen, die auch von Sachverständigen und somit Gerichten angewendet werden.
Zumeist wird man deswegen nicht etwa eine bessere Idee haben-das ist sicherlich klar.
Wenn ich davon abweichen würde(hab ich auch schon getan) muss ich es zuallererst mit meinem gesunden Menschenverstand ausmachen.
Dann folgt die Überlegung:
Kann ich später wirklich(dann rechtsicher) darlegen, weshalb meine Ausführung dennoch nicht für ein Schadensereignis verantwortlich war?
Ist der Vorteil, den ich mir ausmale wirklich mehr Wert als das,was in der RS dann herangezogen werden wird? Externer Sachverstand wird zuerst schauen warum ich nicht nach geltenden Normen gearbeitet habe.
durch praxisnahe Beobachtungen usw.ist über Jahre die Firma VDE mehr oder weniger unangefochten eine Art allgemeinübliche Instanz.
Und jetzt kommt's: es kann sogar falsch sein,diese Normen zu beherzigen denn mindestens ebenso gleichwertig wie die Anwendung dieser ist folgender Satz der fast immer mit vertraglich festgehalten wird:
' Es ist der aktuelle Stand der Technik anzuwenden'
Dieser kann tatsächlich von Normen abweichen! Dann hast du richtig gehandelt,Norm nicht beachtet aber rechtlich alles sauber.
Du kannst, also,wenn dein Anwalt geschickt ist und es durch spätere Fahrversuche machbar ist,beweisen, dass du mit GENAU deinen Sommer Reifen sicherer unterwegs warst als mit WR.
Du kannst den Gerichten und Staatsanwaltschaften also ordentlich was vorführen.
Die Vergangenheit zeigte, dass diesen Argumentationen eher nicht gefolgt wurde.
Man tut,was an tut eigenverantwortlich.
Du verstehst was ich insgesamt empfehle?
..ich kann machen,was ich als richtig erachte..nachher Auf die Rechtsprechung zu meinen Gunsten zu setzen wäre ambitioniert.
|
|
|
05.02.2017, 13:34
|
#39
|
|
Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
|
Im Endeffekt muß es jeder für sich selbst entscheiden, aber in 6 Monaten steht sich kein Auto kaputt, das nicht vorher schon Zipperlein hatte. Was meint ihr wie lange so mancher Wagen beim Händler unbewegt so rumsteht.
|
|
|
05.02.2017, 13:35
|
#40
|
|
ist raus
Registriert seit: 11.04.2013
Ort:
Fahrzeug: KFZ
|
Zitat:
Zitat von oetti
aber in 6 Monaten steht sich kein Auto kaputt,
|
Richtig nur der TÜV läuft ab und der Spriiit verdunstet 
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|