Zitat:
Zitat von KaiMüller
Du hast geschrieben:
Mit 5 (in Worten: fünf) Ausrufezeichen. [Markierung durch mich]
Das ist keine "Erfahrungsschilderung", das ist eine ganz klar faktische Aussage zur Legalität; wortwörtlich.
Hast du denn inzwischen dazu nachgelesen?
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Erneut: es irrt der Mensch so lange er lebt!
Du kannst in keiner Weise beurteilen, welche Erfahrungen ICH gemacht habe - deshalb erneut die Bitte: Mäßige Deine Ausdrucksweise!
Gerne auch mit 27 Ausrufezeichen ...... 
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025
Geändert von peterpaul (08.12.2016 um 11:41 Uhr).
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